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Gewässerverzeichnis Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. ...

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10. Schutz der Umwelt<br />

Das Befahren von Wiesen und anderen landwirtschaftlichen Nutzfl ächen ist<br />

grundsätzlich nicht gestattet und stellt eine Eigentumsverletzung und Hausfriedensbruch<br />

gegenüber dem Eigentümer dar. Ein Aufstellen von Schildern ist dazu<br />

nach allgemeiner Gesetzeslage nicht erforderlich. Im Landschaftsschutzgebiet,<br />

wie z.B. an der Mulde oder Elbe, stellt es außerdem auch noch eine mit Bußgeld<br />

belegte Ordnungswidrigkeit dar.<br />

11. Lagerfeuer<br />

Lagerfeuer bedürfen grundsätzlich einer Genehmigung, die auf Antrag von der<br />

Ordnungsbehörde der Kommune in Abhängigkeit von den Örtlichkeiten, von<br />

der jeweiligen Waldbrandwarnstufe und unter Aufl agen erteilt werden kann.<br />

Voraussetzung ist in der Regel das schriftliche Einverständnis des Grundstückseigentümers.<br />

Für Sicherheit und Brandschutz bleibt aber trotzdem jeder selbst<br />

verantwortlich.<br />

12. Zelten<br />

Bisher gibt es noch keine Defi nition für das „Zelten“. So wird das Aufstellen<br />

eines Wetterschutzschirmes mit Überwurf meist noch toleriert, während eine<br />

Schlafstelle, ein fester Boden im Zelt oder eine Küchenausrüstung eindeutig als<br />

Zelten betrachtet wird. Ein Campieren bedarf prinzipiell der Genehmigung des<br />

Grundstückseigentümers.<br />

13. Eisangeln<br />

Problem Sicherheit: Auf Talsperren ist das Eisangeln wegen schwankender<br />

Wasserstände grundsätzlich verboten. Auch auf einigen Tagebauseen ist das<br />

Betreten des Eises behördlich untersagt. Aus Sicherheitsgründen sollte das Eis<br />

fl ießender Gewässer nicht betreten werden. Dickes Eis und hauchdünn überfrorene<br />

Wasserfl ächen können hier direkt nebeneinander liegen.<br />

Problem Sauerstoff mangel: Kein Kontakt mit dem Luftsauerstoff , keine<br />

Durchmischung durch Windeinwirkung, Zersetzung von abgestorbenen<br />

Pfl anzenteilen, kein Entweichen von Faulgasen, Bildung des giftigen Schwefelwasserstoff<br />

s, Schneebedeckung behindert zusätzlich den Lichteinfall und<br />

damit die Sauerstoff bildung der noch verbliebenen Unterwasserpfl anzen, Fische<br />

benötigen aber Sauerstoff zum Atmen. Eine Störung der Winterruhe durch<br />

Schlittschuhlaufen und Eislöcher hacken (Bitte nur Bohrer verwenden!) führt<br />

zum Anstieg von Stoff wechsel und Sauerstoff verbrauch der sonst meist Winterruhe<br />

haltenden Fische. Es besteht die Gefahr von Fischsterben. Häufi ge Störungen<br />

bewirken auch einen bedrohlichen Konditionsverlust und schleichende<br />

Fischverluste im Frühjahr.<br />

Besonders gefährdet sind fl ache, verschlammte Gewässer ohne ständigen<br />

Zu- und Abfl uss. Hier sollte aus den oben genannten Gründen das Gewässer so<br />

wenig wie möglich beunruhigt und vom Eisangeln generell abgesehen werden.<br />

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