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Bewertungsmatrix der CC-Verstöße zur EU-Verordnung über ... - Isip

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<strong>Bewertungsmatrix</strong> <strong>der</strong> <strong>CC</strong>-Verstöße <strong>zur</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Verordnung</strong> über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln i.V.m. nationalem Recht<br />

für 2012<br />

Rechtsgrundlage<br />

Art des Verstoßes<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Kontrollbericht Teil B.1<br />

Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung<br />

§ 1 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Anleitung von Personen über die<br />

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines<br />

Ausbildungsverhältnisses o<strong>der</strong> Beaufsichtigung einer Hilfstätigkeit i. S. des § 9<br />

Abs. 5 Nr. 2 jeweils ohne Sachkundenachweis<br />

Pflanzenschutzmittelverordnung<br />

§ 7a Verwendung eines Pflanzenschutzgerätes im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 u. 3, das<br />

keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen wurde o<strong>der</strong> für das kein gültiger<br />

Kontrollbericht nach BBA-Richtlinie 1-3.2.1 und/o<strong>der</strong> EN 13790 vorliegt<br />

<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 1107/2009<br />

Regeleinstufung<br />

3 %<br />

3 %<br />

Artikel 55 i.V.m. § 11 PflSchG<br />

Artikel 55 i.V.m. § 11 PflSchG<br />

Fehlende Aufzeichnungen über die in einem landwirtschaftlichen,<br />

forstwirtschaftlichen o<strong>der</strong> gärtnerischen Betrieb o<strong>der</strong> einer Betriebsgemeinschaft<br />

angewendeten Pflanzenschutzmittel<br />

Unvollständige o<strong>der</strong> nicht richtige Aufzeichnungen über die in einem<br />

landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen o<strong>der</strong> gärtnerischen Betrieb o<strong>der</strong> einer<br />

Betriebsgemeinschaft angewendeten Pflanzenschutzmittel<br />

3 %<br />

1 %<br />

1


Rechtsgrundlage<br />

Art des Verstoßes<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Kontrollbericht Teil B.2<br />

Pflanzenschutzgesetz<br />

§ 3 Abs. 1 S. 3 Zuwi<strong>der</strong>handlung gegen eine behördliche Anordnung <strong>zur</strong> Anwendung von PSM<br />

nach guter fachlicher Praxis o<strong>der</strong> zum Schutz <strong>der</strong> Gesundheit von Mensch und<br />

Tier, des Grundwassers o<strong>der</strong> des Naturhaushaltes<br />

§ 12 Abs. 2 Anwendung von PSM auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich,<br />

gärtnerisch o<strong>der</strong> forstwirtschaftlich genutzt sind o<strong>der</strong> in o<strong>der</strong> unmittelbar an<br />

oberirdischen Gewässern und Küstengewässern (soweit keine<br />

Ausnahmegenehmigung erteilt ist)<br />

§ 12 Abs. 1 Anwendung von PSM, für die we<strong>der</strong> eine Zulassung noch eine Genehmigung<br />

nach § 22Abs. 2 vorliegt (soweit keine Abweichungen gem. § 12 Abs. 5o<strong>der</strong> § 12<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1, (§ 12 Abs. 4) (§ 22<br />

Abs. 2)<br />

Abs. 4 PflSchG möglich sind)<br />

Nichteinhaltung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Genehmigung festgesetzten<br />

Anwendungsgebiete<br />

Regeleinstufung<br />

5 %<br />

3 %<br />

3 %<br />

3 %<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 2, (§ 12 Abs. 4) Nichteinhaltung von Anwendungsbestimmungen 3 %<br />

Pflanzenschutz-<br />

Verstöße gegen Anwendungsverbote und -beschränkungen<br />

Anwendungsverordnung<br />

§ 1 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 1 aufgeführten Stoff enthalten 5 %<br />

§ 2 Abs. 1 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 2 aufgeführten Stoff enthalten,<br />

5 %<br />

außerhalb <strong>der</strong> zulässigen Anwendungen<br />

§ 3 Abs. 1 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 3 Abschnitt A aufgeführten Stoff<br />

5 %<br />

enthalten, in den jeweils verbotenen Anwendungen<br />

§ 3 Abs. 2 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 3 Abschnitt B aufgeführten Stoff<br />

5 %<br />

enthalten, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten (soweit keine<br />

Ausnahme vorliegt)<br />

§ 4 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 2 o. 3 aufgeführten Stoff enthalten in<br />

Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen sowie auf nach § 30<br />

BNatSchG landesrechtlich geschützten Flächen<br />

5 %<br />

2


Rechtsgrundlage<br />

Art des Verstoßes<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Kontrollbericht Teil B.2<br />

Bienenschutzverordnung<br />

§ 2 Abs. 1 Anwendung bienengefährlicher PSM an blühenden* o<strong>der</strong> von Bienen beflogenen<br />

Pflanzen (*Ausnahme: blühende Kartoffeln u. blühen<strong>der</strong> Hopfen)<br />

§ 2 Abs. 2 Anwendung von bienengefährlichen PSM, so dass blühende o<strong>der</strong> von Bienen<br />

beflogene Pflanzen mit getroffen werden<br />

§ 2 Abs. 3 Anwendung bienengefährlicher PSM innerhalb eines Umkreises von 60 m um<br />

einen Bienenstand während <strong>der</strong> Zeit des täglichen Bienenfluges ohne Zustimmung<br />

des Imkers<br />

§ 2 Abs. 4 Umgang mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln, so dass Bienen mit diesen<br />

in Berührung kommen können<br />

§ 18 Abs. 1 PflSchG Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ohne Genehmigung<br />

(§ 18 Abs. 1 Gesetz <strong>zur</strong> Neuordnung des Pflanzenschutzrechts)<br />

§ 15 PflSchG Keine unverzügliche Beseitigung<br />

- von verbotenen Pflanzenschutzmitteln<br />

- bzw. von Pflanzenschutzmitteln, die einen Wirkstoff enthalten, <strong>der</strong> aufgrund<br />

eines Rechtsaktes <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft nicht in Anhang I <strong>der</strong><br />

Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen worden ist, dessen Genehmigung nicht<br />

nach Artikel 14 <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 1107/2009 erneuert worden ist o<strong>der</strong><br />

dessen Genehmigung nach Artikel 21 Absatz 3 <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />

1107/2009 aufgehoben worden ist und für die die Aufbrauchfrist abgelaufen ist (§<br />

15 Gesetz <strong>zur</strong> Neuordnung des Pflanzenschutzrechts).<br />

Regeleinstufung<br />

5 %<br />

3 %<br />

5 %<br />

1 %<br />

3 %<br />

3 %<br />

PSM = Pflanzenschutzmittel<br />

3

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