Bewertungsmatrix der CC-VerstöÃe zur EU-Verordnung über ... - Isip
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<strong>Bewertungsmatrix</strong> <strong>der</strong> <strong>CC</strong>-Verstöße <strong>zur</strong> <strong>EU</strong>-<strong>Verordnung</strong> über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln i.V.m. nationalem Recht<br />
für 2012<br />
Rechtsgrundlage<br />
Art des Verstoßes<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Kontrollbericht Teil B.1<br />
Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung<br />
§ 1 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Anleitung von Personen über die<br />
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen eines<br />
Ausbildungsverhältnisses o<strong>der</strong> Beaufsichtigung einer Hilfstätigkeit i. S. des § 9<br />
Abs. 5 Nr. 2 jeweils ohne Sachkundenachweis<br />
Pflanzenschutzmittelverordnung<br />
§ 7a Verwendung eines Pflanzenschutzgerätes im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 2 u. 3, das<br />
keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen wurde o<strong>der</strong> für das kein gültiger<br />
Kontrollbericht nach BBA-Richtlinie 1-3.2.1 und/o<strong>der</strong> EN 13790 vorliegt<br />
<strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 1107/2009<br />
Regeleinstufung<br />
3 %<br />
3 %<br />
Artikel 55 i.V.m. § 11 PflSchG<br />
Artikel 55 i.V.m. § 11 PflSchG<br />
Fehlende Aufzeichnungen über die in einem landwirtschaftlichen,<br />
forstwirtschaftlichen o<strong>der</strong> gärtnerischen Betrieb o<strong>der</strong> einer Betriebsgemeinschaft<br />
angewendeten Pflanzenschutzmittel<br />
Unvollständige o<strong>der</strong> nicht richtige Aufzeichnungen über die in einem<br />
landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen o<strong>der</strong> gärtnerischen Betrieb o<strong>der</strong> einer<br />
Betriebsgemeinschaft angewendeten Pflanzenschutzmittel<br />
3 %<br />
1 %<br />
1
Rechtsgrundlage<br />
Art des Verstoßes<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Kontrollbericht Teil B.2<br />
Pflanzenschutzgesetz<br />
§ 3 Abs. 1 S. 3 Zuwi<strong>der</strong>handlung gegen eine behördliche Anordnung <strong>zur</strong> Anwendung von PSM<br />
nach guter fachlicher Praxis o<strong>der</strong> zum Schutz <strong>der</strong> Gesundheit von Mensch und<br />
Tier, des Grundwassers o<strong>der</strong> des Naturhaushaltes<br />
§ 12 Abs. 2 Anwendung von PSM auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich,<br />
gärtnerisch o<strong>der</strong> forstwirtschaftlich genutzt sind o<strong>der</strong> in o<strong>der</strong> unmittelbar an<br />
oberirdischen Gewässern und Küstengewässern (soweit keine<br />
Ausnahmegenehmigung erteilt ist)<br />
§ 12 Abs. 1 Anwendung von PSM, für die we<strong>der</strong> eine Zulassung noch eine Genehmigung<br />
nach § 22Abs. 2 vorliegt (soweit keine Abweichungen gem. § 12 Abs. 5o<strong>der</strong> § 12<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1, (§ 12 Abs. 4) (§ 22<br />
Abs. 2)<br />
Abs. 4 PflSchG möglich sind)<br />
Nichteinhaltung <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Zulassung o<strong>der</strong> Genehmigung festgesetzten<br />
Anwendungsgebiete<br />
Regeleinstufung<br />
5 %<br />
3 %<br />
3 %<br />
3 %<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 2, (§ 12 Abs. 4) Nichteinhaltung von Anwendungsbestimmungen 3 %<br />
Pflanzenschutz-<br />
Verstöße gegen Anwendungsverbote und -beschränkungen<br />
Anwendungsverordnung<br />
§ 1 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 1 aufgeführten Stoff enthalten 5 %<br />
§ 2 Abs. 1 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 2 aufgeführten Stoff enthalten,<br />
5 %<br />
außerhalb <strong>der</strong> zulässigen Anwendungen<br />
§ 3 Abs. 1 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 3 Abschnitt A aufgeführten Stoff<br />
5 %<br />
enthalten, in den jeweils verbotenen Anwendungen<br />
§ 3 Abs. 2 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 3 Abschnitt B aufgeführten Stoff<br />
5 %<br />
enthalten, in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten (soweit keine<br />
Ausnahme vorliegt)<br />
§ 4 Anwendung von PSM, die einen in Anlage 2 o. 3 aufgeführten Stoff enthalten in<br />
Naturschutzgebieten, Nationalparken, Naturdenkmalen sowie auf nach § 30<br />
BNatSchG landesrechtlich geschützten Flächen<br />
5 %<br />
2
Rechtsgrundlage<br />
Art des Verstoßes<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß Kontrollbericht Teil B.2<br />
Bienenschutzverordnung<br />
§ 2 Abs. 1 Anwendung bienengefährlicher PSM an blühenden* o<strong>der</strong> von Bienen beflogenen<br />
Pflanzen (*Ausnahme: blühende Kartoffeln u. blühen<strong>der</strong> Hopfen)<br />
§ 2 Abs. 2 Anwendung von bienengefährlichen PSM, so dass blühende o<strong>der</strong> von Bienen<br />
beflogene Pflanzen mit getroffen werden<br />
§ 2 Abs. 3 Anwendung bienengefährlicher PSM innerhalb eines Umkreises von 60 m um<br />
einen Bienenstand während <strong>der</strong> Zeit des täglichen Bienenfluges ohne Zustimmung<br />
des Imkers<br />
§ 2 Abs. 4 Umgang mit bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln, so dass Bienen mit diesen<br />
in Berührung kommen können<br />
§ 18 Abs. 1 PflSchG Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen ohne Genehmigung<br />
(§ 18 Abs. 1 Gesetz <strong>zur</strong> Neuordnung des Pflanzenschutzrechts)<br />
§ 15 PflSchG Keine unverzügliche Beseitigung<br />
- von verbotenen Pflanzenschutzmitteln<br />
- bzw. von Pflanzenschutzmitteln, die einen Wirkstoff enthalten, <strong>der</strong> aufgrund<br />
eines Rechtsaktes <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft nicht in Anhang I <strong>der</strong><br />
Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen worden ist, dessen Genehmigung nicht<br />
nach Artikel 14 <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr. 1107/2009 erneuert worden ist o<strong>der</strong><br />
dessen Genehmigung nach Artikel 21 Absatz 3 <strong>der</strong> <strong>Verordnung</strong> (EG) Nr.<br />
1107/2009 aufgehoben worden ist und für die die Aufbrauchfrist abgelaufen ist (§<br />
15 Gesetz <strong>zur</strong> Neuordnung des Pflanzenschutzrechts).<br />
Regeleinstufung<br />
5 %<br />
3 %<br />
5 %<br />
1 %<br />
3 %<br />
3 %<br />
PSM = Pflanzenschutzmittel<br />
3