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Aktuelles Stichwort: Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Dezember letzten Jahres das geltende Erbschaftsteuerrecht in wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt. Allerdings sind vor allem beim Übergang größerer Unternehmensvermögen Korrekturen notwendig.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Dezember letzten Jahres das geltende Erbschaftsteuerrecht in wesentlichen Teilen für verfassungskonform erklärt. Allerdings sind vor allem beim Übergang größerer Unternehmensvermögen Korrekturen notwendig.

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<strong>Aktuelles</strong> <strong>Stichwort</strong>:<br />

<strong>Erbschaftsteuer</strong><br />

6. Februar 2015: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im<br />

Dezember letzten Jahres das geltende <strong>Erbschaftsteuer</strong>recht in wesentlichen<br />

Teilen für verfassungskonform erklärt. Allerdings sind<br />

vor allem beim Übergang größerer Unternehmensvermögen Korrekturen<br />

notwendig.<br />

Die Entscheidung des BVerfG<br />

Das Gericht erkennt den Entscheidungsspielraum<br />

des Gesetzgebers an,<br />

kleine und mittelständische Unternehmen,<br />

die in persönlicher Verantwortung<br />

geführt werden, zur Sicherung<br />

ihres Fortbestands und dem Erhalt von<br />

Arbeitsplätzen ganz oder teilweise von<br />

der <strong>Erbschaftsteuer</strong> freizustellen. Die<br />

Privilegierung des Übergangs betrieblichen<br />

Vermögens auf den Erben ist jedoch<br />

ohne eine Bedürfnisprüfung im<br />

Einzelfall unverhältnismäßig, soweit<br />

dies über den Bereich kleiner und<br />

mittlerer Unternehmen hinausgeht.<br />

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber für<br />

eine Anpassung des Gesetzes einen<br />

Zeitraum bis Ende Juni 2016 eingeräumt.<br />

Bis dahin soll das bisherige<br />

Recht fortgelten.<br />

Mindestlohnsumme<br />

Das BVerfG hat die sog. Lohnsummenregelung<br />

(Orientierung der Verschonung<br />

bei kleinen Unternehmen am Erhalt<br />

einer bestimmten Lohnsumme) im<br />

Grundsatz für verfassungsgemäß anerkannt.<br />

Allerdings ist die derzeitige<br />

Freistellung von der Einhaltung einer<br />

Mindestlohnsumme beim Übergang<br />

von Betrieben bis zu 20 Beschäftigten<br />

unverhältnismäßig.<br />

Verwaltungsvermögen<br />

Zudem hat das BVerfG festgestellt,<br />

dass die Regelung über das sog. Verwaltungsvermögen<br />

(Anerkennung eines<br />

bestimmten Prozentsatzes als mit<br />

dem Betriebsvermögen zusammenhängendes<br />

begünstigtes Vermögen)<br />

nicht mit dem Grundgesetz<br />

vereinbar ist, ohne dass hierfür ein<br />

tragfähiger Rechtfertigungsgrund<br />

besteht.<br />

Bedürfnisprüfung für große Unternehmen<br />

Das Gericht fordert für große Unternehmen<br />

schon wegen der Höhe<br />

des freigestellten betrieblichen<br />

Vermögens eine konkrete Feststellung<br />

der Verschonungsbedürftigkeit<br />

des auf den Erben übergehenden<br />

Unternehmens. Der Gesetzgeber<br />

hat handhabbare Kriterien für<br />

die Bestimmung der Unternehmen<br />

festzulegen, für die eine Bedürfnisprüfung<br />

erforderlich ist.<br />

Position des Bankenverbandes<br />

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

zeigt den Weg<br />

auf, auch in Zukunft bei Personenunternehmen<br />

einen erleichterten<br />

Betriebsübergang auf die Erben im<br />

Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen<br />

verfassungskonform sicherzustellen.<br />

Dies hat nicht zuletzt<br />

auch Bedeutung für die Finanzierung<br />

und Begleitung der mittelständischen<br />

Familienunternehmen<br />

durch die Banken. Der Bankenverband<br />

hat gemeinsam mit den anderen<br />

Spitzenverbänden der deutschen<br />

Wirtschaft in einem Positionspapier<br />

erste Lösungsvorschläge<br />

zu den vorerwähnten Problembereichen<br />

dargelegt.<br />

Kontakt:<br />

Dr. Markus Kirchner<br />

Leiter Verbindungsbüro Berlin<br />

markus.kirchner@bdb.de<br />

Link<br />

Positionspapier der Wirtschaftsverbände<br />

Schlagwörter:<br />

<strong>Erbschaftsteuer</strong><br />

Bundesverband deutscher Banken e. V.<br />

Burgstraße 28<br />

10178 Berlin<br />

Telefon: +49 30 1663-0<br />

Telefax: +49 30 1663-1399<br />

www.bankenverband.de

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