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Aktuelles Stichwort: Schutz deutscher Spareinlagen

Der Deutsche Bundestag berät derzeit das Umsetzungsgesetz zur Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Umsetzungsgesetz), mit der das Europäische Parlament einen weiteren Schritt zur besseren Absicherung der Spareinlagen gegangen ist.

Der Deutsche Bundestag berät derzeit das Umsetzungsgesetz zur Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD-Umsetzungsgesetz), mit der das Europäische Parlament einen weiteren Schritt zur besseren Absicherung der Spareinlagen gegangen ist.

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<strong>Aktuelles</strong> <strong>Stichwort</strong>:<br />

<strong>Schutz</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Spareinlagen</strong><br />

26. Februar 2015: Der Deutsche Bundestag berät derzeit das Umsetzungsgesetz<br />

zur Europäischen Einlagensicherungsrichtlinie<br />

(DGSD-Umsetzungsgesetz), mit der das Europäische Parlament einen<br />

weiteren Schritt zur besseren Absicherung der <strong>Spareinlagen</strong><br />

gegangen ist.<br />

Die gesetzliche Einlagensicherung<br />

Das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit<br />

ihrer Einlagen bei den Kreditinstituten<br />

ist die Grundlage für ein<br />

stabiles Finanzsystem. Aus diesem<br />

Grund wurden durch den Europäischen<br />

Gesetzgeber erhebliche Verbesserungen<br />

bei der gesetzlichen Einlagensicherung<br />

in den vergangenen Jahren<br />

vorgenommen: so die Erhöhung des<br />

Sicherungsniveaus auf 100.000 Euro<br />

sowie Vorgaben, die es dem Kunden<br />

im Fall der Schließung eines Kreditinstituts<br />

erleichtern, an seine – gesetzlich<br />

gesicherten – <strong>Spareinlagen</strong> zu gelangen.<br />

Frühes Eingreifen ist gesamtwirtschaftliches<br />

Anliegen<br />

Steuerzahler und Sparer können jedoch<br />

erwarten, dass von Seiten der<br />

Einlagensicherungssysteme möglichst<br />

früh und nachhaltig eingegriffen wird,<br />

um Finanzinstitute zu stabilisieren.<br />

Deshalb war es sehr wichtig, dass die<br />

deutschen Berichterstatter im Europäischen<br />

Parlament parteiübergreifend<br />

bei der Beratung der Einlagensicherungsrichtlinie<br />

erfolgreich darauf hingewirkt<br />

haben, dies zu ermöglichen.<br />

So ist es ihnen zu verdanken, dass die<br />

Richtlinie – die im Entwurf diesem Umstand<br />

nicht Rechnung getragen hat –<br />

explizit vorsieht, „die Einlagensicherungssysteme<br />

in die Lage zu versetzen,<br />

im begründeten Einzelfall Maßnahmen<br />

durchzuführen, die die Wahrscheinlichkeit<br />

künftiger Forderungen<br />

gegen Einlagensicherungssysteme verringern.“<br />

Darüber hinaus wurde auch<br />

festgehalten: „Die Einlagensicherungssysteme<br />

sollten über eine reine Entschädigungsfunktion<br />

hinausgehen und<br />

die verfügbaren Finanzmittel zur<br />

Verhinderung des Ausfalls eines<br />

Kreditinstituts heranziehen können,<br />

um so die Kosten für die Entschädigung<br />

der Einleger und andere<br />

negative Auswirkungen zu<br />

vermeiden.“ Insoweit hat der<br />

Richtliniengeber festgelegt, dass<br />

solche Maßnahmen „stets mit den<br />

Bestimmungen über staatliche Beihilfen<br />

im Einklang“ zu stehen haben.<br />

Keine Berücksichtigung durch<br />

die Bundesregierung<br />

Der Deutsche Bundestag ist im Interesse<br />

von Steuerzahlern und<br />

Sparern und aus Respekt vor der<br />

Leistung der deutschen Europa-Abgeordneten<br />

in der Pflicht, den Entwurf<br />

der Bundesregierung durch<br />

eine Mandatserweiterung der gesetzlichen<br />

Einlagensicherungssysteme<br />

zu ergänzen.<br />

Position des Bankenverbandes<br />

Der Bundestag hat die Möglichkeit,<br />

im Rahmen der parlamentarischen<br />

Beratungen das besondere Anliegen<br />

der deutschen Europa-Abgeordneten<br />

im deutschen Umsetzungsgesetz<br />

aufzunehmen. Vorschläge<br />

zur Regelung der Mandatserweiterung<br />

– die auch mit der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

und der Bundesbank<br />

besprochen wurden – liegen bereits<br />

vor. Zudem steht das Beihilferecht<br />

dieser Regelung nicht entgegen.<br />

Hier geht es nicht darum,<br />

ein zusätzliches System neben der<br />

BaFin zu installieren, sondern darum,<br />

einen wichtigen Schritt zu<br />

mehr Verbraucherschutz und Finanzmarktstabilität<br />

zu tätigen.<br />

Kontakt:<br />

Dr. Markus Kirchner<br />

Leiter Verbindungsbüro Berlin<br />

markus.kirchner@bdb.de<br />

Schlagwörter:<br />

DGSD-Umsetzungsgesetz<br />

Einlagensicherung<br />

Bundesverband <strong>deutscher</strong> Banken e. V.<br />

Burgstraße 28<br />

10178 Berlin<br />

Telefon: +49 30 1663-0<br />

Telefax: +49 30 1663-1399<br />

www.bankenverband.de

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