regenerative Energieanlagen in HU - Gemeinde Henstedt-Ulzburg
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1. Natur und Umwelt<br />
1.1. Siedlungsentwicklung<br />
In den übergeordneten Planungen wird die Geme<strong>in</strong>de <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong> nach wie vor<br />
als Stadtrandkern I. Ordnung im Verdichtungsraum des Ordnungsraumes Hamburg, auf<br />
der Achse Hamburg-Kaltenkirchen dargestellt. Diesbezügliche Planungsgrundlagen<br />
s<strong>in</strong>d:<br />
• Regionales Entwicklungskonzept (REK) für die Metropolregion Hamburg,<br />
November 2000<br />
• Landesentwicklungsplan 2009 (LEP), Oktober 2010<br />
• Kreisentwicklungskonzept 2006 – 2011 (KEK), März 2006<br />
Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) stellt e<strong>in</strong> Grobkonzept dar, das zahlreiche<br />
raumrelevante Politikfelder und unterschiedliche Ebenen e<strong>in</strong>bezieht. Es bietet die<br />
Basis für die geme<strong>in</strong>same Koord<strong>in</strong>ation <strong>in</strong>nerhalb der Metropolregion und die regionale<br />
Ausrichtung der Fachpolitiken der beteiligten Länder. Das REK entfaltet aber ke<strong>in</strong>e<br />
rechtliche B<strong>in</strong>dungswirkung gegenüber öffentlichen Planungsträgern, def<strong>in</strong>iert jedoch<br />
e<strong>in</strong>en zwischen den drei Landesregierungen vere<strong>in</strong>barten Rahmen für die auf die Region<br />
gerichtete Politik. Nachdem <strong>in</strong> den Jahren 2005/2006 die „Internationalisierungsstrategie“<br />
der Metropolregion Hamburg beschlossen, die Zusammenarbeit reorganisiert,<br />
Landkreise, Städte und Geme<strong>in</strong>den Mitträger sowie der Kreis Dithmarschen vollständig<br />
<strong>in</strong> die Metropolregion aufgenommen wurde, hat das REK ke<strong>in</strong>e wesentlichen Änderungen<br />
erfahren.<br />
Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holste<strong>in</strong> 2010 (LEP) wurde am 6. Juli 2010<br />
von der Landesregierung beschlossen und ist mit Bekanntmachung des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />
vom 13. Juli 2010 am 4. Oktober 2010 <strong>in</strong> Kraft getreten. Er ersetzt den Landesraumordnungsplan<br />
von 1998. Der LEP ist wesentliche Planungsgrundlage auf Landesebene,<br />
um unterschiedliche räumliche Nutzungsansprüche mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu<br />
br<strong>in</strong>gen und Konflikte zu m<strong>in</strong>imieren. Er setzt die Leitl<strong>in</strong>ien für die räumliche Entwicklung<br />
<strong>in</strong> unserem Land bis 2025 und soll dort steuernd e<strong>in</strong>greifen, wo Entwicklungen falsch<br />
laufen.<br />
Wesentliche Grundzüge und Neuerungen:<br />
Die Zentralen Orte s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> die Schwerpunkte für den Bau neuer Wohnungen, die<br />
Ansiedlung von Gewerbe und für überörtliche Infrastruktur.<br />
Wohnungsbau:<br />
Die Entwicklungsmöglichkeiten für Geme<strong>in</strong>den, die ke<strong>in</strong>e Schwerpunkte s<strong>in</strong>d, wurden<br />
im Zuge der Planüberarbeitung deutlich erweitert. In den ländlichen Räumen darf die<br />
Zahl der Wohnungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de jetzt um 10 %, im Umland von Hamburg, Kiel<br />
und Lübeck, das heißt <strong>in</strong> den so genannten Ordnungsräumen, um 15 % wachsen. Basis<br />
ist ihr Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009. Dieser Rahmen des LEP für die<br />
Wohnungsbauentwicklung <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den ist jedoch e<strong>in</strong>e Übergangslösung bis zur<br />
geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung. Bei der Aufstellung neuer Regionalpläne<br />
s<strong>in</strong>d die Träger der Regionalplanung aufgefordert, auf der Grundlage aktueller<br />
Bevölkerungsprognosen e<strong>in</strong>en neuen Rahmen festzulegen (siehe unten).<br />
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