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regenerative Energieanlagen in HU - Gemeinde Henstedt-Ulzburg

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1. Natur und Umwelt<br />

1.1. Siedlungsentwicklung<br />

In den übergeordneten Planungen wird die Geme<strong>in</strong>de <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong> nach wie vor<br />

als Stadtrandkern I. Ordnung im Verdichtungsraum des Ordnungsraumes Hamburg, auf<br />

der Achse Hamburg-Kaltenkirchen dargestellt. Diesbezügliche Planungsgrundlagen<br />

s<strong>in</strong>d:<br />

• Regionales Entwicklungskonzept (REK) für die Metropolregion Hamburg,<br />

November 2000<br />

• Landesentwicklungsplan 2009 (LEP), Oktober 2010<br />

• Kreisentwicklungskonzept 2006 – 2011 (KEK), März 2006<br />

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK) stellt e<strong>in</strong> Grobkonzept dar, das zahlreiche<br />

raumrelevante Politikfelder und unterschiedliche Ebenen e<strong>in</strong>bezieht. Es bietet die<br />

Basis für die geme<strong>in</strong>same Koord<strong>in</strong>ation <strong>in</strong>nerhalb der Metropolregion und die regionale<br />

Ausrichtung der Fachpolitiken der beteiligten Länder. Das REK entfaltet aber ke<strong>in</strong>e<br />

rechtliche B<strong>in</strong>dungswirkung gegenüber öffentlichen Planungsträgern, def<strong>in</strong>iert jedoch<br />

e<strong>in</strong>en zwischen den drei Landesregierungen vere<strong>in</strong>barten Rahmen für die auf die Region<br />

gerichtete Politik. Nachdem <strong>in</strong> den Jahren 2005/2006 die „Internationalisierungsstrategie“<br />

der Metropolregion Hamburg beschlossen, die Zusammenarbeit reorganisiert,<br />

Landkreise, Städte und Geme<strong>in</strong>den Mitträger sowie der Kreis Dithmarschen vollständig<br />

<strong>in</strong> die Metropolregion aufgenommen wurde, hat das REK ke<strong>in</strong>e wesentlichen Änderungen<br />

erfahren.<br />

Der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holste<strong>in</strong> 2010 (LEP) wurde am 6. Juli 2010<br />

von der Landesregierung beschlossen und ist mit Bekanntmachung des Innenm<strong>in</strong>isteriums<br />

vom 13. Juli 2010 am 4. Oktober 2010 <strong>in</strong> Kraft getreten. Er ersetzt den Landesraumordnungsplan<br />

von 1998. Der LEP ist wesentliche Planungsgrundlage auf Landesebene,<br />

um unterschiedliche räumliche Nutzungsansprüche mite<strong>in</strong>ander <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang zu<br />

br<strong>in</strong>gen und Konflikte zu m<strong>in</strong>imieren. Er setzt die Leitl<strong>in</strong>ien für die räumliche Entwicklung<br />

<strong>in</strong> unserem Land bis 2025 und soll dort steuernd e<strong>in</strong>greifen, wo Entwicklungen falsch<br />

laufen.<br />

Wesentliche Grundzüge und Neuerungen:<br />

Die Zentralen Orte s<strong>in</strong>d weiterh<strong>in</strong> die Schwerpunkte für den Bau neuer Wohnungen, die<br />

Ansiedlung von Gewerbe und für überörtliche Infrastruktur.<br />

Wohnungsbau:<br />

Die Entwicklungsmöglichkeiten für Geme<strong>in</strong>den, die ke<strong>in</strong>e Schwerpunkte s<strong>in</strong>d, wurden<br />

im Zuge der Planüberarbeitung deutlich erweitert. In den ländlichen Räumen darf die<br />

Zahl der Wohnungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de jetzt um 10 %, im Umland von Hamburg, Kiel<br />

und Lübeck, das heißt <strong>in</strong> den so genannten Ordnungsräumen, um 15 % wachsen. Basis<br />

ist ihr Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009. Dieser Rahmen des LEP für die<br />

Wohnungsbauentwicklung <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>den ist jedoch e<strong>in</strong>e Übergangslösung bis zur<br />

geplanten Kommunalisierung der Regionalplanung. Bei der Aufstellung neuer Regionalpläne<br />

s<strong>in</strong>d die Träger der Regionalplanung aufgefordert, auf der Grundlage aktueller<br />

Bevölkerungsprognosen e<strong>in</strong>en neuen Rahmen festzulegen (siehe unten).<br />

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