Schallschutz – eine Investition in die Zukunft der Bahn
Schallschutz – eine Investition in die Zukunft der Bahn
Schallschutz – eine Investition in die Zukunft der Bahn
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In <strong>der</strong> Praxis schwanken Geräusche<br />
häufig <strong>in</strong> Lautstärke und Frequenzbereich<br />
<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Verkehrsarten<br />
typischen Bandbreiten. Für <strong>die</strong> Beurteilung<br />
von Verkehrslärm wird daher <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m<br />
ersten Schritt e<strong>in</strong> Mittelungspegel<br />
<strong>der</strong> Schallemission berechnet. In <strong>die</strong>sen<br />
gehen Stärke und Dauer jedes E<strong>in</strong>zelgeräusches<br />
während <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s bestimmten<br />
Mittelungszeitraumes e<strong>in</strong>. Pegelspitzen<br />
werden durch ihre hohe Intensität<br />
entsprechend stark berücksichtigt. Sie<br />
gehen also nicht <strong>–</strong> wie häufig irrtümlicherweise<br />
angenommen <strong>–</strong> durch das<br />
Mittelungsverfahren verloren. Fahren<br />
beispielsweise <strong>in</strong>nerhalb <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Stunde<br />
15 Regionalzüge mit Vorbeifahrpegeln<br />
von 81dB (A), so entsteht e<strong>in</strong> Mittelungspegel<br />
von rund 67 dB (A), weil zu etwa<br />
95 Prozent <strong>die</strong>ser Zeit k<strong>e<strong>in</strong>e</strong> Zugbewegungen<br />
stattf<strong>in</strong>den. Dieses Beispiel<br />
macht deutlich, dass <strong>der</strong> Mittelungspegel<br />
hervortretende Geräuschspitzen<br />
<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße berücksichtigt.<br />
Mittelungspegel <strong>der</strong> Schallemission s<strong>in</strong>d<br />
als Schallpegel <strong>in</strong> 25 Meter Abstand<br />
vom Gleis <strong>in</strong> 3,5 Meter Höhe def<strong>in</strong>iert.<br />
Die Schallemissionspegel und <strong>die</strong><br />
Beurteilungspegel werden mit <strong>der</strong><br />
„Richtl<strong>in</strong>ie zur Berechnung <strong>der</strong> Schallimmissionen<br />
von Schienenwegen“<br />
(Schall 03) ermittelt. Das Berechnungsverfahren<br />
basiert auf <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Vielzahl<br />
ausgeführter Messungen.<br />
Bei <strong>der</strong> Schallberechnung werden neben<br />
Anzahl, Länge und Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />
<strong>der</strong> Züge auch <strong>die</strong> Eigenart <strong>der</strong> Fahrzeugtypen,<br />
Bauart <strong>der</strong> Bremsen und<br />
schallreduzierende Beson<strong>der</strong>heiten zur<br />
Absorption o<strong>der</strong> Dämpfung berücksichtigt.<br />
Ebenfalls gehen Brücken, enge Kurven<br />
und <strong>Bahn</strong>übergänge geson<strong>der</strong>t <strong>in</strong><br />
<strong>die</strong> Berechnungen e<strong>in</strong>. Der Berechnung<br />
wird <strong>die</strong> jeweils zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
<strong>der</strong> Strecke beziehungsweise<br />
<strong>der</strong> Zugart zugrunde gelegt. Bei<br />
<strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Erhöhung <strong>der</strong> Fahrgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
steigt das Fahrgeräusch, gleichzeitig<br />
verkürzt sich <strong>die</strong> Durchfahrzeit. Steigt<br />
beispielsweise <strong>die</strong> Zuggeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
von 140 auf 200 Stundenkilometer an,<br />
führt <strong>die</strong>s zu <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Zunahme des<br />
Mittelungspegels um rund 3 dB (A). E<strong>in</strong>e<br />
größere Zuglänge lässt den Mittelungspegel<br />
aufgrund <strong>der</strong> längeren Vorbeifahrzeiten<br />
ansteigen.<br />
In <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m zweiten Schritt werden <strong>die</strong><br />
Mittelungspegel <strong>der</strong> Schallemission<br />
durch Zu- o<strong>der</strong> Abschläge ergänzt, <strong>die</strong><br />
<strong>die</strong> örtlich unterschiedlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>der</strong> Schallausbreitung berücksichtigen.<br />
Als Ergebnis erhält man an<br />
<strong>der</strong> Fassade <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s zu untersuchenden<br />
Hauses den so genannten Beurteilungspegel.<br />
Dieser ist für <strong>die</strong> Beurteilung des<br />
Lärms entscheidend, da er mit den<br />
vorgeschriebenen Grenz- und Richtwerten<br />
verglichen wird.<br />
Für den Mittelungspegel ist nur <strong>die</strong><br />
Anzahl <strong>der</strong> Züge def<strong>in</strong>ierter Zeiträume<br />
von Bedeutung. Nach heutiger Rechtslage<br />
erfolgen <strong>die</strong> Angaben getrennt für<br />
den Tageszeitraum von 06.00 Uhr bis<br />
22.00 Uhr sowie für <strong>die</strong> Nacht im<br />
Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie<br />
über <strong>die</strong> Bewertung und Bekämpfung<br />
des Umgebungslärms wird zusätzlich<br />
e<strong>in</strong> Abendzeitraum von 4 Stunden<br />
bei <strong>der</strong> Beurteilung berücksichtigt.<br />
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