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Schallschutz – eine Investition in die Zukunft der Bahn

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In <strong>der</strong> Praxis schwanken Geräusche<br />

häufig <strong>in</strong> Lautstärke und Frequenzbereich<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> für <strong>die</strong> Verkehrsarten<br />

typischen Bandbreiten. Für <strong>die</strong> Beurteilung<br />

von Verkehrslärm wird daher <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m<br />

ersten Schritt e<strong>in</strong> Mittelungspegel<br />

<strong>der</strong> Schallemission berechnet. In <strong>die</strong>sen<br />

gehen Stärke und Dauer jedes E<strong>in</strong>zelgeräusches<br />

während <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s bestimmten<br />

Mittelungszeitraumes e<strong>in</strong>. Pegelspitzen<br />

werden durch ihre hohe Intensität<br />

entsprechend stark berücksichtigt. Sie<br />

gehen also nicht <strong>–</strong> wie häufig irrtümlicherweise<br />

angenommen <strong>–</strong> durch das<br />

Mittelungsverfahren verloren. Fahren<br />

beispielsweise <strong>in</strong>nerhalb <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Stunde<br />

15 Regionalzüge mit Vorbeifahrpegeln<br />

von 81dB (A), so entsteht e<strong>in</strong> Mittelungspegel<br />

von rund 67 dB (A), weil zu etwa<br />

95 Prozent <strong>die</strong>ser Zeit k<strong>e<strong>in</strong>e</strong> Zugbewegungen<br />

stattf<strong>in</strong>den. Dieses Beispiel<br />

macht deutlich, dass <strong>der</strong> Mittelungspegel<br />

hervortretende Geräuschspitzen<br />

<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße berücksichtigt.<br />

Mittelungspegel <strong>der</strong> Schallemission s<strong>in</strong>d<br />

als Schallpegel <strong>in</strong> 25 Meter Abstand<br />

vom Gleis <strong>in</strong> 3,5 Meter Höhe def<strong>in</strong>iert.<br />

Die Schallemissionspegel und <strong>die</strong><br />

Beurteilungspegel werden mit <strong>der</strong><br />

„Richtl<strong>in</strong>ie zur Berechnung <strong>der</strong> Schallimmissionen<br />

von Schienenwegen“<br />

(Schall 03) ermittelt. Das Berechnungsverfahren<br />

basiert auf <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Vielzahl<br />

ausgeführter Messungen.<br />

Bei <strong>der</strong> Schallberechnung werden neben<br />

Anzahl, Länge und Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />

<strong>der</strong> Züge auch <strong>die</strong> Eigenart <strong>der</strong> Fahrzeugtypen,<br />

Bauart <strong>der</strong> Bremsen und<br />

schallreduzierende Beson<strong>der</strong>heiten zur<br />

Absorption o<strong>der</strong> Dämpfung berücksichtigt.<br />

Ebenfalls gehen Brücken, enge Kurven<br />

und <strong>Bahn</strong>übergänge geson<strong>der</strong>t <strong>in</strong><br />

<strong>die</strong> Berechnungen e<strong>in</strong>. Der Berechnung<br />

wird <strong>die</strong> jeweils zulässige Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

<strong>der</strong> Strecke beziehungsweise<br />

<strong>der</strong> Zugart zugrunde gelegt. Bei<br />

<strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Erhöhung <strong>der</strong> Fahrgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

steigt das Fahrgeräusch, gleichzeitig<br />

verkürzt sich <strong>die</strong> Durchfahrzeit. Steigt<br />

beispielsweise <strong>die</strong> Zuggeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

von 140 auf 200 Stundenkilometer an,<br />

führt <strong>die</strong>s zu <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r Zunahme des<br />

Mittelungspegels um rund 3 dB (A). E<strong>in</strong>e<br />

größere Zuglänge lässt den Mittelungspegel<br />

aufgrund <strong>der</strong> längeren Vorbeifahrzeiten<br />

ansteigen.<br />

In <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m zweiten Schritt werden <strong>die</strong><br />

Mittelungspegel <strong>der</strong> Schallemission<br />

durch Zu- o<strong>der</strong> Abschläge ergänzt, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong> örtlich unterschiedlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

<strong>der</strong> Schallausbreitung berücksichtigen.<br />

Als Ergebnis erhält man an<br />

<strong>der</strong> Fassade <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s zu untersuchenden<br />

Hauses den so genannten Beurteilungspegel.<br />

Dieser ist für <strong>die</strong> Beurteilung des<br />

Lärms entscheidend, da er mit den<br />

vorgeschriebenen Grenz- und Richtwerten<br />

verglichen wird.<br />

Für den Mittelungspegel ist nur <strong>die</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Züge def<strong>in</strong>ierter Zeiträume<br />

von Bedeutung. Nach heutiger Rechtslage<br />

erfolgen <strong>die</strong> Angaben getrennt für<br />

den Tageszeitraum von 06.00 Uhr bis<br />

22.00 Uhr sowie für <strong>die</strong> Nacht im<br />

Zeitraum von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr.<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

über <strong>die</strong> Bewertung und Bekämpfung<br />

des Umgebungslärms wird zusätzlich<br />

e<strong>in</strong> Abendzeitraum von 4 Stunden<br />

bei <strong>der</strong> Beurteilung berücksichtigt.<br />

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