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Schallschutz – eine Investition in die Zukunft der Bahn

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Die Begrünung ist <strong>e<strong>in</strong>e</strong><br />

Variante, <strong>Schallschutz</strong>wände<br />

optimal<br />

<strong>in</strong> das Stadtbild e<strong>in</strong>zubetten<br />

Hierbei handelt es sich um schalltechnische<br />

Verbesserungen an Gebäuden <strong>–</strong><br />

also am Ort, wo <strong>die</strong> Schallwellen e<strong>in</strong>wirken.<br />

Für den Schutz <strong>der</strong> Innenräume<br />

ist neben dem E<strong>in</strong>bau von <strong>Schallschutz</strong>fenstern<br />

<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit schalldämmenden<br />

Lüftern <strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen auch <strong>e<strong>in</strong>e</strong><br />

Dämmung von Außenwänden und<br />

Dächern möglich. Während <strong>die</strong> aktiven<br />

Maßnahmen <strong>die</strong> Außenbereiche und<br />

Innenräume schützen, können passive<br />

Maßnahmen <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong><br />

Grenzwerte <strong>in</strong> Wohn- und Schlafräumen<br />

garantieren. Die erfor<strong>der</strong>liche <strong>Schallschutz</strong>klasse<br />

für e<strong>in</strong> <strong>Schallschutz</strong>fenster<br />

Ablauf <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s Planfeststellungsverfahrens<br />

wird ausgehend vom Beurteilungspegel<br />

nach <strong>der</strong> 24. Bundes-Immissionsschutzverordnung<br />

berechnet. In <strong>der</strong> Praxis<br />

wägen <strong>die</strong> Planer <strong>e<strong>in</strong>e</strong> s<strong>in</strong>nvolle Komb<strong>in</strong>ation<br />

bei<strong>der</strong> Möglichkeiten ab. Der<br />

breite Gestaltungsspielraum bei <strong>der</strong><br />

Wahl <strong>der</strong> richtigen Schutzmittel bewegt<br />

sich dabei im Spannungsfeld zwischen<br />

vorgegebenen Auflagen <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

und <strong>in</strong>dividuellen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Anwohner und Geme<strong>in</strong>den.<br />

Hier gilt es häufig <strong>die</strong> verschiedenen<br />

Interessen zu berücksichtigen und<br />

s<strong>in</strong>nvolle Kompromisse zu f<strong>in</strong>den.<br />

DB AG (Vorhabenträger<strong>in</strong>) erstellt Unterlagen für den<br />

Planfeststellungsantrag<br />

Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt e<strong>in</strong>gereicht<br />

(= Beg<strong>in</strong>n des Verfahrens)<br />

Anhörungsverfahren durch <strong>die</strong> zuständige Behörde<br />

(Regierungspräsidium o<strong>der</strong> Bezirksregierung)<br />

Öffentliche Auslegung <strong>der</strong> Unterlagen für <strong>e<strong>in</strong>e</strong>n Monat<br />

Ggf. schriftliche E<strong>in</strong>wendungen betroffener Bürger<br />

(bis zu zwei Wochen nach Auslegung)<br />

Stellungnahme von Fachbehörden und Trägern öffentlicher<br />

Belange<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> DB AG<br />

Anhörungsterm<strong>in</strong> mit E<strong>in</strong>wen<strong>der</strong>n, Fachbehörden, Trägern<br />

öffentlicher Belange, DB AG<br />

Abschlussbericht <strong>der</strong> Anhörungsbehörde<br />

Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Sachverhalte<br />

Eisenbahn-Bundesamt erlässt Planfeststellungsbeschluss<br />

(Zustellung und Offenlage <strong>der</strong> Unterlagen bei <strong>der</strong> Anhörungsbehörde)<br />

BüG <strong>–</strong> das „Beson<strong>der</strong>s<br />

überwachte Gleis“<br />

Der Schienenmessund<br />

-schleifzug<br />

kontrolliert regelmäßig<br />

den Zustand des<br />

<strong>Schallschutz</strong>wände<br />

„Beson<strong>der</strong>s überwachten<br />

Gleises“<br />

Wichtige Voraussetzung zur Lärmvermeidung<br />

an <strong>der</strong> Quelle ist <strong>e<strong>in</strong>e</strong> glatte<br />

Oberfläche <strong>der</strong> Schienen. Als weitere<br />

<strong>Schallschutz</strong>maßnahme gilt daher das<br />

„Beson<strong>der</strong>s überwachte Gleis“ (BüG).<br />

Beim Eisenbahnbetrieb entstehen<br />

Unebenheiten (Riffel) auf <strong>der</strong> Fahrfläche,<br />

<strong>die</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge Geräusche produzieren.<br />

Damit <strong>die</strong>se Unebenheiten <strong>e<strong>in</strong>e</strong> def<strong>in</strong>ierte<br />

Riffeltiefe nicht überschreiten,<br />

kontrolliert e<strong>in</strong> Schienenmesszug regelmäßig<br />

<strong>die</strong> Schienenoberflächen auf ihren<br />

akustischen Zustand. Überschreiten<br />

<strong>die</strong> Schallpegel <strong>die</strong> Vorgaben, wird <strong>die</strong><br />

Oberfläche <strong>der</strong> Schienen <strong>in</strong>nerhalb von<br />

zwei Monaten geschliffen. Mit <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m<br />

seit 2004 zur Verfügung stehenden<br />

Riffelmessgerät können <strong>die</strong> Schienen<br />

unmittelbar nach dem Schleifen geprüft<br />

werden. Das BüG erzielt <strong>e<strong>in</strong>e</strong> dauerhafte<br />

Lärmreduktion von 3 dB (A), <strong>die</strong> vom<br />

Eisenbahn-Bundesamt anerkannt und<br />

als Abschlag bei <strong>der</strong> Schallberechnung<br />

angesetzt werden kann. Durch den E<strong>in</strong>satz<br />

des BüG kann <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> <strong>Schallschutz</strong>wände<br />

und damit <strong>der</strong>en Kosten<br />

reduziert werden. Insbeson<strong>der</strong>e dort,<br />

wo städtebauliche o<strong>der</strong> wirtschaftliche<br />

Gründe hohe Wände verbieten, kann<br />

das BüG <strong>die</strong> Überschreitung von<br />

Immissionsgrenzwerten verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.<br />

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