WENIGER IST MEHR
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Intern<br />
Panorama<br />
WEGEUNFALL – WAS <strong>IST</strong> ZU TUN?<br />
Erhöhte Unfallgefahr im Winter<br />
So romantisch vielen die<br />
weiße Winterwelt erscheinen<br />
mag, Schnee- oder Eisglätte<br />
bedeuten eine erhöhte<br />
Unfallgefahr. Aufmerksamkeit<br />
und gutes Schuhwerk verringern<br />
allerdings das Risiko<br />
eines Sturzes mit eventuell<br />
ernsten Verletzungen oder<br />
Knochenbrüchen.<br />
Passiert dies auf dem Weg zur<br />
oder von der Arbeit, so handelt<br />
es sich um einen Wegeunfall.<br />
Verletzungen während<br />
der Arbeitszeit gelten dagegen<br />
als Arbeitsunfälle.<br />
Arbeits- und Wegeunfälle<br />
werden nicht durch die Krankenkassen,<br />
sondern durch<br />
Unfallversicherungsträger (im<br />
Fall BSR durch die Unfallkasse<br />
Berlin) entschädigt. Deshalb<br />
müssen Arbeits- und<br />
Wegeunfälle unverzüglich –<br />
das heißt am gleichen Tag –<br />
dem Betrieb bzw. der Arbeitsstelle<br />
gemeldet werden. Sind<br />
die „Verunfallten“ hierzu<br />
nicht in der Lage, liegt die<br />
Meldepflicht bei dem Betriebsangehörigen,<br />
der von<br />
dem Unfall zuerst erfährt.<br />
Gesetzlich festgeschrieben ist<br />
dies in der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Erste Hilfe“ und<br />
wird bei Zuwiderhandlung<br />
mit einem Bußgeld belegt.<br />
Zudem muss bei einem Arbeits-<br />
oder Wegeunfall ein<br />
Durchgangsarzt (D-Arzt) aufgesucht<br />
werden. Eine Liste<br />
der von der Unfallkasse Berlin<br />
zugelassenen Durchgangsärzte<br />
sollte in jeder Betriebsstelle<br />
bzw. Abteilung aushängen.<br />
Die seit 1. Januar 2004<br />
obligaten „Praxisgelder“ von 10 Euro für Arztbesuche müssen<br />
bei Arbeits- oder Wegeunfällen jedoch nicht entrichtet werden,<br />
da nicht die Krankenkassen, sondern die Unfallversicherungsträger<br />
die Kosten der Heilbehandlung tragen.<br />
Gewarnt sei hier allerdings vor Missbrauch. Wer einen Arbeitsunfall<br />
vortäuscht und sich krank meldet – so die aktuelle Rechtsprechung<br />
– muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.<br />
Dieter Scheil, Christoph Benning (Arbeitssicherheit)<br />
NEUES VON CLICK 2WIN<br />
Software-Beschaffungsstopp und komplexe Kennwörter<br />
8<br />
Wir bitten um Verständnis, dass ab<br />
sofort keine Software mehr beschafft<br />
werden kann. Sollte in einem Fachbereich<br />
eine neue Software benötigt werden,<br />
kann weiterhin eine BANF an den<br />
Einkauf ausgestellt werden. Jedoch<br />
greift hier schon der neue Change-Prozess.<br />
Die Anforderung wird inhaltlich<br />
geprüft in wie fern sie geschäftskritisch<br />
ist und ob bei den BSR bereits eine Software gleicher Funktionalität<br />
vorhanden ist bzw. ob weitere Fachbereiche diese Software<br />
nutzen können. Die Software wird dann paketiert und<br />
über unsere Softwareverteilung – allerdings erst nach dem für<br />
März/April 2004 geplanten Roll-Out – auf den entsprechenden<br />
PCs installiert.<br />
Zum 15.02.2004 werden in Vorbereitung des Roll-Outs von<br />
Win2k komplexe Kennwörter aktiviert. Dies ist ein Ergebnis der<br />
Zertifizierung und Teil des Berechtigungskonzeptes, das mit<br />
dem Roll-Out komplett umgesetzt wird. Wir folgen damit der<br />
Empfehlung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
(BSI) und machen dadurch Ihre Windows-Kennung<br />
und Ihre Daten weniger anfällig gegen Hacking-Angriffe.<br />
Nicht alle Computernutzer der BSR müssen dann ihr Kennwort<br />
ändern. Erst wenn das nächste Mal das persönliche Kennwort<br />
abläuft, wird das neue auf folgende Kriterien hin geprüft:<br />
Ihr Kennwort besteht aus mindestens sechs Zeichen<br />
Hoher Komplexitätsgrad, d. h. es müssen drei von vier verschiedenen<br />
Zeichenformen (Großbuchstaben, Kleinbuchstaben,<br />
Ziffern, Sonderzeichen) verwendet werden<br />
Das System lehnt u.a. Kennwörter ab, die in engerem Sinne<br />
vom Nutzernamen abgeleitet werden können<br />
Kennwörter werden gegen eine Liste gegengeprüft, die die<br />
meistverwendetsten Kennwörter enthält<br />
Erzwungener Kennwortwechsel nach 90 Tagen<br />
Kennworthistorie: Ihr Kennwort darf nicht unter Ihren<br />
letzten 18 Kennwörtern vorkommen.<br />
Nächster Kennwortwechsel nach frühestens drei Tagen<br />
Übrigens: Der Einsendeschluss für den Kreativwettbewerb Hintergrundbilder<br />
wurde bis zum 15. 2. 2004 verlängert. Die Verlosung<br />
der Preise erfolgt dann im März.<br />
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