Umschlagseite 1 (Titelseite) - Impulsiv - TUM
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Zweitwohnsitzsteuer<br />
in München<br />
Wer in Garching wohnt ist von ihr garnicht<br />
betroffen, aber sobald man nach<br />
München zieht, stellt sich die Frage: Erst-<br />
oder Zweitwohnsitz? In den meisten Fällen<br />
ist der Erstwohnsitz der bessere Fall,<br />
aber wer zum Beispiel bei seinen Eltern<br />
wählen will, kommt um den Zweitwohnsitz<br />
nicht herum.<br />
Und damit muss man sich – wie in mittlerweile<br />
über 90 anderen bayrischen<br />
Gemeinden – der Zweitwohnsitzsteuer<br />
stellen. 9% der Kaltmiete will die Stadt<br />
München, doch ist kaum ein Student verpflichet<br />
zu zahlen. Denn seit dem 1.1.2009<br />
sind in Bayern Ledige bis zu einem Jahreseinkommen<br />
von 25 000 € von der Zweitwohnsitzsteuer<br />
befreit.<br />
Nur schade, dass darauf nur in einer<br />
Fußnote hingewiesen wird. Und dass der<br />
Antrag bis zum 31.1. des Folgejahres eingereicht<br />
werden muss. Und dass das Finanzamt<br />
mir die Steuererklärung erst am<br />
7.2. geschickt hat.<br />
Zitat:<br />
Art. 3 Abs 3 Satz 7 KAG bedeutet,<br />
dass ein Antrag auf Befreiung für<br />
2009 bis zum 31.01.2010 und für<br />
2010 bis 31.01.2011 gestellt sein<br />
muss. Da die Zweitwohnsitzsteuererklärung<br />
jedoch erst mit Schreiben<br />
vom 7.02.2011 an Sie versendet wurde,<br />
wurden außerdem die Vorraussetzungen<br />
für eine Wiedereinsetzung in<br />
den vorigen Stand von Amts wegen<br />
nach Art. 32 BayVwVfG geprüft. Diese<br />
liegen jedoch nicht vor.<br />
Also nicht vergessen:<br />
Zweitwohnsistzsteuerbefreiung!<br />
http://zweitwohnsitzsteuer.de/<br />
MAGAZIN<br />
Konstantin Weddige kam<br />
in den Genuss dieses steuerrechtlichen<br />
Exkurses<br />
* weddige@fs.tum.de<br />
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