Leitfaden zum Arbeiten in Luxemburg - Handwerkskammer Trier
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e. Ergänzende Informationen zur Besche<strong>in</strong>igung A1 (Sozialversicherung im EU-<br />
Ausland)<br />
Zum 1. Mai 2010 ist die europäische Verordnung zur Koord<strong>in</strong>ierung der Systeme der<br />
sozialen Sicherheit aktualisiert worden. Das bis dah<strong>in</strong> gültige Entsendeformular E 101<br />
wurde durch das A1 ersetzt. Dieses wird derzeit nur für Personen ausgestellt, welche die<br />
Staatsangehörigkeit e<strong>in</strong>es Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Es<br />
besche<strong>in</strong>igt, dass die betreffende Person weiterh<strong>in</strong> den deutschen Rechtsvorschriften der<br />
sozialen Sicherheit unterliegt.<br />
Informationen über die konkrete Ausgestaltung der Verordnung erhalten Sie bei Ihrer<br />
Krankenkasse oder auf der Internetseite der DVKA unter www.dvka.de → <strong>Arbeiten</strong> im<br />
Ausland.<br />
Vorgehen sowie Ansprechpartner für die Ausstellung des Formulars A1 s<strong>in</strong>d abhängig<br />
davon, wie oft bzw. wie regelmäßig die entsprechende Person im EU-Ausland<br />
arbeitet. Insbesondere grenznah ansässigen Handwerkern, die regelmäßig ihre<br />
Arbeitnehmer nach <strong>Luxemburg</strong> auf verschiedene Baustellen entsenden, stellt sich diese<br />
Frage.<br />
Grob lassen sich folgende zwei Fälle unterscheiden:<br />
1. Fall: Vorübergehende Entsendung e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers auf e<strong>in</strong>e oder mehrere<br />
Baustellen bis zu 24 Monaten Dauer. In diesem Fall spricht man von e<strong>in</strong>er klassischen<br />
Entsendung.<br />
Die Besche<strong>in</strong>igung A1, die jeweils für jede e<strong>in</strong>zelne Baustelle auszustellen ist, ist direkt<br />
erhältlich bei der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse. Sie wird i.d.R.<br />
<strong>in</strong>nerhalb weniger Tage erstellt.<br />
Normalerweise wird das vorherige Ausfüllen e<strong>in</strong>es entsprechenden Formulars verlangt.<br />
Dieses erhalten Sie bei der Krankenkasse oder auf der Internetseite der DVKA unter<br />
www.dvka.de → <strong>Arbeiten</strong> im Ausland → Vordruck A1 → I. Entsendung und gewöhnliche<br />
Beschäftigung <strong>in</strong> mehreren Staaten → Entsendung e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en anderen<br />
Mitgliedstaat. Das Formular lassen Sie der entsprechenden Krankenkasse zukommen, die<br />
Ihnen das A1 zustellt.<br />
2. Fall: Kont<strong>in</strong>uierliche Entsendung e<strong>in</strong>es Arbeitnehmers mit ggf. wechselnden<br />
E<strong>in</strong>satzorten. In diesem Fall wird auch von e<strong>in</strong>er sogenannten E<strong>in</strong>satzwechseltätigkeit<br />
bzw. e<strong>in</strong>er gewöhnlichen Erwerbstätigkeit <strong>in</strong> mehreren Mitgliedstaaten gesprochen.<br />
Der Arbeitnehmer muss dann mehr als 5% se<strong>in</strong>er Arbeitszeit <strong>in</strong> <strong>Luxemburg</strong> und mehr als<br />
25% <strong>in</strong> Deutschland tätig se<strong>in</strong>.<br />
Die Besche<strong>in</strong>igung A1 kann <strong>in</strong> diesem Fall für e<strong>in</strong>en Zeitraum von bis zu fünf Jahren ohne<br />
B<strong>in</strong>dung an e<strong>in</strong>en bestimmten E<strong>in</strong>satzort beantragt werden. Sie wird ausgestellt von der<br />
DVKA. Die Bearbeitungszeit kann etwas länger dauern, als für Fall 1. Antragsteller füllen<br />
dazu e<strong>in</strong> Formular aus, das bei der DVKA e<strong>in</strong>gereicht werden muss. Das Formular ist zu<br />
f<strong>in</strong>den unter www.dvka.de → <strong>Arbeiten</strong> im Ausland → Vordruck A1 → I. Entsendung und<br />
gewöhnliche Beschäftigung <strong>in</strong> mehreren Staaten → Gewöhnliche Erwerbstätigkeit <strong>in</strong><br />
mehreren Mitgliedstaaten.<br />
Bitte beachten beim Ausfüllen folgende Punkte:<br />
� 3.1.: kreuzen Sie hier das 2. Kästchen (diverse Arbeitsorte) an<br />
� 3.2.: hier können Sie e<strong>in</strong>en Zeitraum bis zu fünf Jahren und diverse Arbeitsorte<br />
angeben; der „voraussichtliche Umfang der Beschäftigung“ <strong>in</strong> der letzten Spalte muss<br />
bei Anwendung dieser Vorschrift m<strong>in</strong>d. 5% der Arbeitszeit des Arbeitnehmers betragen<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Trier</strong> · Loebstraße 18 · 54292 <strong>Trier</strong> Seite 8 von 20