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FIRMENBRIEFKOPF

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<strong>FIRMENBRIEFKOPF</strong><br />

Dienstzeugnis 1<br />

Das Arbeitsverhältnis mit Frau Inge Braun-König, geb. Braun 2 , geboren 3 am 8.6.1963<br />

in Kiel 4 , wohnhaft in 23558 Lübeck, Schaluppenweg 12 5 , dauerte vom 1.9.1992 bis<br />

zum 31.3.1998. 6<br />

Sie begann ihre Tätigkeit in der Abteilung "PuK". 7 Neben den üblichen Sekretariatsarbeiten<br />

oblag ihr dort die umfangreiche, zum Teil selbständige 8 Erarbeitung von<br />

Auswertungen über das Auslandsgeschäft. 9 Frau Braun-König besitzt ein überdurchschnittliches<br />

Fachkönnen, d.h. vom Schreiben nach Diktat über das Maschinenschreiben<br />

bis zu sonstigen Sekretariatsaufgaben. 10 Gerne bestätigen 11 wir ihr 12 , dass<br />

sie die Aufgaben, die wir ihr übertrugen 13 , mit großer Sorgfalt 14 zur vollen<br />

Zufriedenheit 15 Ihres Vorgesetzten 16 bearbeitete.<br />

Aufgrund ihrer Bewährung 17 wurde die Mitarbeiterin 18 mit Wirkung vom 1.5.1996 ins<br />

Sekretariat des Leiters des Vertriebs versetzt. 19 Hier musste 20 sie neben allgemeinen<br />

Tätigkeiten folgende Aufgaben ausführen:<br />

- Schreiben nach Band-Diktat und Vorlagen<br />

- ganz weitgehend selbständige Bearbeitung von Routine-Post 21 und von<br />

Personalangelegenheiten 22<br />

- Führung der Personal- und Urlaubskartei<br />

- Personalstatistik und Registratur<br />

- Auszahlung von Reisespesen aus der Vertriebskasse<br />

Bei Kollegen 23 und Kunden 24 war Frau Braun-König schnell beliebt. 25 Ihre Führung 26<br />

war stets einwandfrei. Die Auszubildenden, die zu ihrer Unterstützung eingesetzt<br />

wurden 27 , hat sie gut motiviert. 28<br />

Frau Braun-König verlässt uns auf eigenen Wunsch 29 , um sich beruflich zu<br />

verändern. 30 Wir bedanken 31 uns für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft<br />

alles Gute.<br />

Lübeck, den 30. März 1999 32<br />

Peter Maier<br />

(Personalleiter) 33<br />

1 Die Überschrift „Dienstzeugnis“ ist nur im Öffentlichen Dienst und nicht in der<br />

Erwerbswirtschaft üblich.<br />

2<br />

Es ist unüblich, den Geburtsnamen in Zeugnissen anzugeben.<br />

3<br />

Das Geburtsdatum wird fast immer in Zeugnissen angegeben und sollte daher in einem gut<br />

gemachten Zeugnis nicht fehlen.


4<br />

Es gibt in Deutschland wechselseitig regionale Herkunftsvorurteile. Das spricht dafür, den<br />

Geburtsort fortzulassen. Meistens ist dieser Punkt aber ohne Bedeutung.<br />

5<br />

Die Adresse ist eine veränderliche Tatsache. Sie besitzt bezüglich der Aufgaben und der<br />

Beurteilung keine Bedeutung und sollte daher fortgelassen. Im Einzelfall können<br />

Adressen in bestimmten Stadtvierteln oder Straßen negativ wirken.<br />

6<br />

Die Formulierung „Das Arbeitsverhältnis dauerte ...“ betont der üblichen Formulierung<br />

„Frau Braun-König war von ... bis ... tätig“ mehr die formelle Existenz eines<br />

Arbeitsverhältnisses und nicht ein Tätigsein. Sie kann als Andeutung umfangreicher<br />

Fehlzeiten gedeutet werden.<br />

7<br />

Ein Zeugnis sollte keine internen Abkürzungen enthalten, da diese für externe Leser nicht<br />

verständlich sind.<br />

8<br />

Das ist eine Einschränkung der Selbständigkeit (Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit).<br />

9<br />

Die Formulierung „Auswertung über das Auslandsgeschäft“ ist inhaltlich sehr unbestimmt.<br />

Besser wäre zum Beispiel „Erstellung von Statistiken der Auslandsumsätze“.<br />

10<br />

Widerspruchstechnik: Jedem Praktiker ist klar, dass hier kein überdurchschnittliches<br />

Fachkönnen vorliegt.<br />

11 Distanzierung: bestätigen = Sie hat es verlangt und wir haben nachgegeben.<br />

12 „bestätigen wir ihr“ = Wir bestätigen es aber niemand anderem.<br />

13 Das Gesagte gilt nur für die übertragenen Arbeiten. Andere hat sie mangels Eigeninitiative<br />

nicht erledigt.<br />

14 Die Betonung großer Sorgfalt ohne gleichzeitige Aussage über das Arbeitstempo kann als<br />

Langsamkeit gedeutet werden. Besser wirken also Formulierungen wie „sorgfältig und<br />

zügig“ oder „sorgfältig und effizient“.<br />

15 „zur vollen Zufriedenheit“ = Note Befriedigend. Diese Wertung wird im vorliegenden<br />

Kontext aber noch weiter abgewertet.<br />

16 Üblicherweise heißt es „zu unserer vollen Zufriedenheit“. Die Zufriedenheit wird hier also<br />

auf den Vorgesetzten beschränkt. Außerdem müsste hier „ihres“ klein geschrieben<br />

werden. Fehler im Zeugnis werfen ein schlechtes Licht auf den Aussteller. Sie werten<br />

aber auch die Arbeitnehmerin ab, da diese den Fehler nicht bemerkt und nicht moniert<br />

hat.<br />

17 Ein unglücklich gewählter Ausdruck, da „Bewährung“ schon in der Alltagssprache<br />

doppeldeutig ist.<br />

18 Die Formulierung „wurde die Mitarbeiterin“ entwürdigt Frau Braun-König zum Objekt.<br />

19 Da Frau Braun-König ins Sekretariat versetzt wurde, kann man nicht davon ausgehen, dass<br />

sie „Sekretärin des Vertriebsleiters ist.“<br />

20 Die Formulierung „musste sie“ signalisiert fehlende Leistungsbereitschaft.<br />

21 Es wirkt besonders negativ, dass selbst bei der Bearbeitung der Routinepost die<br />

Selbständigkeit der Arbeitnehmerin eingeschränkt wurde.<br />

22 Hier bleibt unklar, was mit „Personalangelegenheit“ im Vertriebsbereich gemeint ist.<br />

23 Das Fehlen der Bezugsgruppe der Vorgesetzten deutet an, dass das Verhalten zu den<br />

Vorgesetzten nicht einwandfrei war.<br />

24 Die Kunden sollten vor den Kollegen genannt werden. Werden alle Bezugsgruppen in<br />

einem Satz genannt, so sollte die Reihenfolge „Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten<br />

und Kollegen“ lauten.<br />

25 Schnell beliebt = plaudert viel, Betriebsnudel<br />

26 Mit „Führung“ ist hier „Verhalten“ gemeint. Da dies zu Missverständnissen führen kann,<br />

sollte in diesem Zusammenhang besser das Wort „Verhalten“ verwendet werden.<br />

27 Sie benötigte Auszubildende, um mit ihrer Arbeit fertig zu werden.


28 Da bei den Aufgaben die Vertriebskasse erwähnt wurde, sollte auch die Ehrlichkeit der<br />

Arbeitnehmerin erwähnt werden. Allerdings kann aus dieser Leerstelle nicht<br />

zwangsläufig auf Unehrlichkeit geschlossen werden.<br />

29 Die Formulierung „auf eigenen Wunsch“ bedeutet in der Regel, dass die Mitarbeiterin<br />

selbst gekündigt hat. In gewissem Umfange wird diese Formulierung auch bei<br />

Aufhebungsverträgen verwendet. Natürlich gibt die Formulierung den vorangehenden<br />

Entscheidungsprozess, zum Beispiel an Nahelegen der Eigenkündigung durch den<br />

Arbeitgeber, nicht wieder.<br />

30 Die Formulierung „um sich beruflich zu verändern“ ist nur eine Leerformel ohne<br />

Informationswert.<br />

31 Es sollte besser „wir danken“ heißen, da „sich bedanken“ auch soviel wie „nein danke“<br />

bedeuten kann.<br />

32 Das Zeugnis wurde erst ein Jahr nach dem Vertragsende erstellt. Dies kann auf<br />

Auseinandersetzung schließen lassen. Man müsste die Arbeitnehmerin, sofern man sie<br />

trotz des negativen Zeugnisses zu einer Vorstellung einladen sollte, fragen, warum es<br />

zu dieser späten Ausstellung kam.<br />

33 Es wäre besser, wenn das Zeugnis auch vom direkten Vorgesetzten mitunterschrieben wäre.

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