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GANZTÄGIGE BETREUUNG AN ÖSTERREICHS SCHULEN<br />

werden (siehe Frage 5 und 6).<br />

5. Was bedeutet „verschränkte Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles“?<br />

Verschränkte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil bedeutet, dass mehrmals im<br />

Laufe eines Tages Unterrichts-, Lern- und Freizeit einander abwechseln. Aus organisatorischen<br />

Gründen müssen in diesem Fall alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse am<br />

Betreuungsteil teilnehmen.<br />

Diese Variante ganztägig geführter Schulformen entspricht dem seinerzeitigen Schulversuch<br />

„Ganztagsschule“.<br />

Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des<br />

Betreuungsteiles ist weitgehendes Einverständnis notwendig: Alle Schülerinnen und<br />

Schüler der Klasse müssen für den Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet<br />

sein, und die Erziehungsberechtigten von zwei Dritteln der betroffenen<br />

Schülerinnen und Schüler sowie mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen<br />

und Lehrer müssen zustimmen.<br />

In allen anderen Fällen sind Unterrichts- und Betreuungsteil getrennt zu führen.<br />

6. Was bedeutet „getrennte Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil“?<br />

Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts- und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander<br />

getrennt sind. Konkret: Im Anschluss an den Unterricht (am Vormittag) wird eine<br />

Betreuung angeboten. Die Betreuung kann auch nur an einzelnen Tagen der Woche in Anspruch<br />

genommen werden. Für den Betreuungsteil können Schülerinnen und Schüler verschiedener<br />

Klassen zu Gruppen zusammengefasst werden.<br />

Diese Variante ganztägig geführter Schulformen entspricht dem seinerzeitigen Schulversuch<br />

„Tagesheimschule“.<br />

7. Wer legt fest, welche Schulen ganztägig geführt werden?<br />

PflSchErh-GG § 1 Abs. 2 und<br />

PflSchErh-GG § 11 Abs. 1<br />

Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen<br />

Schulen ganztägig geführt werden, ist Sache des jeweiligen Schulerhalters<br />

(meist Gemeinde oder Gemeindeverbände, bei manchen Sonderschulen auch das Land)<br />

und bedarf der Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung des Landesschulrates. Vor<br />

dieser Festlegung sind die betroffenen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu hören.<br />

SchOG § 8 d Abs.2<br />

Die Entscheidung, welche AHS-Unterstufen ganztägig geführt werden, trifft der Landesschulrat<br />

(in Wien: Stadtschulrat für Wien). Dabei sind der Bedarf sowie die personellen und<br />

räumlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen.<br />

Vor dieser Entscheidung ist in jedem Fall das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss<br />

der betreffenden Schule zu hören. Die Entscheidung, welche Übungsschulen an<br />

Pädagogischen Akademien ganztägig geführt werden, trifft das Bundesministerium für Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur. Vor der Entscheidung ist das Kuratorium der Pädagogischen<br />

Akademie zu hören.<br />

bmbwk, Sektion I<br />

www.bmbwk.gv.at<br />

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