04.07.2015 Aufrufe

30 Fragen 30 Antworten

30 Fragen 30 Antworten

30 Fragen 30 Antworten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

GANZTÄGIGE BETREUUNG AN ÖSTERREICHS SCHULEN<br />

denkontingentes autonom festlegen.<br />

Die Bildung von Betreuungsgruppen kann sowohl klassen- als auch schulstufenübergreifend<br />

erfolgen.<br />

Die Führung einer Betreuungsgruppe mit weniger als 5 Schülerinnen und Schülern ist<br />

unzulässig, wenn diese nur für einen oder zwei Tage der Woche angemeldet sind.<br />

An ganztägig geführten Schulen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles<br />

umfasst die Betreuungsgruppe alle Schülerinnen und Schüler der Klasse.<br />

In der gegenstandsbezogenen Lernzeit haben die Schülerinnen und Schüler ebenso in<br />

Gruppen geteilt zu werden wie in dem betreffenden Pflichtgegenstand.<br />

SchOG § 8 a, Abs. 3<br />

Öffentliche Pflichtschulen:<br />

Für den Bereich der öffentlichen Pflichtschulen ist es Sache der jeweiligen Bundesländer,<br />

einschlägige Ausführungsgesetze zu erlassen, in denen<br />

entweder eine Mindest- und Höchstzahl von Anmeldungen für die Bildung von Gruppen<br />

im Betreuungsteil festgelegt<br />

oder die Schule ermächtigt wird, eine solche Festlegung selbst – im Schulforum oder<br />

im Schulgemeinschaftsausschuss – vorzunehmen.<br />

Die einzelnen Regelungen unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.<br />

13. Wie ist der Betreuungsteil gestaltet?<br />

SchOG § 8 lit. j<br />

Der Betreuungsteil hat immer drei Bereiche zu umfassen. Die<br />

gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht,<br />

individuelle Lernzeit,<br />

Freizeit (einschließlich Verpflegung).<br />

Es ist daher beispielsweise nicht möglich, dass während der Nachmittagsbetreuung nur gelernt<br />

wird.<br />

14. Bekommen die Kinder in ganztägig geführten Schulen ein Mittagessen?<br />

SchOG § 8 lit. j<br />

Ja. Der Betreuungsteil „Freizeit“ umfasst auch die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler.<br />

Das Mittagessen wird entweder in oder außerhalb der Schule eingenommen.<br />

PflSchErh-GG § 10<br />

Die Bereitstellung der Verpflegung ist Sache des Schulerhalters.<br />

15. Was bedeutet „gegenstandsbezogene Lernzeit“?<br />

Lehrplan-Verordnungen<br />

Die gegenstandsbezogene Lernzeit dient der Festigung und Förderung des in den einzel-<br />

bmbwk, Sektion I<br />

www.bmbwk.gv.at<br />

- 6 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!