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GANZTÄGIGE BETREUUNG AN ÖSTERREICHS SCHULEN<br />
denkontingentes autonom festlegen.<br />
Die Bildung von Betreuungsgruppen kann sowohl klassen- als auch schulstufenübergreifend<br />
erfolgen.<br />
Die Führung einer Betreuungsgruppe mit weniger als 5 Schülerinnen und Schülern ist<br />
unzulässig, wenn diese nur für einen oder zwei Tage der Woche angemeldet sind.<br />
An ganztägig geführten Schulen mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles<br />
umfasst die Betreuungsgruppe alle Schülerinnen und Schüler der Klasse.<br />
In der gegenstandsbezogenen Lernzeit haben die Schülerinnen und Schüler ebenso in<br />
Gruppen geteilt zu werden wie in dem betreffenden Pflichtgegenstand.<br />
SchOG § 8 a, Abs. 3<br />
Öffentliche Pflichtschulen:<br />
Für den Bereich der öffentlichen Pflichtschulen ist es Sache der jeweiligen Bundesländer,<br />
einschlägige Ausführungsgesetze zu erlassen, in denen<br />
entweder eine Mindest- und Höchstzahl von Anmeldungen für die Bildung von Gruppen<br />
im Betreuungsteil festgelegt<br />
oder die Schule ermächtigt wird, eine solche Festlegung selbst – im Schulforum oder<br />
im Schulgemeinschaftsausschuss – vorzunehmen.<br />
Die einzelnen Regelungen unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland.<br />
13. Wie ist der Betreuungsteil gestaltet?<br />
SchOG § 8 lit. j<br />
Der Betreuungsteil hat immer drei Bereiche zu umfassen. Die<br />
gegenstandsbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht,<br />
individuelle Lernzeit,<br />
Freizeit (einschließlich Verpflegung).<br />
Es ist daher beispielsweise nicht möglich, dass während der Nachmittagsbetreuung nur gelernt<br />
wird.<br />
14. Bekommen die Kinder in ganztägig geführten Schulen ein Mittagessen?<br />
SchOG § 8 lit. j<br />
Ja. Der Betreuungsteil „Freizeit“ umfasst auch die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler.<br />
Das Mittagessen wird entweder in oder außerhalb der Schule eingenommen.<br />
PflSchErh-GG § 10<br />
Die Bereitstellung der Verpflegung ist Sache des Schulerhalters.<br />
15. Was bedeutet „gegenstandsbezogene Lernzeit“?<br />
Lehrplan-Verordnungen<br />
Die gegenstandsbezogene Lernzeit dient der Festigung und Förderung des in den einzel-<br />
bmbwk, Sektion I<br />
www.bmbwk.gv.at<br />
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