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als PDF herunterladen - Privatärztlicher Bundesverband eV

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ISSN Nummer 1438-7085Ausgabe 3/2013Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier im Internet unsere Verbandsnachrichten nursehr verkürzt wiedergegeben werden. Insbesondere Tipps zur Abrechnung stellen wir nurunseren Mitgliedern zur Verfügung.Bericht über die erste Fortbildungsveranstaltung des Jahres 2013 am 20. April:(nach Abschluss der Jahreshauptversammlung der Mitglieder)Für die anwesenden neuen Mitglieder unseres Verbandes erklärte der erste Vorsitzendezunächst die Struktur unseres Verbandes, dann die aktuellen Probleme, die sich politisch fürPrivatärzte ergeben könnten wenn eine Bürgerversicherung <strong>als</strong> staatliche Zwangsversicherungimplementiert werden würde. Im Programm der Linken gäbe es dann auch keine Zusatzversicherung-Möglichkeitmehr, die Abschaffung der PKV ist allerdings auch das erklärteZiel von SPD und Grünen. Bei Grünen und Linken würde die Beitragsbemessungsgrundlagevöllig entfallen, es sollten alle Einkünfte erfasst, davon 15% abgetreten werden! Das Finanzamtwürde <strong>als</strong>o den Betrag einziehen.Die Folge wäre u.a. auch ein Personalabbau in den Krankenhäusern, z.T. schon durch dasFehlen von Privatpatienten und den damit entgangenen Einnahme-Möglichkeiten.Es käme wohl auch zu diversen Verfassungsbeschwerden, da es sich ja um einen vollkommensozialistischen Systemumbau handele. Es würde sogar zu Wettbewerbseinbußen dergesamten Republik führen im internationalen Vergleich, da Arbeitgeber zusätzlich erheblichbelastet werden würden, ...im Ausland habe man eher das bisherige System der BRD beneidet.Da es sich bei den meisten Politkern aber um Beamte, <strong>als</strong>o Privatversicherte handele, seienSonderregelungen bei der Beihilfe jedoch durchaus im Gespräch, ein bisschen "Privatpatient"solle allerdings erhalten bleiben.Am wenigsten in der Öffentlichkeit bekannt sei allerdings, dass eine riesige Menge an Arbeitsplätzenverloren gingen, allein schon in der Versicherungsbranche, die Rede ist von ca.200.000 bis 300.000.Nach dieser Skizzierung der gesundheitspolitischen "möglichen" Perspektiven nach der Bundestagswahlim September folgte der Fachvortrag des Sponsors unserer Veranstaltung derFirma Vifor über die verschiedenen Gesichter eines Eisenmangels .Stellenwert des Eisens - Vortrag von Dr.Halin, Fa. ViforDer ausgezeichnete Vortrag des Sponsors unserer Fortbildung verdeutlichte die Bedeutungdes Eisens im Organismus. Auch im ZNS, bei der Depressionsbehandlung, bei restless-legg,Fatigue-Symptomatik und bei Immunschwäche ist Eisen Bestandteil wichtiger Enzyme imKörper und kann somit zum Erfolg verschiedener Therapien beitragen. Einige Fakten warenvielen von uns nicht so bekannt, v.a. was das " Tempo" bzw. die Höchstdosierung bei intravenöserGabe betrifft: die Ausrichtung am Hämoglobinwert ist nur eine Möglichkeit, 1000mg/Woche sei die absolute Höchstdosis, auch bei Menschen mit 100 kg Gewicht! 200 mggehe <strong>als</strong> Bolus, es gelange zuerst in die Makrophagen, nach ca. 3,5 Std. sei es im Knochenmarknachweisbar; bei einem Hb von über 14 solle man nicht über 500 mg geben,...wenn1


1000 mg gegeben werden, sollte man dies über 15 min. tun, ..um nur einige Beispiele aufzuführen;übrigens werde Eisen oral bei Entzündungen sehr schlecht resorbiert, was auch desÖfteren die parenterale Gabe rechtfertige. Die Nebenwirkungsrate sei sehr gering, anaphylaktischeReaktionen gäbe es im Bereich von 0,3 Promille .GOÄ – Abrechnungsfragen, beantwortet von Herrn Gabriel von der PVS SüdwestWie immer sehr praxisnah referierte unser PVS-Abrechnungsexperte Herr Gabriel über häufigeProbleme bei der Abrechnung, z.B. werde die Ziffer A 30 oder A 31 immer häufiger abgewiesenvon den Kostenerstattungsstellen, da die erbrachte Leistung enthalten sei in denZiffern 1 oder 3, und Analogziffern dürfe man nur ansetzen für Leistungen die eben nichtexistieren. Wenn nun solche Ziffern wie diese homöopathischen (die ja 1996 für solche Behandlungendurchgesetzt wurden) für einen besonders langen Zeitrahmen eingesetzt werdenwollen, dann allerhöchstens mit der Bezeichnung "entsprechend" oder "analog" am Endedes GOÄ-Textes.Man solle auch berücksichtigen, dass Ablehnungen oft von den Patienten nicht mitgeteiltwerden, weil sie das stillschweigend selbst übernehmen würden.Die Ziff. 804 würde inzwischen sehr häufig gestrichen, besonders wenn sie z.B. von Kardiologenoder Orthopäden in Ansatz gebracht werde, es sei denn es würden tatsächlich z.B.Angstzustände behandelt.Die medizinische Notwendigkeit wurde in einem neueren Urteil deutlich relativiert, so dassbei Außenseiterleistungen erstattet werden muss wenn auch nur einigermaßen Aussicht aufErfolg bestünde.2


Kommentar: Ergebnisse des Deutschen Ärztetages bzgl. PrivatmedizinDa im Deutschen Ärzteblatt 23/24 vom 10. Juni 2013 so ausführlich wie noch nie über den Ärztetagberichtet wurde - und wir ja alle "Zwangsmitglieder" sind und somit dieses Ärzteblatt beziehen -werden wir hier in der PÄP nur kommentieren und nicht mehr nachberichten.Für unsere wirtschaftliche Grundlage bei der GOÄ-Abrechnung wurde ganz in unserem Sinne vehementein Inflationsausgleich gefordert. Real liegt der bei ca. 30 % seit 1996, der Einführung der "neuen"GÖÄ. Als Sofortmaßnahme wird das gefordert, da es nicht wie vorgesehen zur grundsätzlichenGOÄ-Novelle gekommen ist, und auch unmittelbar nach der Wahl im September 2013 von den Politikernkeine schnelle Reaktion erwartet werden kann, nicht einmal wenn es zur Fortsetzung derSchwarz-Gelben Regierung kommen würde. Dies ist ein Skandal. Keiner anderen Berufsgruppe wirdso etwas zugemutet.Wer auch das Ärzteblatt bzgl. der Themen des Ärztetages nur überfliegt, stellt fest, dass natürlichzahlreiche andere Themen, z.T. mit höchst ethischen Inhalten, bearbeitet werden mussten und somitnicht sehr viel Zeit mit den wirtschaftlichen Forderungen an die Politik verbracht werden konnte.Dennoch sind wir zuversichtlich, dass unsere berechtigten Forderungen Gehör gefunden haben. Unsererster Vorsitzender Dr. Norbert Franz hat auch vor Ort -wie schon bei den Hartmannbund-Sitzungen - auf die Misslage hingewiesen. Mehr kann man im Moment nicht tun, wir müssen abernach der Wahl sofort darauf hinarbeiten/ protestieren, dass weitere Verzögerungen sowohl bei derGOÄ-Novellierung <strong>als</strong> auch beim Inflationsausgleich nicht mehr hingenommen werden.Dr.Oehl-Voss, Schriftführer PÄP„Ärztenachrichtendienst Verlags-AG//Hippokranet.com - Netzwerk der Ärzte vom 15.05.2013“Montgomery zur Bürgerversicherung: GKV-Honorar müsste um 12,8 ProzentsteigenIm Jahr des Bundestagswahlkampfes wird der Deutsche Ärztetag erwartungsg e-mäß politisch: Kammerpräsident Prof. Frank Ulrich Montgomery gab am Mittwochin Berlin einen Ausblick auf die ab dem 28. Mai in Hannover zu erwartenden D e-batten – an denen die Freunde einer Bürgerversicherung vermutlich wenig Ve r-gnügen haben werden.Montgomery sieht keineAlternative zum dualenVersicherungssystem.Im Zentrum der politischen Diskussion soll das von der Bundesärztekammer(BÄK) kürzlich veröffentlichte Grundsatzpapier „Anforderungenzur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystemsin Deutschland“ stehen. Dass es weiterhin ein duales Systemgeben sollte, steht für Montgomery dabei außer Frage: „Gäbees die PKV nicht, hätten wir gar keinen Qualitäts- und Leistungswettbewerbmit den Kassen“, unterstrich der BÄK-Chef.Erwartungsgemäß sei das Konzept der Kammer bei SPD und Grünenauf Ablehnung gestoßen. Dabei müssten selbst diese Abgeordneten4


erkennen, dass eine Bürgerversicherung mit einem Einheitssystem nur der „Turbolader für die Zwei-Klassen-Medizin“ sei. „Wie wollen Sie denn in einem freiheitlich organisierten Markt verhindern, dasswohlhabendere Patienten über Zusatzversicherung bessere Leistungen einkaufen?“, fragte Montgomery.In England und Schweden sei zu sehen, dass Einheitssysteme zu viel ernsteren Problemenführten, <strong>als</strong> sie hierzulande derzeit diskutiert würden.Auch seien Aussagen, dass die Bürgerversicherung nicht zu einem starken Honorarverlust bei denÄrzten führe, widerlegt. Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem habe kürzlich aufgezeigt, dass demHonorarsystem enorme Geldmittel entzogen würden. Zwar argumentierten Sozialdemokraten wieKarl Lauterbach, dass dies doch auch kompensiert werden könne. „Dann müsste die GKV-Vergütungmit dem Start der Bürgerversicherung aber auf einen Schlag um rund 12,8 Prozent steigen – jedermuss für sich selbst entscheiden, ob er solchen Versprechungen Glauben schenken will“, gab sichMontgomery skeptisch.Im Gespräch mit dem änd berichtete der BÄK-Präsident, dass die Debatte auf dem vergangenen Ärztetagmit den Abgeordneten Jens Spahn (CDU) und Lauterbach auf ein geteiltes Echo in der Ärzteschaftgestoßen sei. „Viele Kollegen haben es begrüßt, dass wir auch einmal die Politiker eingeladenund befragt haben. Es gab natürlich auch kritische Stimmen.“ Prinzipiell sei es nicht auszuschließen,dass auf einem der nächsten Ärztetage wieder Politiker eingeladen würden, die sich dann der Debattemit der Ärzteschaft stellen müssten. „In Hannover haben wir nun aber im Hinblick auf die Bundestagswahlbewusst darauf verzichtet. Dann hätten wir nämlich fairerweise Vertreter aller Parteieneinladen müssen, was sicher den Rahmen sprengen würde.“Auf das aktuelle BÄK-Konzeptpapier und die dort enthaltende Kritik am Sachleistungssystem angesprochen,betonte Montgomery, dass er in Hannover eine ergebnisoffene Diskussion um die Zukunftdes Systems erwarte. „Ich muss aber auch betonen, dass die Bundesärztekammer das Sachleistungssystemnicht grundsätzlich ablehnt.“ Wie über viele Punkte des Papiers sei auch in diesem eine lebhafteDiskussion zu erwarten. Dass die Themen EBM oder Sicherstellungsauftrag auf die Agendakommen, glaubt Montgomery hingegen nicht. „In Sachen Sicherstellungsauftrag haben die niedergelassenenÄrzte in der KBV-Umfrage bereits ihre Einstellung kundgetan. Da müssen wir nicht neu anknüpfen.“Beim Thema elektronische Gesundheitskarte erklärte der Kammerpräsident, dass es seiner Meinungnach für die BÄK sinnvoll sei, in der Gematik zu bleiben, was der Gesetzgeber ja auch vorgeschriebenhabe. „Es wäre problematisch, wenn bald 50 Millionen Karten ausgegeben worden sind – die Ärzteschaftaber überhaupt nicht mitgestalten konnte. Das hilft dann in der Sache nicht weiter.“ Ein Austrittder BÄK aus der Gematik bringe keine Vorteile.5


Kommentar: Folgen eines RegierungswechselsMit der Einführung der Bürgerversicherung durch Rot-Grün würden ca. 60 – 70.000 Angestellte undnochmal ca. 20 – 30.000 „Zulieferer“ der PKV ihren Job verlieren, das haben mehrere Zeitungen imJuni 2013 veröffentlicht.6


Auswertung Umfrage Bürgerversicherung des PBV:Von unseren Mitgliedern haben 134 Ihre Stimme abgegeben.Davon haben 131 gegen die Bürgerversicherung gestimmt2 Stimmen waren ungültig1 er war für die Bürgerversicherung37 Nicht-Mitglieder haben bei uns gegen die Bürgerversicherung gestimmt.Auch Versicherungen brauchen Check-upsBerufsunfähigkeit: Was Ärzte für eine adäquate Absicherung wissen müssenSie retten Leben und heilen Menschen, doch die eigene Gesundheit kann dabei auf der Strecke bleiben:Auch Ärzte werden krank. Manchmal so ernsthaft, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.Wohl dem, der dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat – und zwar keine x-beliebige, sonderneine maßgeschneiderte.Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit (BU) sind vielfältig, Karzinom-Erkrankungen gehören ebensodazu wie Probleme mit dem Herzen oder dem Bewegungsapparat. Hauptauslöser sind indes seit einigenJahren psychische Erkrankungen – was belegt, dass die Arbeit im Gesundheitswesen sowohl körperlich<strong>als</strong> auch nervlich belastend ist.Vor diesem Hintergrund steht außer Frage, wie wichtig eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist.– Und doch gehen viele Mediziner relativ sorglos mit dieser wichtigen Thematik um!Sorglos ist es etwa, voll auf die Standesversorgung zu setzen. Denn sie zahlt eine BU-Rente nur bei100-prozentiger Berufsunfähigkeit. 100 Prozent, das ist entscheidend! Ein niedergelassener Arzt, derwegen Krankheit nicht mehr voll praktizieren kann, weniger behandelt und damit weniger verdient,bekommt nichts. Ebenso wenig der Mediziner, dessen Praxis von einem Assistenten oder Vertreterfortgeführt wird. Auch kann die Standesversorgung einen kranken Mediziner auf eine andere ärztlicheTätigkeit verweisen. – Kurz: Solange trotz körperlicher oder seelischer Leiden einer Arbeit nachgegangenwerden kann, die das Existenzminimum sichert: keine Auszahlung!Zwingend nötig daher: eine private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung.Doch welche Zusatzversicherung ist sinnvoll? Und welche Leistungen sollte sie enthalten? Antwortenlassen sich nicht in ein paar Zeilen geben. Drei zentrale Punkte sind aber, dass…‣ auf die Verweisung in eine andere ärztliche Tätigkeit verzichtet wird,‣ die Versicherung schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent greift,‣ Leistungen bei vollständigem Tätigkeitsverbot von mehr <strong>als</strong> sechs Monaten aufgrund des Infektionsschutzgesetzeserbracht werden.Doch selbst wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, die diese Aspekte berücksichtigt, kannsich nicht zurücklehnen. Gesetzliche Vorgaben und Versicherungs-Paragraphen werden modifiziert,persönliche Lebensumstände verändern sich. Deshalb gilt für den Versicherungsschutz von Medizinerndieselbe Empfehlung, die Ärzte ihren Patienten geben: Nehmen Sie sich die Zeit für einen regelmäßigenCheck-up.7


Zu prüfen, ob eine BU-Absicherung ausreichend ist und zur eigenen Lebenssituation passt, lohnt sich:So sehr man hofft, dem Ernstfall entgehen zu können, so perfekt sollte man vorbereitet sein, wenn erdoch eintritt. Seinen Beruf nicht mehr ausüben und damit seiner Leidenschaft nicht mehr nachgehenzu dürfen, ist schlimm genug – da sollte sich ein Arzt nicht auch noch Sorgen um die Absicherungseiner Familie machen müssen.Jürgen MöhringVersorgungsberater für HeilberufeMehr über den Autor unter www.gesundheitproaktiv.de.Problem ArzthaftpflichtEin Versicherungsschutz gegen Kunstfehler istunverzichtbar, doch es wird immer schwerer,einen adäquaten Schutz abzuschließen. LandesrechtlicheBestimmungen und auch Standesrechtverlangen unabdingbar die Arzthaftpflicht-Versicherung,und auch die Bundesregierunghat beschlossen, Ärztinnen und Ärztendie Zulassung zu entziehen, falls eine solchenicht besteht, wenngleich auch keine Mindestsummegenannt wird. Schönheitschirurgenund Gynäkologen haben dagegen es immerschwerer, einen adäquaten Schutz zuerlangen, sie klagen allerdings über eine wahrePrämienexplosion. Die Anstiege erreichenz.T. 100 %, die Marktführer beklagen ein Verlustgeschäftin den letzten Jahren. Bei Berufsanfängernhagelt es z.T. Ablehnungen.Die Mehrzahl der bestehenden Verträge istmit Deckungssummen von 2 Mio. € für Personen-und Sachschäden und nur 100.000 € fürVermögensschäden abgeschlossen; gegeneinen Aufpreis von ca. 10 – 20 % kann bspw.auf 5 Mio. angepasst werden. Siehe auchwww.deutsche-versicherungsbörse.deNach der Etablierung des neuen Patientenrechtsgesetzesbleiben die Versicherungsgesellschaftenbisher jedoch extrem in der Defensive.Eine gestartete Umfrage des DeutschenÄrzteblattes über zukünftige Prämiengestaltungbeantwortet auch z.B. die Allianznicht, das würde zu sehr in die „Geschäftspolitikunseres Hauses reichen“. Einem Preisvergleichstellten sich nur sechs Gesellschaften;der Marktführer „Deutsche Ärzteversicherung“ist nicht dabei. Eine Gesellschaft (HDI)hat sogar verbesserte Leistungen offeriert, dieRegeldeckungssumme wurde von 3 auf 5 Mio.erhöht.In den Verträgen sollte genau geprüft werden,was beispielsweise den erweiterten Strafrechtsschutzund die Nachhaftung bei Berufs-/Praxisaufgabe betrifft. Auch die Auslandsdeckungunterscheidet sich erheblich. Genauereskann im Ärzteblatt 1-2, Januar 2013 nachgesehen/angefordert werden. Am besten manlässt seinen bestehenden Vertrag von spezialisiertenVersicherungsmaklern überprüfen.Haftpflichtversicherung nach Aufgabe der PraxistätigkeitWann ist eine Nachhaftpflicht-Versicherungwirklich nötig?Es kommt darauf an, wann ein Schaden zugefügtworden war. Während man berufstätigwar, ist ja alles abgedeckt. Bei neueren Versicherungen(bis 10 Jahre zurück) ist eineNachwirkung fünf Jahre includiert, typischesBeispiel: das vergessene Bauchtuch nach OP …8


ei älteren Verträgen sollte man nachfragen.Bei Hausärzten ist wohl weniger mit späterenKomplikationen zu rechnen. Will man aber inbegrenztem Umfang weiterarbeiten, kosteteine Nachversicherung ca. 100 €. MancheUnternehmen entdecken hier einen neuenMarkt, ein Vergleich sollte <strong>als</strong>o unbedingtangestellt werden.Bundesfinanzhof erleichtert Praxisverkauf-TeilverkaufEin Praxisverkauf wird für manchen Arzt nicht erst am Ende des Berufslebens akut. Immer häufiger kommt es zuTeilverkäufen, zum Beispiel von Zweigpraxen, weil sich die strategische Ausrichtung einer Praxis ändert oderauch, wenn ein Arzt in den Jahren vor dem Ruhestand kürzer treten will.Steuerlich begünstigt - mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz - ist ein solcher Verkauf jedoch nur einmal imLeben. Und das gilt auch nur dann, wenn der verkaufte Teil der Praxis über ein gewisses Maß an Selbstständigkeitverfügt. Das heißt, er muss ein organisatorisch in sich geschlossener und für sich lebensfähiger Teil der Gesamtpraxissein. Sichtbar kann das z. B. in einer räumlichen Trennung wie bei einer Zweigpraxis werden oderauch in einer anderen Tätigkeit (Subspezialisierung, Tätigkeitsschwerpunkte).Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil die Voraussetzungen weiter präzisiert, die dafür erfülltsein müssen (Az.: VIII R 22/09). Laut BFH kann eine Selbstständigkeit des Praxisteils nun auch beigleichartiger Tätigkeit gegeben sein, selbst wenn keine räumliche Trennung vorliegt. Wichtig ist, dassdie Patientenstämme der einzelnen Praxisteile nicht vermischt werden. Nur bei einer fortwährendenTrennung der Patientenstämme spielt die räumliche Nähe zu anderen Praxisteilen des Arztes keineRolle. Bei der Planung des Teilverkaufs kann die Praxis auch rechtzeitig in selbstständige Einheitenmit verschiedenen Tätigkeiten geteilt werden. Zudem sollte im Kaufvertrag dokumentiert werden,dass die Tätigkeit im verkauften Teil komplett aufgegeben wird. Das kann durch die Vereinbarungeines Konkurrenzverbotes geschehen.In Zweifelsfällen, wenn die Trennung zwischen beiden Praxisteilen nicht eindeutig ist, ist es sinnvoll,nach Rücksprache. Mit dem Steuerberater eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes einzuholen.Das Urteil bringt Ärzten, die in größeren Praxisverbünden engagiert sind, eine höhere Gestaltungsfreiheit,welchen Teil ihrer Praxistätigkeit sie zum ermäßigten Steuersatz verkaufen wollen.„aus den med. Nachrichten der Deutschen Bank“Negativ-Beurteilung im Arztbewertungsportal„ÄBW 04/2013“AIs „Arztbewertungsportale" werden Internetauftritte bezeichnet, die Benutzern dieMöglichkeit geben, Ärzte zu bewerten. Wegen der in der Regel fehlenden fachlichenKompetenz der Patienten soll es hierbei nicht um die objektive Beurteilung medizinischerLeistungen und fachlicher Qualität gehen, sondern um die subjektive Wahrnehmungbestimmter Praxis- und Personenmerkmale (beispielsweise Freundlichkeit, Erreichbarkeit,Ausstattung, Organisation, Kommunikation, Tätigkeitsschwerpunkte etc.). Die meistenPortale verwenden dabei ein Schulnotensystem.Nutzer eines Port<strong>als</strong> können nach einem Praxisbesuch ihren Arzt bewerten. Bei einigen - nicht9


jedoch allen - Portalen ist dazu die Anmeldung unter einem registrierten Benutzernamen notwendig,was eine anonyme Bewertung erschwert. Allerdings gilt das Recht auf freie Meinungsäußerungauch innerhalb von Arztbewertungsportalen. Danach müssen sich Ärztinnen und Ärzte eine Bewertungdurch Patienten gefallen lassen, solange diese weder ehrenrührig noch f<strong>als</strong>ch ist und keine unbewieseneTatsachenbehauptung darstellt.Im vorliegenden Fall wurde ein niedergelassener Arzt von einem Bekannten auf eine negativeBewertung in einem Internet-Arztbewertungsportal aufmerksam gemacht. Nicht nur wurde ihm hierinsämtlichen Kategorien die schlechtmöglichste Bewertung vergeben. Der - anonyme - Verfasserder Bewertung gab zudem einen recht umfangreichen medizinischen Sachverhalt wieder, der vonvielen unrichtigen Tatsachenbehauptungen durchzogen war.Der betroffene Arzt konnte aufgrund des vom anonymen User wiedergegebenen medizinischenSachverhaltes eine eindeutige Zuordnung zu einem Patienten vornehmen. In den Patientenaktendes betroffenen Arztes fand sich kein anderer Patient, der über einen ähnlichen medizinischenSachverhalt bereits bei verschiedenen Stellen - erfolglos - Beschwerde gegen den betroffenen Arzterhoben hatte.Auf ein vorgerichtliches Schreiben durch die Anwälte des Arztes reagierte der Patient nicht.Die Bewertung blieb nach wie vor über das Internet abrufbar. Gegen den Patienten wurde der Erlasseiner einstweiligen Verfügung beantragt, um die kurzfristige Löschung der Bewertung zu erwirken.Nach entsprechender mündlicher Verhandlung hat das Landgericht Mannheim dem Arzt dasgeltend gemachte Unterlassungsbegehren weitestgehend zugesprochen. Das Gericht hat es <strong>als</strong>glaubhaft angesehen, dass allein der Patient oder jedenfalls in bewusstem Zusammenwirken eineihm nahestehende Person die Negativbewertung über den Arzt hinterlegt hat. Das Gericht hat ausden Eckpunkten zweifelsfrei die Krankengeschichte des Patienten dem - vermeintlich anonymen -Verfasser der Bewertung zugeordnet.Den Einwand des Patienten, er habe überhaupt nichts mit der Negativbewertung zu tun, hatdas Gericht nach aller Lebenserfahrung ausgeschlossen. Weiter hat das Gericht klargestellt, dass diebeanstandeten Aussagen Tatsachenbehauptungen darstellen, die das Ansehen des Klägers <strong>als</strong> Arztherabsetzen können und sein berufliches Fortkommen gefährden. Zudem sei die fachliche Kompetenzdes Klägers herabgesetzt.„Ein Arzt, der sich einer Negativ-Bewertung in einem frei zugänglichen Internetportal ausgesetzt sieht,hat einen Unterlassungs- und Löschungsanspruch auch gegen den vermeintlich anonymen Verfasser,wenn er diesen ohne Weiteres einem Patienten zuordnen kann.“(Urteil des Landgerichts Mannheim, Az.: 3 O 119/12, 17.01.2013)Über 65-jährige zum Notdienst verpflichtet?Wieder einmal musste in der Medical Tribune (17.05.2013) von einem Fachanwalt Stellung bezogenwerden zu dieser Frage (… die wir schon oft aufgegriffen und beantwortet haben): das festzulegen istSache der Landesärztekammern, <strong>als</strong>o nicht bundes-einheitlich geregelt. In Hessen ist mit 65 Schluss,auch wenn man privatärztlich weiter tätig ist, in NRW z. B. nicht. Wir haben diesbezüglich schon Klagenunterstützt, ohne Erfolg! Die entsprechenden Paragraphen haben Bestand.10


Die Arztsuche des Privatärztlichen <strong>Bundesverband</strong> e.V.Hier finden Patienten in Ihrer Nähe den für sie passenden Privatarzt.Als Mitglied im pbv ist der Eintrag für Sie kostenfrei. Senden Sie uns einfach eine Nachricht per E-Mailan mail@pbv-aerzte.de.Die möglichen Fachrichtungen und Zusatzbezeichnung finden Sie unterhttp://www.arztsuche-privataerzte.de.Charme-Offensive der DKVDie Kritik an vielen PKV´s bzgl. Tarifwechsel-Wünschen der Kunden ruft einige Unternehmen auf denPlan; so hat z. B. die DKV offensiv angekündigt, ihre Kunden umfassend und großzügig zu beraten;manche reagieren so auf massive Kritik an den PKV.(ÄrzteZeitung 14.05.2013)GOÄ aktuell - HyperthermieWährend bei gesetzlich Versicherten eineKostenübernahme der Hyperthermie nur imEinzelfall erstattet wird, hat die PKV in Leistungzu treten wenn eine solche Behandlungauch "nur" vertretbar bewertet werden kann.Bei Krebspatienten reicht es aus, " dass dieBehandlung mit einer nicht nur geringen Erfolgsaussichtdas Erreichen des Behandlungsziels<strong>als</strong> möglich erscheinen lässt".RA Dr.Frank Breitkreutz in Signal 2/2013www.bbp-legal.comwww.hyperthermie.orgÄhnliches Thema: GfBK-Info: Kostenerstattungvon SelenGOÄ: Korrektur von Arztrechnungen nachträglich zulässigOft korrigieren Versicherungen selbst, indem sie schreiben, z. B. „wir haben statt der Ziffer 31 dieGOÄ 1 erstattet“.Frage:„Ich habe einem Patienten, der Mitglied der Postbeamtenkasse ist, eine Rechnung gestellt, die die Versicherungnur teilweise anerkennt, da in der Rechnung eine Unterscheidung einzelner Behandlungsfälle nicht erkennbarsei. Ich habe ihm daraufhin ein ärzt1iches Attest ausgestellt, aus dem sich die verschiedenen Erkrankungenergeben. Muss die Versicherung jetzt die Rechnung bezahlen?"Antwort.„Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg hat dies am 09.11.2012.(Az: 2S701/12) bejaht.11


Nach Ansicht der Richter sei für die Beurteilung der Berechnungsfähigkeit einzelner Leistungen nicht lediglichder Inhalt der Rechnung maßgeblich. sondern es seien auch spätere Ergänzungen und nachträgliche von Drittenerstellte Diagnosen zu berücksichtigen.Fehlerhafte Arztrechnungen blieben somit folgenlos, wenn die Notwendigkeit und Angemessenheit der erbrachtenLeistungen später festgestellt werde. Die Nachreichung bzw. Korrektur einer Diagnose genüge hierfür.“GOÄ aktuell – Kryotherapie oder Lokalanästhesie der HautEinige Nachfragen von Mitgliedern betrafendie Ziffer 740 GOÄ („Kryotherapie der Haut jeSitzung“), die dann analog für die Kältetherapie(„Vereisung“) in Ansatz gebracht wird. Dieswird in der Regel nicht anerkannt, auch nichtdas Einträufeln von Lokalanästhetika in dieBindehaut. Auch bei der Lasertherapie derBesenreiser ist die vorausgehende oberflächlicheAnästhesie in der Ziffer 2440 GOÄ enthalten.Auch will der Verordnungsgeber Reagenzienund Narkosemittel zur Oberflächenanästhesiegemäß § 10 Abs.2 GOÄ nicht <strong>als</strong> Auslagenanerkennen. Nur spezielle Schleimhautapplikationenwerden anerkannt, diehaben dann aber eine eigene Ziffer (483 GOÄ– 489, z.B. die 484 für die Lokalanästhesie desKehlkopfes).GOÄ – 800-er ZiffernWie auf der Jahreshauptversammlung wieder heftig diskutiert mit Herrn Gabriel (PVS Südwest), erfülltein bloßes therapeutisches oder beratendes Gespräch nicht den Leistungsinhalt der Nummern804 oder 806,..auch nicht im Analogansatz, denn das ist nach § 6 der GOÄ nur für Leistungen möglich,die nicht!!! Im Gebührenverzeichnis aufzufinden sind. Fehlt <strong>als</strong>o der psychiatrische „Hintergrund“,kann die Abrechnung beanstandet bzw. abgewiesen werden. Wir sehen immer wieder Abrechnungen,bei denen sehr routinemäßig die 804 oder die 806 erscheinen. Die Nr.849 mit dem Text„psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen“darf im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung allerdings von Haus.- und Fachärztenabgerechnet werden.Vom GOÄ-Text abweichen kann man teilweise, dann muss aber eher ausführlicher „getextet“ unddokumentiert werden <strong>als</strong> bei den „Original-GOÄ-Texten“.Teilnahme an betrieblichen VorsorgeangebotenKolleginnen und Kollegen können -wenn sienicht ausgelastet sind- davon profitieren, dasskleinere und mittlere Betriebe inzwischenmehr Vorsorge für ihre Mitarbeiter anbietenwollen. Man hat wohl eingesehen, dass sichsolche Angebote eher lohnen <strong>als</strong> Produktionsausfällezu verkraften. Sie können auch aktivauf Firmen zugehen. Besonders aber aus haftungsrechtlichenGründen empfiehlt es sich,sich auf Prävention zu konzentrieren, hierfürmuss keine Qualifikation <strong>als</strong> Betriebsmedizinervorhanden sein!12


Rürup-Rente einzahlen?Wie auch bei Arzt & Wirtschaft 12/2012 vermeldet,lohnt sich das Aufstocken der Rentemittels „Rürup-Beitragen“ nicht für jeden. Daauch die Beiträge zum Versorgungswerk steuerlichabzugsfähig mitberücksichtigt werden,kann ein Niedergelassener, der 14.000 € insein Versorgungswerk einzahlt, höchstensnoch 6.000 € an Rürup-Zahlungen absetzen;daraus resultiert ein maximal möglicher Sonderausgabenabzugfür 2012 von 4.440 €, sodie Berechnungen von A & W.Für junge Beitragszahler, die später einen höherenRentensteuersatz erwarten müssen,lohnt sich das nicht, zumal sie nicht kündigenkönnen und nicht an dieses Geld herankommen.Und die Rente darf weder vererbt nochverliehen werden. Ärzte, die den Vertrag jungabschließen, müssen ziemlich alt werden, umper saldo zu gewinnen.Fazit: Nur Ärzte, die kurz vor der Praxisaufgabestehen können profitieren. Denn nur beiihnen ist das Verhältnis zwischen Absetzbarkeitder Beiträge und späterer Rentenbesteuerungbesonders attraktiv. Da sie eher in Rentegehen, werden ihre kommenden Alterseinkünftedauerhaft niedriger besteuert <strong>als</strong> dieeines heute 30- oder 35-Jährigen. Noch einTipp: Den Vertrag flexibel gestalten – <strong>als</strong>onicht mit dem höchsten Beitrag reingehen –mit der Option, jeweils am Jahresende freiwilligeAufstockungszahlungen leisten zu können.BuchempfehlungConstanze Hausteiner-Wiehle / Peter Henningsen / Winfried Häuser / MarkusHerrmann / Joram Ronel / Heribert Sattel / Rainer Schäfert (Hrsg.)Umgang mit Patienten mit nicht-spezifischen, funktionellen und somatoformenKörperbeschwerdenS3-Leitlinien mit Quellentexten, Praxismaterialien und PatientenleitlinieSchattauer GmbH Verlag für Medizin und Naturwissenschaften342 S., ca. 7 Abb., Auflage: 2013,ISBN: 978-3-7945-2908-739,99 € (D) 41,20 € (A)Nicht-spezifische, funktionelle und somatoforme Körperbeschwerden – genau erkennen, gezieltbehandeln, Fehler vermeidenSomatisch nicht hinreichend erklärte Körperbeschwerden sind der Anlass für rund 20% aller Arztbesuche.Je nach Schwere des Verlaufs und je nach fachlichem Hintergrund des Behandlers werden sie<strong>als</strong> „nicht-spezifisch“, „funktionell“ oder „somatoform“ bezeichnet. Diese Parallelklassifikation birgtdie Gefahr einer „Scheuklappendiagnostik“, bei der einerseits harmlose Befindlichkeitsstörungenvorschnell „medikalisiert“, andererseits komplizierte Verläufe rein organbezogen <strong>als</strong> „funktionelleSyndrome“ behandelt werden. Nur ein Blick auf die Gemeinsamkeiten der vielen verschiedenen Manifestationsformen,die Formulierung klinischer Kriterien für „leichtere“ und „schwerere“ Verläufe13


und eine entsprechend schweregradgestufte Behandlung können die derzeit für Patienten und Behandlerunbefriedigende Versorgungssituation verbessern.Dieses Referenzwerk basiert auf umfangreichen Literaturrecherchen und einem breiten, interdisziplinärenKonsens. Eine Besonderheit stellen die Empfehlungen zu Haltung, Gesprächsführung, Behandler-Patient-Beziehungund Praxisorganisation dar. Empfehlungen für eine somatische und psychosozialeParalleldiagnostik ohne unnötige oder sogar schädliche Maßnahmen sollen die Gefahr einer„iatrogenen Somatisierung“ verringern. Zahlreiche Therapieempfehlungen betonen die Notwendigkeiteines störungsorientierten, gestuften und gut koordinierten Vorgehens. Diese Empfehlungenlassen sich sowohl für die hausärztliche, die somatisch fachärztliche <strong>als</strong> auch die psychotherapeutischeBehandlung anwenden. Häufigen Fehlern und obsoleten Maßnahmen ist ein eigenes Kapitelgewidmet, ebenso wie präventiven, rehabilitativen, sozialrechtlichen und ethischen Aspekten. ÜbersichtlicheDiagnostik- und Therapie-Algorithmen, zahlreiche Abbildungen und konkrete Praxistippsrunden das Angebot ab und machen das Buch zu einem umfassenden Leitfaden für die Praxis.Wir Privatärzte sind zwar fast nur bei gutachterlichem Nachfragen angehalten (nicht verpflichtet!),mittels ICD-10-Richtlinien so scharf bei den Diagnosen zu trennen wie hier in diesemBuch zusammengefasst; dennoch ist es sehr empfehlenswert, sich über die aufgeführtenBegrifflichkeiten zu informieren. Das Buch kann auch helfen, besser mit solchen Patientenzu kommunizieren, bei denen man „nichts findet“. Zu guter Letzt ist es auch sehr nützlichbei der Auswahl der GOÄ-800-er Ziffern, indem sehr individuellen Diagnosen besser zugeordnetwerden können.Christian LüringKünstliche KniegelenkeSpringer- Verlag GmbH2012, 128 S., 58 Abb., SoftcoverISBN: 978-3-642-21989-424,95 € (D) 26,65 € (A) 31,50 CHFEs hat sich viel getan in der Endoprothetic; so wie es verschiedene neue Kurzschaftprothesen für dieHüft-TEP gibt, gibt es auch viele neue Details „am Knie“. In diesem Buch werden die modernen Möglichkeitenvorgestellt.Sabine G. Plötz, Rüdiger Hein, Johannes RingHäufige Hauttumoren in der PraxisSpringer-Verlag GmbH2012, 146 S., 305 Abb., 9 Tab., Hardcover14


ISBN: 978-3-642-24701-949,95 € (D) 51,35 € (A) 62,50 CHFVielen Privatpatienten möchte man auch lange Wartezeiten beim Hautarzt ersparen. Handelt es sichz. B. um harmlose seborrhoische Keratosen, oder um abklärungswürdige Veränderungen. Die schongute Bebilderung hilft im Alltag auch des Nicht-Facharztes ungemein. Zuordnungen von Keloiden,Nävi, lipomatosen Erscheinungen sind weitere anschaulichen Beispiele in diesem Buch.Hinker, Manfred; Seibert, Martina (Hrsg.)Pilze in Innenräumen und am ArbeitsplatzSpringer-Verlag GmbHISBN 978-3-7091-1234-22013, XII, 435 S. 272 Abb., 223 Abb. in Farbe165,35 € (D)Ein interessantes, detailliertes Bild über Speisepilze bis hin zu Schimmelpilzen am Arbeitsplatz, überMikropilze in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie. Über klassische Mess- und Analysemethodenbis hin zu molekulargenetischen Verfahren zum Nachweis einer Pilz-Belastung, aber auch sehr guteHinweise zur Vermeidung einer Belastung.InserateÄrztin (Allgemeinmedizin, 3.WBJ) mit WB in Ayurveda, Naturheilverfahren undAutogenem Training ist offen für neuen Betätigungskreis im Bereich der Privaten Medizin.Carolin Klisch * Zum Hönig 3 * 63762 GroßostheimTel. 06026/9760810 (AB)2 2 2Privatpraxis abzugeben!Etablierte Privatpraxis für Innere Medizin mit Innenstadtlage Frankfurt.Parkplatz, U-Bahn und Autobahnanschluss in der Nähe.Dr. Peter Busch * Facharzt für Innere MedizinSophienstr. 29 * 60487 FrankfurtTel. 069/7014202 2 2IMMOBILIENKanada!15


Grundstücke in tollen Lagen. Der qm von 0,33 bis knapp unter 1 Euro.Einen Traum erfüllen, <strong>als</strong> Kapitalanlage, oder zur Eigennutzung.Ostküste Nova Scotia. Nur 6,5 Stunden Flug, nur 5 Stunden Zeitumstellung.Mitten in der Natur, direkt am Atlantik mit eigenem Strand, voll Erschlossen.Ort: Eastern Shore, Nova Scotia, KanadaCountry HarbourFrühlingsangebot !! Größe: Ca. 117.000 m² Ufer: Knapp. 82 Meter eigene Küste Bebaubarkeit: Bauland, es gibt keinen BauzwangEntfernung nach Halifax (int. Airport): Ca. 2,5 Stunden mit dem Auto Entfernung nach Antigonish ca. 45 Minuten Preis: Euro 39.000,00 inklusive HST (kanadische MwSt.)Gegogan Harbour Größe: Ca. 100.000 qm (10 ha) Ufer: Ca. 128 Meter eigene Atlantikküste mit sehr schönem Strand Bebaubarkeit: Bauland, es gibt keinen BauzwangErschließung: Das Grundstück ist mit Straße, Strom und Telefon voll erschlossen Entfernung nach Halifax (int. Airport): Ca. 2 Stunden mit dem Auto Entfernung nach Sherbrooke: Ca. 15 Minuten, Antigonish ca. 45 Minuten Preis: € 99.000,-- inklusive kanadischer MwSt. (HST)Kontakt:Dr. T. Emsdr.thomas.ems@t-online.deFon: 0173-9300893Liebe Mitglieder,wir hoffen, Sie haben das erste Halbjahr 2013 mit viel Freude bei Ihrenprivatärztlichen Tätigkeiten überstanden,… und schauen gespannt wie wir auf das 2. Halbjahr mit besondererBedeutung der Bundestagswahl.Ihre Vorstandschaft16

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