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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 03-8115-A01-V02 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>03</strong>-<strong>8115</strong>-<strong>A01</strong>-<strong>V02</strong>Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669HerstellerO.Z. SpaSeite 3 von 4A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenherstellervorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichteunterhalb der Felgenschulter angebracht werden.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nurMetallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der AufbauartKombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).CpeDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck(3- türig und 5- türig).K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwandbzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K50 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilenoder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eineausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit derRadhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.LimDie Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung desReifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichendeTragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßigausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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