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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 03-8115-A01-V02 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> §19(3) <strong>StVZO</strong><strong>Nummer</strong><strong>03</strong>-<strong>8115</strong>-<strong>A01</strong>-<strong>V02</strong>Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 01669HerstellerO.Z. SpaSeite 4 von 4S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01(Spezialschraube zur Lochkreisänderung Typ B39) verwendet werden.T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).T8516).T8716).T8916).Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1<strong>03</strong>0 kg (Fzg.-Schein, Ziff.Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.Hinweise zum SonderradentfälltPrüfergebnisAufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unterBeachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch <strong>nach</strong> der Umrüstung denheute gültigen Vorschriften der <strong>StVZO</strong>. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sichentsprechende Bauvorschriften der <strong>StVZO</strong> ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,die die Begutachtungspunkte beeinflussen.Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 20<strong>03</strong>.Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 <strong>StVZO</strong> liegt vor.Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiertvon der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter derDAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95Lambsheim, 27.Mai 2004Pohl00064634.DOCTechnologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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