Kabel-TV-Merkblatt - Mieterverband
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Tellstrasse 31 Mieterinnen- und <strong>Mieterverband</strong> Zürich<br />
Postfach 1949 Tel. 044 296 90 20 www.mieterverband.ch/zuerich<br />
8026 Zürich Fax 044 296 90 26<br />
<strong>Kabel</strong>-Fernsehen:<br />
Worauf müssen Mieterinnen und Mieter achten?<br />
MV Zürich bekämpft Preistreiberei der<br />
Cablecom<br />
Dank Interventionen des Mieterinnen- und<br />
<strong>Mieterverband</strong>es Zürich (MV) hat der Preisüberwacher<br />
seit 1999 mehrmals ungerechtfertigte<br />
Preisaufschläge der Cablecom reduziert.<br />
Für 2005/2006 beträgt die vom Preisüberwacher<br />
genehmigte Monatsgebühr netto<br />
Fr. 21.– für den Standardvertrag resp. Fr. 23.–<br />
beim Vertragstyp „Service Plus“. Einschliesslich<br />
gesetzlicher Abgaben und Mehrwertsteuer<br />
macht das Fr. 24.85 resp. Fr. 27.–<br />
pro Monat.<br />
Beim Standardvertrag sind die Hausbesitzer<br />
im Rahmen ihrer mietrechtlichen Unterhaltspflicht<br />
für die Wartung der Hausanlage zuständig.<br />
Beim - freiwilligen –Abo „Service<br />
Plus“ übernimmt die Cablecom für Fr. 2.–<br />
Aufpreis den Unterhalt der Hausanlage.<br />
Völlig übersetzte Preise der Cablecom<br />
Ab 2008 will die Cablecom die Gebühren für<br />
den analogen Empfang um weitere Fr. 1.50<br />
pro Monat erhöhen und gleichzeitig acht<br />
weitere Sender abschalten. Für den Empfang<br />
in Digital-Qualität müssen Cablecom-Kund-<br />
Innen zusätzlich zur Grundgebühr eine Settop-Box<br />
mieten oder kaufen. Dass es weitaus<br />
günstiger geht, zeigt im Kanton Zürich etwa<br />
die auf Non-Profit-Basis betriebene GGA<br />
Maur. Dort kostet das Monatsabo inkl. Abgaben<br />
und Mehrwertsteuer zurzeit bloss Fr.<br />
19.40 statt Fr. 24.85 bei Cablecom.<br />
Wie vorgehen, wenn ich den Anbieter<br />
wechseln will?<br />
Beim <strong>Kabel</strong>fernsehen sind Mieterinnen und<br />
Mieter in einer rechtlich unkomfortablen Lage,<br />
da das <strong>Kabel</strong>-Abo in der Regel über den<br />
Vermieter läuft. Laut Radio/<strong>TV</strong>-Gesetz (Art.<br />
41) dürfen keine Abogebühren erhoben werden,<br />
wenn der Mieter einen Neuanschluss<br />
von Anfang an nicht benutzen will oder den<br />
Anschluss kündigt. Eine allfällige Versiegelung,<br />
um Missbräuche zu verhindern, geht<br />
laut Bakom auf Kosten des Netzbetreibers,<br />
allenfalls des Vermieters. Wenn Sie den Anbieter<br />
wechseln oder auf eine Satellitenschüssel<br />
umsteigen wollen, kündigen Sie Ihr<br />
<strong>Kabel</strong>-Abo schriftlich beim Vermieter und<br />
schicken Sie gleichzeitig eine Kopie an den<br />
<strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Betreiber. Die Cablecom akzeptiert<br />
in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist.<br />
Wie vermeide ich Doppelzahlungen?<br />
Je nachdem, wie die <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Gebühren vertraglich<br />
geregelt sind, müssen Sie unterschiedlich<br />
vorgehen:<br />
1. Sie zahlen die <strong>Kabel</strong>gebühren separat als<br />
Nebenkosten-Akonto. Kein Problem: Hier<br />
wirkt sich der Wegfall der Gebühr automatisch<br />
bei der Abrechnung aus. Allerdings<br />
müssen Sie bei der ersten Abrechnung<br />
kontrollieren, ob die Abo-<br />
Kündigung berücksichtigt worden ist.<br />
2. Die <strong>Kabel</strong>gebühren sind Teil der Nettomiete:<br />
Hier müssen Sie den Vermieter in<br />
Ihrem Abo-Kündigungsschreiben zugleich<br />
ersuchen, die Nettomiete auf den<br />
nächsten Kündigungstermin im Umfang<br />
der wegfallenden Gebühren zu reduzieren.<br />
3. Sie zahlen die <strong>Kabel</strong>gebühren separat<br />
mit einer Nebenkosten-Pauschale: Hier<br />
müssen Sie den Vermieter mit Ihrem Abo-<br />
Kündigungsschreiben zugleich ersuchen,<br />
die Pauschale auf den nächsten Kündigungstermin<br />
aufzuheben.<br />
Fazit: Sie werden also nicht sofort mit Beendigung<br />
des <strong>Kabel</strong>-Abos, sondern erst auf den<br />
nächsten mietrechtlichen Kündigungstermin<br />
finanziell entlastet.<br />
MV-Tipp: <strong>Kabel</strong>-Abo rechtzeitig auf einen<br />
Kündigungstermin hin abbestellen (z.B. vor<br />
Ende Dezember 2006 auf 31. März 2007).
<strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-<strong>Merkblatt</strong> (ausführliche Version) Seite 2<br />
Brauche ich eine Bewilligung für eine<br />
Schüssel?<br />
Das Radio/<strong>TV</strong>-Gesetz hält in Art. 52 fest:<br />
„Jedermann ist frei, die an die Allgemeinheit<br />
gerichteten, im In- und Ausland ausgestrahlten<br />
Programme zu empfangen.“ Wer als Mieter/-in<br />
eine Satellitenschüssel installieren<br />
will, muss dabei jedoch folgende Punkte<br />
beachten:<br />
1. Soll die Schüssel an der Fenster-<br />
Aussenseite, an der Fassade oder auf<br />
dem Dach installiert werden, ist eine<br />
Bewilligung des Vermieters erforderlich,<br />
da diese Gebäudeteile nicht Teil<br />
der gemieteten Sache sind.<br />
2. Verweigert der Vermieter die Bewilligung,<br />
muss abgeklärt werden, ob<br />
damit die in Art. 52 R<strong>TV</strong>G garantierte<br />
Empfangsfreiheit verletzt ist. Können<br />
das oder die gewünschten Programme<br />
auch über <strong>Kabel</strong> empfangen werden,<br />
hat der Vermieter Chancen, dass<br />
seine Verweigerung geschützt wird.<br />
3. Nicht zustimmungspflichtig ist bloss<br />
das Aufstellen einer Schüssel im Innenbereich<br />
des Balkons.<br />
4. Je nach Grösse der Schüssel (im Kanton<br />
Zürich ab 80 cm Durchmesser)<br />
und örtlichen Bauvorschriften kann<br />
auch eine Baubewilligung erforderlich<br />
sein.<br />
5. Bei Liegenschaften, die als Schutzobjekte<br />
inventarisiert sind, oder in Zonen<br />
mit Ortsbild- oder Landschaftsschutz<br />
können öffentliche Antennenverbote<br />
bestehen.<br />
Radio-Empfang über <strong>Kabel</strong><br />
Das <strong>Kabel</strong>-Abo umfasst sowohl den Bezug<br />
von Radio- wie von Fernseh-Signalen. Wer für<br />
den Fernsehempfang zu Bluewin-<strong>TV</strong> wechseln<br />
oder eine Satellitenschüssel anschaffen<br />
will, kann bei Cablecom ein Teil-Abo nur für<br />
Radioempfang beibehalten. Allerdings ist der<br />
Preis dafür recht hoch: das reine Radio-Abo<br />
kostet Fr. 14.- resp. Fr. 16.- („Service Plus“)<br />
pro Monat.<br />
Wenn der Vermieter <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Gebühren<br />
neu als Nebenkosten verrechnet<br />
Wenn der Vermieter bisher in der Nettomiete<br />
inbegriffene <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Gebühren neu als Nebenkosten<br />
separat abrechnen will, muss er<br />
dies dem Mieter als Vertragsänderung auf<br />
dem amtlichen Formular anzeigen. Und: er<br />
muss gleichzeitig die bisherige Nettomiete<br />
um den Betrag der bisher bezahlten Gebühr<br />
reduzieren. Sonst resultiert eine verdeckte<br />
Mietzinserhöhung!<br />
Entscheidet sich der Vermieter für den 2<br />
Franken teureren „Service Plus“ und verrechnet<br />
diesen via Nebenkosten, muss er korrekterweise<br />
die Nettomiete um den Zusatzaufwand<br />
für Wartung und Unterhalt reduzieren.<br />
Service-Leistungen für MV-Mitglieder<br />
Auf der MV-Homepage<br />
www.mieterverband.ch/zuerich<br />
finden MV-Mitglieder vorformulierte Schreiben<br />
für die Kündigung des <strong>Kabel</strong>-Abos und<br />
das Gesuch um Reduktion der Nettomiete<br />
resp. der Aufhebung der <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Pauschale.<br />
Zürch, November 2006