18.11.2012 Aufrufe

Kabel-TV-Merkblatt - Mieterverband

Kabel-TV-Merkblatt - Mieterverband

Kabel-TV-Merkblatt - Mieterverband

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tellstrasse 31 Mieterinnen- und <strong>Mieterverband</strong> Zürich<br />

Postfach 1949 Tel. 044 296 90 20 www.mieterverband.ch/zuerich<br />

8026 Zürich Fax 044 296 90 26<br />

<strong>Kabel</strong>-Fernsehen:<br />

Worauf müssen Mieterinnen und Mieter achten?<br />

MV Zürich bekämpft Preistreiberei der<br />

Cablecom<br />

Dank Interventionen des Mieterinnen- und<br />

<strong>Mieterverband</strong>es Zürich (MV) hat der Preisüberwacher<br />

seit 1999 mehrmals ungerechtfertigte<br />

Preisaufschläge der Cablecom reduziert.<br />

Für 2005/2006 beträgt die vom Preisüberwacher<br />

genehmigte Monatsgebühr netto<br />

Fr. 21.– für den Standardvertrag resp. Fr. 23.–<br />

beim Vertragstyp „Service Plus“. Einschliesslich<br />

gesetzlicher Abgaben und Mehrwertsteuer<br />

macht das Fr. 24.85 resp. Fr. 27.–<br />

pro Monat.<br />

Beim Standardvertrag sind die Hausbesitzer<br />

im Rahmen ihrer mietrechtlichen Unterhaltspflicht<br />

für die Wartung der Hausanlage zuständig.<br />

Beim - freiwilligen –Abo „Service<br />

Plus“ übernimmt die Cablecom für Fr. 2.–<br />

Aufpreis den Unterhalt der Hausanlage.<br />

Völlig übersetzte Preise der Cablecom<br />

Ab 2008 will die Cablecom die Gebühren für<br />

den analogen Empfang um weitere Fr. 1.50<br />

pro Monat erhöhen und gleichzeitig acht<br />

weitere Sender abschalten. Für den Empfang<br />

in Digital-Qualität müssen Cablecom-Kund-<br />

Innen zusätzlich zur Grundgebühr eine Settop-Box<br />

mieten oder kaufen. Dass es weitaus<br />

günstiger geht, zeigt im Kanton Zürich etwa<br />

die auf Non-Profit-Basis betriebene GGA<br />

Maur. Dort kostet das Monatsabo inkl. Abgaben<br />

und Mehrwertsteuer zurzeit bloss Fr.<br />

19.40 statt Fr. 24.85 bei Cablecom.<br />

Wie vorgehen, wenn ich den Anbieter<br />

wechseln will?<br />

Beim <strong>Kabel</strong>fernsehen sind Mieterinnen und<br />

Mieter in einer rechtlich unkomfortablen Lage,<br />

da das <strong>Kabel</strong>-Abo in der Regel über den<br />

Vermieter läuft. Laut Radio/<strong>TV</strong>-Gesetz (Art.<br />

41) dürfen keine Abogebühren erhoben werden,<br />

wenn der Mieter einen Neuanschluss<br />

von Anfang an nicht benutzen will oder den<br />

Anschluss kündigt. Eine allfällige Versiegelung,<br />

um Missbräuche zu verhindern, geht<br />

laut Bakom auf Kosten des Netzbetreibers,<br />

allenfalls des Vermieters. Wenn Sie den Anbieter<br />

wechseln oder auf eine Satellitenschüssel<br />

umsteigen wollen, kündigen Sie Ihr<br />

<strong>Kabel</strong>-Abo schriftlich beim Vermieter und<br />

schicken Sie gleichzeitig eine Kopie an den<br />

<strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Betreiber. Die Cablecom akzeptiert<br />

in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist.<br />

Wie vermeide ich Doppelzahlungen?<br />

Je nachdem, wie die <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Gebühren vertraglich<br />

geregelt sind, müssen Sie unterschiedlich<br />

vorgehen:<br />

1. Sie zahlen die <strong>Kabel</strong>gebühren separat als<br />

Nebenkosten-Akonto. Kein Problem: Hier<br />

wirkt sich der Wegfall der Gebühr automatisch<br />

bei der Abrechnung aus. Allerdings<br />

müssen Sie bei der ersten Abrechnung<br />

kontrollieren, ob die Abo-<br />

Kündigung berücksichtigt worden ist.<br />

2. Die <strong>Kabel</strong>gebühren sind Teil der Nettomiete:<br />

Hier müssen Sie den Vermieter in<br />

Ihrem Abo-Kündigungsschreiben zugleich<br />

ersuchen, die Nettomiete auf den<br />

nächsten Kündigungstermin im Umfang<br />

der wegfallenden Gebühren zu reduzieren.<br />

3. Sie zahlen die <strong>Kabel</strong>gebühren separat<br />

mit einer Nebenkosten-Pauschale: Hier<br />

müssen Sie den Vermieter mit Ihrem Abo-<br />

Kündigungsschreiben zugleich ersuchen,<br />

die Pauschale auf den nächsten Kündigungstermin<br />

aufzuheben.<br />

Fazit: Sie werden also nicht sofort mit Beendigung<br />

des <strong>Kabel</strong>-Abos, sondern erst auf den<br />

nächsten mietrechtlichen Kündigungstermin<br />

finanziell entlastet.<br />

MV-Tipp: <strong>Kabel</strong>-Abo rechtzeitig auf einen<br />

Kündigungstermin hin abbestellen (z.B. vor<br />

Ende Dezember 2006 auf 31. März 2007).


<strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-<strong>Merkblatt</strong> (ausführliche Version) Seite 2<br />

Brauche ich eine Bewilligung für eine<br />

Schüssel?<br />

Das Radio/<strong>TV</strong>-Gesetz hält in Art. 52 fest:<br />

„Jedermann ist frei, die an die Allgemeinheit<br />

gerichteten, im In- und Ausland ausgestrahlten<br />

Programme zu empfangen.“ Wer als Mieter/-in<br />

eine Satellitenschüssel installieren<br />

will, muss dabei jedoch folgende Punkte<br />

beachten:<br />

1. Soll die Schüssel an der Fenster-<br />

Aussenseite, an der Fassade oder auf<br />

dem Dach installiert werden, ist eine<br />

Bewilligung des Vermieters erforderlich,<br />

da diese Gebäudeteile nicht Teil<br />

der gemieteten Sache sind.<br />

2. Verweigert der Vermieter die Bewilligung,<br />

muss abgeklärt werden, ob<br />

damit die in Art. 52 R<strong>TV</strong>G garantierte<br />

Empfangsfreiheit verletzt ist. Können<br />

das oder die gewünschten Programme<br />

auch über <strong>Kabel</strong> empfangen werden,<br />

hat der Vermieter Chancen, dass<br />

seine Verweigerung geschützt wird.<br />

3. Nicht zustimmungspflichtig ist bloss<br />

das Aufstellen einer Schüssel im Innenbereich<br />

des Balkons.<br />

4. Je nach Grösse der Schüssel (im Kanton<br />

Zürich ab 80 cm Durchmesser)<br />

und örtlichen Bauvorschriften kann<br />

auch eine Baubewilligung erforderlich<br />

sein.<br />

5. Bei Liegenschaften, die als Schutzobjekte<br />

inventarisiert sind, oder in Zonen<br />

mit Ortsbild- oder Landschaftsschutz<br />

können öffentliche Antennenverbote<br />

bestehen.<br />

Radio-Empfang über <strong>Kabel</strong><br />

Das <strong>Kabel</strong>-Abo umfasst sowohl den Bezug<br />

von Radio- wie von Fernseh-Signalen. Wer für<br />

den Fernsehempfang zu Bluewin-<strong>TV</strong> wechseln<br />

oder eine Satellitenschüssel anschaffen<br />

will, kann bei Cablecom ein Teil-Abo nur für<br />

Radioempfang beibehalten. Allerdings ist der<br />

Preis dafür recht hoch: das reine Radio-Abo<br />

kostet Fr. 14.- resp. Fr. 16.- („Service Plus“)<br />

pro Monat.<br />

Wenn der Vermieter <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Gebühren<br />

neu als Nebenkosten verrechnet<br />

Wenn der Vermieter bisher in der Nettomiete<br />

inbegriffene <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Gebühren neu als Nebenkosten<br />

separat abrechnen will, muss er<br />

dies dem Mieter als Vertragsänderung auf<br />

dem amtlichen Formular anzeigen. Und: er<br />

muss gleichzeitig die bisherige Nettomiete<br />

um den Betrag der bisher bezahlten Gebühr<br />

reduzieren. Sonst resultiert eine verdeckte<br />

Mietzinserhöhung!<br />

Entscheidet sich der Vermieter für den 2<br />

Franken teureren „Service Plus“ und verrechnet<br />

diesen via Nebenkosten, muss er korrekterweise<br />

die Nettomiete um den Zusatzaufwand<br />

für Wartung und Unterhalt reduzieren.<br />

Service-Leistungen für MV-Mitglieder<br />

Auf der MV-Homepage<br />

www.mieterverband.ch/zuerich<br />

finden MV-Mitglieder vorformulierte Schreiben<br />

für die Kündigung des <strong>Kabel</strong>-Abos und<br />

das Gesuch um Reduktion der Nettomiete<br />

resp. der Aufhebung der <strong>Kabel</strong>-<strong>TV</strong>-Pauschale.<br />

Zürch, November 2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!