5. Februar 2011 - Amtsblatt 1/2011 - 4-Fragen <strong>und</strong> Antworten zur blauen PapiertonneDie Stadträte <strong>der</strong> Stadt Bad Berka <strong>und</strong> Blankenhain haben im <strong>Jahr</strong>2010 die Übertragung <strong>der</strong> Personalsachbearbeitung an die Stadt Blankenhainbeschlossen.Für die Erbringung <strong>der</strong> Leistungen ab 01.01.2011 machte es sich abererfor<strong>der</strong>lich, eine Teilzeitstelle einzurichten. Freie Personalkapazitätenbestehen nicht, da die Stadt durch Abschluss <strong>und</strong> Durchführung vonAltersteilzeitverträgen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> gemeinsamer Zusammenschlüssebereits Personal abgebaut hat.Nach intensiver Auswertung <strong>der</strong> zahlreich eingegangenen Bewerbungen<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorstellungsgespräche begrüßen wir als neue junge KolleginFrau Susann Krakowsky, die nun <strong>das</strong> Team <strong>der</strong> StadtverwaltungBlankenhain in <strong>der</strong> Personalsachbearbeitung verstärkt.Wir wünschen Frau Krakowsky alles Gute für ihre Tätigkeit <strong>und</strong> freuenuns auf eine gute Zusammenarbeit.Wie bereits in an<strong>der</strong>en Gebieten unseres Landkreises wurden nun auchHaushalte <strong>und</strong> Gewerbetreibende <strong>der</strong> Stadt Blankenhain mit den blauenPapiertonnen beliefert. Für manche Haushalte kam damit ein großesProblem auf sie zu: Wohin mit diesem Ungetüm, wenn auf dem eigenenGr<strong>und</strong>stück kein Platz ist? An<strong>der</strong>e dagegen haben schnelldiesen bequemen Entsorgungsweg begrüßt.So auch <strong>das</strong> Ordnungsamt <strong>der</strong> Stadt Blankenhain. Denn damit verbindenwir die Hoffnung, <strong>das</strong>s die bestehenden Papiercontainer auf denöffentlichen Stellflächen im Stadtgebiet entfernt werden können. Dennimmer wie<strong>der</strong> wurden diese zur illegalen Müllablagerung genutzt <strong>und</strong>dabei nicht nur Papier eingeworfen. Ein Zustand, <strong>der</strong> <strong>das</strong> Entsorgungsunternehmenenorm belastet hat. Auch unser Bauhof musste mit vielenzusätzlichen St<strong>und</strong>en wie<strong>der</strong> für Ordnung sorgen.Es ist angedacht, zuerst die großen Papiercontainer auf dem StellplatzWaldecker Straße zu entfernen <strong>und</strong> kleinere im Stadtgebiet zu belassen,sofern nicht ähnliche katastrophale Zustände wie hinter <strong>der</strong> Tankstelleentstehen. Sie sollen insbeson<strong>der</strong>e den Haushalten dienen, diekeine eigene Stellplatzmöglichkeit haben. Wir würden es sehr bedauern,wenn auch sie entfremdet genutzt werden <strong>und</strong> wir gezwungensind, auch diese zu entfernen.Wir möchten abschließend darauf hinweisen, <strong>das</strong>s mit o<strong>der</strong> ohne blaueTonne die Papierentsorgung gesichert ist. Das Entsorgungsunternehmenwird wie bisher, einmal im Monat zu den bekanntgegebenen Terminen<strong>das</strong> Papier vor <strong>der</strong> Haustür abholen, sei es durch Leeren Ihrerblauen Tonne o<strong>der</strong> durch Einsammeln des abgelegten <strong>und</strong> gebündeltenPapiers.
Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wehrpflichtigen des Geburtsjahres 1993zur Meldung zur ErfassungNach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, dieDeutsche im Sinne des Gr<strong>und</strong>gesetzes sind <strong>und</strong> ihren ständigen Aufenthaltin <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland haben, zum vollendeten18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). DieErfassung kann bereits ein <strong>Jahr</strong> vor Vollendung des 18. Lebensjahresdurchgeführt werden (§ 15 Abs. 6 WPflG).Alle Personen des Geburtsjahres 1993, die wehrpflichtig sind <strong>und</strong> denenbislang kein Schreiben <strong>der</strong> Erfassungsbehörde zugegangen ist,werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefor<strong>der</strong>t, sich umgehend persönlicho<strong>der</strong> schriftlich bei <strong>der</strong> nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassungzu melden:Stadtverwaltung BlankenhainBürgerbüroMarktstraße 4, 99444 BlankenhainSprechzeiten:MontagDienstagDonnerstagFreitagjeden 1. Samstag im Monat08:00 - 16:00 Uhr08:00 - 18:00 Uhr08:00 - 16:00 Uhr08:00 - 12:30 Uhr10:00 - 12:00 UhrDiese Auffor<strong>der</strong>ung ergeht insbeson<strong>der</strong>e an Personen ohne festenWohnsitz, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen.Bei <strong>der</strong> persönlichen Meldung ist <strong>der</strong> Personalausweis o<strong>der</strong> Reisepassmitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong>Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen.Arbeitnehmern, <strong>der</strong>en Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetzzur Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes verpflichtet ist, wird <strong>der</strong>durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehördeauf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehendennotwendigen Auslagen, insbeson<strong>der</strong>e Fahrtkosten zum Ort <strong>der</strong> Erfassung.Wir weisen darauf hin, <strong>das</strong>s nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt,wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1WPflG über die Erteilung von Auskünften o<strong>der</strong> die persönliche Meldungzur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einerGeldbuße geahndet werden.KämmereiFestsetzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>steuer für <strong>das</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr 2011durch öffentliche BekanntmachungDie Steuerfestsetzung hat mit dem Tag <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachungdie Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Da für<strong>das</strong> Haushaltsjahr 2011 noch keine rechtskräftige Haushaltsatzung fürdie Stadt Blankenhain vorliegt, erfolgt im Rahmen <strong>der</strong> vorläufigenHaushaltsführung gemäß § 61 (1) Nr. 2 ThürKO die Festsetzung <strong>der</strong>Gr<strong>und</strong>steuer für <strong>das</strong> Haushaltsjahr 2011. Die Gr<strong>und</strong>steuerhebesätzebleiben demnach unverän<strong>der</strong>t. Sie betragen:- 235 v.H. für die Betriebe <strong>der</strong> Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft (Gr<strong>und</strong>steuerA) <strong>und</strong>- 360 v. H. für die Gr<strong>und</strong>stücke (Gr<strong>und</strong>steuer B)Festsetzung: Für diejenigen Gr<strong>und</strong>stücke, <strong>der</strong>en Bemessungsgr<strong>und</strong>lage(Messbetrag) sich seit <strong>der</strong> letzten Beschei<strong>der</strong>teilung nicht geän<strong>der</strong>that sowie im Rahmen <strong>der</strong> vorläufigen Haushaltsführung, wird durchdiese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Gr<strong>und</strong>steuergesetzes(GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geän<strong>der</strong>tdurch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S.2794) i. V. m. § 61 (1) Nr. 2 ThürKO die Gr<strong>und</strong>steuer für <strong>das</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr2011 in <strong>der</strong> veranlagten Höhe wie für <strong>das</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr 2010festgesetzt.Fälligkeit: Die Gr<strong>und</strong>steuer wird mit den in zuletzt erteilten Abgabenbescheidenfestgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15.2.,15.5., 15.8. <strong>und</strong> 15.11.2011 zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige,die von <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> <strong>Jahr</strong>eszahlung nach § 28 Abs. 3 desGr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) Gebrauch gemacht haben, wird dieGr<strong>und</strong>steuer zum 01.07.2011 fällig.Zahlungen: Die Gr<strong>und</strong>steuern sind zu den genannten Fälligkeiten auf<strong>das</strong> Bankkonto <strong>der</strong> Stadtverwaltung Blankenhain (Konto-Nr. 933432BLZ 120 300 00 bei <strong>der</strong> DKB Berlin) zu überweisen. Soweit <strong>der</strong>Stadtkasse Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die Beträge eingezogen.Bereits geleistete Zahlungen werden auf die <strong>Jahr</strong>esschuld angerechnet.- 5- 5. Februar 2011 - Amtsblatt 1/2011Än<strong>der</strong>ungen: Sollten die Gr<strong>und</strong>steuerhebesätze geän<strong>der</strong>t werden o<strong>der</strong>än<strong>der</strong>n sich die Besteuerungsgr<strong>und</strong>lagen (Messbeträge), werden gemäߧ 27 Abs. 2 des Gr<strong>und</strong>steuergesetzes (GrStG) Än<strong>der</strong>ungsbescheideerstellt.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese öffentliche Bekanntmachungkann innerhalb eines Monats Wi<strong>der</strong>spruch erhoben werden. Der Wi<strong>der</strong>spruchist schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift bei <strong>der</strong> StadtverwaltungBlankenhain, Marktstraße 4, 99444 Blankenhain einzulegen. Der Wi<strong>der</strong>spruchhat keine aufschiebende Wirkung.Blankenhain, 20.01.2011Aufruf zum SpendenGedenken an sowjetische Häftlinge„Leben <strong>und</strong> Tod dieser Menschensind uns Mahnung <strong>und</strong> Verpflichtung“Liebe Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,auf dem neuen Friedhofin Blankenhainbefindet sich <strong>der</strong>sowjetische Ehrenfriedhof.Da die Schrift <strong>der</strong> Gedenksteine,aufgr<strong>und</strong> frem<strong>der</strong> Buchstaben <strong>und</strong>Zeichen, nicht lesbar ist, möchtedie Stadt Blankenhain eine neueGedenktafel anfertigen lassen.Die Aufschrift <strong>der</strong> Tafel erinnert an die 110 Sowjetbürger, <strong>der</strong>en sterblicheÜberreste auf dem sowjetischen Ehrenfriedhof liegen, an diedurchlittene grausame KZ-Haft <strong>und</strong> die erbarmungslose Zwangsarbeit.Dies möchte die Stadt Blankenhain gern auf einen neuen Gedenksteinübersetzen <strong>und</strong> lesbar gestalten.Wir bitten Sie ein weiteres Mal um Spenden da ein För<strong>der</strong>antrag <strong>der</strong>Stadt nicht befürwortet wurde <strong>und</strong> bereits eingegangene Spenden dieKosten nicht decken.Wir sind <strong>der</strong> Meinung, <strong>das</strong>s eine solch grausame Zeit für uns immergegenwärtig sein muss.Vielen Dank an Spen<strong>der</strong> aus dem vergangen <strong>Jahr</strong>!Die Spenden gehen in vollem Umfang <strong>der</strong> Gedenktafel zu.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Scheel.Telefon: 036459 44015 o<strong>der</strong> E-Mail: c.scheel@blankenhain.deVielen Dank.Klaus-Dieter KellnerBürgermeisterBankverbindung: Deutsche Kreditbank ErfurtKonto-Nr: 933 432BLZ: 120 300 00Verwendungszweck: Spende Gedenktafel sowj. FHBauamtAngebotsabgabe für die Kioskbewirtschaftungim Erlebnisbad BlankenhainDie Stadtverwaltung Blankenhain verpachtet im Erlebnisbad einenVersorgungskiosk - befristet für ein <strong>Jahr</strong> - Option <strong>der</strong> Verlängerung istmöglich.Interessenten unterbreiten bitte ihr Angebot zum Pachtpreis <strong>und</strong> Bewirtschaftungskonzept.Das Angebot ist in einem geschlossenen Briefumschlag bis zum05.03.2011 mit <strong>der</strong> Aufschrift „Kioskverpachtung“ an folgende Anschrifteinzureichen:Stadtverwaltung BlankenhainMarktstraße 499444 BlankenhainRahmenbedingungen für die Verpachtung sind einsehbar im Bauamt<strong>der</strong> Stadtverwaltung Blankenhain, Marktstraße 4. Ansprechpartner istHerr Mirko Maurer.