18 Uhr Sonntag, 18. April 2010, 11 - 18 Uhr - Mörlenbacher ...
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab<br />
dem 26. Juni 2012 ungültig!<br />
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht<br />
eine wichtige Änderung:<br />
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern<br />
ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.<br />
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt)<br />
bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.<br />
Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen<br />
uneingeschränkt gültig.<br />
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung<br />
betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig<br />
neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde<br />
zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen<br />
Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise<br />
zur Verfügung.<br />
Generell wird für alle Reiseplanungen empfohlen, dass vor Reiseantritt<br />
rechtzeitig die Gültigkeit der Reisepässe sowie der Personalausweise<br />
überprüft werden sollte.<br />
Für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses sind<br />
ca. 3 – 4 Wochen Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in<br />
Berlin einzuplanen.<br />
Bei Beantragung ist ein biometrisches Passbild erforderlich. Aufgrund<br />
unterschiedlicher Einreisebestimmungen der einzelnen<br />
Länder, insbesondere bei Reisen außerhalb der Europäischen<br />
Union, ist über das Reisebüro, das jeweilige Konsulat bzw. die<br />
Internetseite des Auswärtigen Amtes zu klären, welche Ausweisdokumente<br />
für die Einreise erforderlich sind.<br />
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen des Einwohnerservices<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Tel.: 06209/808-35, E-Mail: einwohnerservice@moerlenbach.de.<br />
Jahreshauptversammlung des Heimat- u.<br />
Verkehrs-vereins Mörlenbach e.V.<br />
Am 20.04.2012 um 19:30 <strong>Uhr</strong> findet im Bürgerhaus Mörlenbach<br />
(linker Seitensaal) die Jahreshauptversammlung des Heimat-<br />
und Verkehrsvereins statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.<br />
Insbesondere im Hinblick auf die geplanten Veranstaltungen im<br />
Vereinsjahr 2012 hofft der Vorstand auf zahlreiches Erscheinen.<br />
T a g e s o r d n u n g:<br />
1: Eröffnung und Begrüßung<br />
2: Totenehrung<br />
3: Bericht des Vorsitzenden<br />
4: Berichte:<br />
Tanz- u. Trachtengruppe<br />
Kindertrachtengruppe<br />
Landknechte<br />
Jagdhornbläsergruppe<br />
5: Kassenbericht<br />
6: Revisionsbericht<br />
7: Entlastung des Vorstandes<br />
8: Neuwahl der Kassenprüfer<br />
9: Neuwahl des Vorstandes<br />
10: 50-jähriges Jubiläum Heimat- und Verkehrsverein 2013<br />
<strong>11</strong>: Anträge<br />
12: Ehrungen<br />
13: Verschiedenes<br />
Bearbeitung von Rentenanträgen und Anträgen<br />
auf Grundsicherung<br />
Für die im Geschäftsbereich Soziales, Kultur, Sport integrierte<br />
Bearbeitung von Rentenanträgen und Anträgen auf Grundsicherung<br />
gelten ab 30.04.2012 geänderte Servicemodalitäten und<br />
Öffnungszeiten. So können Anträge auf Renten sowie Anträge<br />
auf Grundsicherung zu folgenden Sprechzeiten eingereicht und<br />
bearbeitet werden:<br />
Ihre Gemeindeverwaltung Mörlenbach<br />
informiert:<br />
Internet: www.moerlenbach.de Bürgertelefon: 808-88<br />
Jeweils dienstags und donnerstags von 8.00 – 12.00 <strong>Uhr</strong>.<br />
Ziel dieser Regelung ist die Vermeidung längerer Wartezeiten.<br />
Unter Renten fallen insbesondere Alters- und Hinterbliebenenrenten,<br />
Erwerbsminderungsrenten und umfangreiche Kontenklärungen<br />
für die Rentenversicherung sowie andere Rentenberatungen.<br />
Wenn Sie Renten- bzw. Versicherungsfragen haben, Antragsformulare<br />
benötigen bzw. einen Rentenantrag stellen möchten,<br />
wenden Sie sich bitte an Frau Christina Schneider, Tel. 80852,<br />
Fax-Nr.: 80859, E-Mail: c.schneider@moerlenbach.de.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass Anträge, die außerhalb der<br />
Sprechzeiten gestellt werden, leider dann nicht bearbeitet werden<br />
können. Angelegenheiten, die weniger zeitaufwendig sind,<br />
wie Neu- und Änderungsanträge auf Schwerbehinderung, Parkerleichterungen,<br />
GEZ- und Wohngeldanträge werden wie bisher<br />
bearbeitet.<br />
Sollten Sie unsicher sein, ob für Ihre Angelegenheit eine vorherige<br />
Terminvereinbarung notwendig ist, empfehlen wir Ihnen, sich<br />
vorab unter der genannten Telefonnummer zu informieren und<br />
sicherheitshalber einen Termin zu vereinbaren.<br />
Wir bitten um Verständnis für diese neue Regelung.<br />
Ferienspiele 2012<br />
Erfreulicherweise werden auch in diesem Jahr wieder die Ferienspiele<br />
stattfinden. Es haben sich viele Vereine und Institutionen<br />
bereit erklärt, die Kinder und Jugendlichen während der Ferienzeit<br />
mit interessanten Angeboten zu beschäftigen. Kinder ab 6<br />
Jahre können angemeldet werden.<br />
Die Veranstaltungen finden während der Ferienzeit statt.<br />
Die genauen Termine der einzelnen Veranstaltungen werden<br />
mit Herausgabe der Anmeldebögen rechtzeitig bekanntgegeben.<br />
Die Anmeldungen werden in der Zeit vom 21.05.2012 bis<br />
30.05.2012 im Rathaus, Zimmer 3, von 8.30 <strong>Uhr</strong> bis 12.30 <strong>Uhr</strong><br />
entgegengenommen.<br />
Verbrennung von Gartenabfällen<br />
In Anlehnung an die im Hessischen Naturschutzgesetz (§ 22<br />
Abs. 2, Nr. 4) festgesetzten Fristen für die Unterhaltung von Hecken<br />
und Gehölzen im Außenbereich ist das Verbrennen von<br />
Gehölzschnitt mit Rücksicht auf die Brut- und Setzzeiten in der<br />
Zeit vom 1. <strong>April</strong> bis 30. September nicht gestattet.<br />
Anleinpflicht für Hunde während der Brut-<br />
und Setzzeit<br />
Hunde als Begleiter des Menschen gewinnen in der heutigen<br />
Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Die Vierbeiner benötigen<br />
natürlich auch ausreichenden Auslauf. Hierzu werden gerne<br />
die Feld- und Flurbereiche in der Gemarkung Mörlenbach aufgesucht.<br />
Diese Gebiete sind aber gleichzeitig auch Rückzugsgebiete<br />
für wild lebende Tierarten. Jedes Jahr werden in der<br />
Feld- und Flurgemarkung der Gemeinde Mörlenbach Wildtiere<br />
von Hunden gerissen. Gefährdet ist vor allem der Nachwuchs<br />
vieler Tierarten. Im Zeitraum der Brut- und Setzzeit sind freilaufende<br />
Hunde besonders gefährlich für Jungtiere, da diese nicht<br />
weglaufen, sondern sich in ihre Deckung zurückziehen, wo sie<br />
leicht zur Beute werden.<br />
Nachdem das Problem der frei laufenden und insbesondere<br />
auch der wilden Hunde in den letzten Jahren immer wieder von<br />
<strong>Mörlenbacher</strong> Landwirten und auch seitens der Jagdpächter<br />
thematisiert wurde, hat die Gemeindevertretung die Einführung<br />
der Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit in der gesamten<br />
Feld- und Flurgemarkung der Gemeinde beschlossen.<br />
Mit Inkrafttreten der Satzung gilt die Anleinpflicht mit Beginn der<br />
Brut- und Setzzeit ab dem 1. März und endet zum 30. Juni eines<br />
jeden Jahres. Die Hundehalter werden gebeten, die Anleinpflicht<br />
in diesem Zeitraum einzuhalten. Die Einhaltung der Leinenpflicht<br />
wird in den nächsten Monaten besonders kontrolliert. Verstöße<br />
gegen die Anleinpflicht können mit einer nicht unerheblichen<br />
Geldbuße geahndet werden.