Kundeninformation zum Thema „Kava-Kava“ - Reformhaus
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<strong>Kundeninformation</strong> <strong>zum</strong> <strong>Thema</strong> <strong>„Kava</strong>-<strong>Kava“</strong><br />
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,<br />
<strong>Reformhaus</strong>INFORMATION – Waldstr. 6 – 61440 Oberursel – Tel. 06172/3003-333 /-334 /-336 – Fax. 06172/3003-303<br />
www.reformhaus.de – e-Mail: kontakt@neuform.de<br />
Juni 2002 – 2 Seiten<br />
am 17. Juni 2002 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) öffentlich<br />
die Zulassung für Kava-Kava- und Kavain-haltige Arzneimittel widerrufen.<br />
Die im <strong>Reformhaus</strong> bislang freiverkäuflichen Kava-Kava-haltigen Arzneimittel<br />
Dr. Dünner Kava-Kava-Kräutertabletten N und<br />
Dr. Ritter Kawa-Kawa-Kapseln mit Johanniskrautöl<br />
werden daher mit sofortiger Wirkung vom Verkauf ausgeschlossen.<br />
Diese Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird von allen neuform-<br />
Reformhäusern uneingeschränkt unterstützt. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.<br />
Wieso werden Kava-Kava-haltige Produkte verboten?<br />
In den letzten Jahren wurden in Deutschland ca. 40 Fälle von Leberschädigungen und Nachfolgeerkrankungen<br />
dokumentiert, in denen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />
(BfARM) die Einnahme von Kava-Kava als auslösenden Faktor für wahrscheinlich hält.<br />
Die Möglichkeit, dass in Einzelfällen Kava-Kava Nebenwirkungen an der Leber auslösen könnte<br />
und dass nach Einschätzung des Bundesinstituts diesen Risiken z.B. bei den geringer dosierten<br />
Arzneimitteln kein ausreichender Nutzen gegenüber stünde, bildet die Basis des Vertriebs-<br />
Verbots. Die einzigen Präparate, die das BfARM vom Verbot ausnimmt, sind Arzneimittel in<br />
homöopathischer Verdünnung (ab D4).<br />
Haben Sie bislang ein Kava-Kava-Präparat aus dem <strong>Reformhaus</strong> eingenommen?<br />
Wenn ja, dann sollten Sie sich jetzt keinesfalls unnötige Sorgen machen.<br />
Nach Ansicht der neuform-Reformhäuser und der betroffenen neuform-Vertragswarenhersteller<br />
wäre der Widerruf der Arzneimittelzulassung nicht durchgängig für alle Kava-Kava-haltigen Arzneimittel<br />
notwendig. Produkte, wie die oben genannten aus dem <strong>Reformhaus</strong>, könnten von dem<br />
Zulassungsverbot ausgenommen werden.<br />
Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Dosierung und Gewinnung von Kava-Kava- und<br />
Kavain-haltigen Präparaten. Diese Unterschiede wurden jedoch leider bei der Entscheidung des<br />
BfARM nicht im Detail berücksichtigt.<br />
Ebenso gibt es bereits jetzt Zweifel seitens renommierter Wissenschaftler, ob die beobachteten<br />
Leberschäden tatsächlich auf Kava-Kava-Nebenwirkungen zurück zu führen sind. Die gleichzeitige<br />
oder vorherige Einnahme von anderen Medikamenten oder eine Vorschädigung der Leber<br />
durch übermäßigen Alkoholkonsum oder andere Ursachen kann nach Ansicht von Pharmakologen<br />
und Toxikologen eine Rolle gespielt haben.<br />
Sollten Sie dennoch Bedenken haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
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Sind bei Einnahme der erwähnten <strong>Reformhaus</strong>-Produkte Leberschäden zu befürchten?<br />
Welche Rolle spielt die Dosierung?<br />
Die genannten <strong>Reformhaus</strong>-Produkte sind z.T. bereits über 30 Jahre im <strong>Reformhaus</strong> als freiverkäufliches<br />
Naturarzneimittel erhältlich. In dieser langen Anwendungszeit gab es bislang<br />
keine negativen Rückmeldungen über unerwünschte Nebenwirkungen. Auch in den von<br />
dem BfARM aufgeführten Erkrankungsfällen waren in keinem Fall <strong>Reformhaus</strong>-Produkte der<br />
Auslöser sondern höher dosierte Produkte. Das Bundesinstitut selber weist darauf hin: „Es gibt<br />
Hinweise darauf, dass die Leberschäden relativ häufiger und schwerer bei höheren Dosierungen<br />
sind“.<br />
<strong>Reformhaus</strong>-Kava-Kava-Produkte sind mit 12-20 mg Kavapyronen (Wirkstoffgruppe in Kava-<br />
Kava-Wurzelstockpulver) in der empfohlenen Tagesdosierung erheblich geringer dosiert als<br />
diejenigen Präparate, welche von den betroffenen Personen mit Leberschädigung eingenommen<br />
wurden. Diese hatten eine tägliche Dosierung von 60-120 mg Wirkstoffen, teilweise<br />
sogar noch erheblich darüber.<br />
Welche Alternativen gibt es als Ersatz für Kava-Kava?<br />
Kava-Kava-Präparate aus dem <strong>Reformhaus</strong> wurden bislang als traditionell angewandtes Arzneimittel<br />
für folgende Anwendungen empfohlen:<br />
- zur Nervenberuhigung<br />
- zur Lösung von Angst- und Spannungszuständen<br />
- gegen Stressbelastung<br />
- gegen Einschlafstörungen<br />
- gegen Konzentrationsstörungen<br />
Im <strong>Reformhaus</strong>-Sortiment gibt es eine Reihe weiterer Produkte mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen,<br />
die alternativ bei diesen Beschwerden eingesetzt werden können. Zur Nervenberuhigung<br />
sowie gegen leichte Stimmungsschwankungen können beispielsweise Präparate mit Johanniskrautextrakten<br />
gewählt werden. Gegen erhöhte Stressbelastung und Konzentrationsstörungen<br />
wirken unterstützend z.B. Extrakte aus Ginseng, sowie Lecithin- oder Magnesiumhaltige<br />
Nahrungsergänzungen. Bei nervösen Beschwerden, die wechseljahrsbedingt auftreten,<br />
helfen z.B. Produkte mit Soja-Isoflavonen. Einschlafstörungen kann z.B. mit Baldrian- oder<br />
Hopfen-Extrakten oder entsprechenden Teemischungen entgegen gewirkt werden. Im <strong>Reformhaus</strong><br />
erhalten Sie individuelle fachgerechte Beratung, welche Alternativen sich im Einzelfall anbieten.<br />
Was tun, wenn Sie hinsichtlich des Verbrauchs bereits gekaufter Kava-Kava-Produkte<br />
Bedenken haben?<br />
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an Ihr <strong>Reformhaus</strong>, in dem Sie die<br />
Produkte gekauft haben. Im <strong>Reformhaus</strong> erhalten Sie kompetente Beratung durch die<br />
<strong>Reformhaus</strong>-Fachberater sowie speziell ausgebildete Naturarzneimittelberater.<br />
<strong>Reformhaus</strong>INFORMATION – Waldstr. 6 – 61440 Oberursel – Tel. 06172/3003-333 /-334 /-336 – Fax. 06172/3003-303<br />
www.reformhaus.de – e-Mail: kontakt@neuform.de