THEMASEITE 5Verantwortung - Teil der DemokratieStellen Sie sich vor, es findeteine Wahl statt, und keinergeht hin! Das wäre wohl nichtdas Demokratieverständnis,wie es in der Verfassung derdemokratischen Republik Österreichverankert ist. Auchwenn die Wahlbeteiligung immermehr im Sinken ist, solltedieses Szenario doch ein absolutfiktives bleiben.Aus den ersten demokratischenWahlen in Österreich ging 1920das Bundes-Verfassungsgesetz(B-VG) hervor, das damals voneiner Konstituierenden Nationalversammlungbeschlossenwurde. Erstellt wurden die Entwürfehierzu vom StaatsrechtlerHans Kelsen, dem christlichsozialenPolitiker Michael Mayr unddem damaligen StaatskanzlerKarl Renner. Damit ist das österreichischeB-VG eine der ältestennoch in Geltung stehendenVerfassungen Europas. ZahlreicheNovellierungen folgtenund schließlich die Außer-Kraft-Setzung während der Zeit desNationalsozialismus. Am Endedes Zweiten Weltkriegs, 1945,konstituierte sich die provisorischeStaatsregierung unter KarlRenner in der wiedererstandenenRepublik Österreich. Nacheiner Unabhängigkeitserklärungder drei Parteien SPÖ, ÖVP undKPÖ sollte die Republik Österreichim Sinne der Verfassungvon 1920 wiederhergestellt werden.Knapp hundert Novellen hatdas B-VG seither durchlaufenaber nur eine Gesamtänderungerfahren: anlässlich des BeitrittsÖsterreichs zur EuropäischenUnion mit der Bundes-Verfassungs-Novelle1994. Für eineGesamtänderung ist sowohleine 2/3-Mehrheit im Parlamentals auch eine Volksabstimmungverpflichtend.Von den leitenden Prinzipiender Bundesverfassung steht anerster Stelle das demokratischePrinzip, das die Frage der Herrschaftsformund der politischenWillensbildung betrifft und denGrundsatz beinhaltet: „Österreichist eine demokratische Republik.Ihr Recht geht vom Volkaus.“ Besonders hervorzuhebenist hier das garantierte allgemeineund geheime Wahlrecht. Österreichist eine repräsentativeDemokratie und verfügt daherüber eine Reihe von Instrumentariensowohl der direkten Demokratie,was soviel bedeutetwie die Selbstbestimmung durchdie Wahl. Darunter versteht manzum Beispiel das Volksbegehren,die Volksbefragung sowiedie Volksabstimmung.Aber auch Instrumente der indirektenDemokratie kommen inÖsterreich zur Anwendung, wiedie Wahl von Repräsentanten,etwa des Nationalrates, der alszentrales Organ der Gesetzgebungwirkt oder des Gemeinderates,der die unterste Ebene derGebietskörperschaften in derGliederung der Republik Österreichdarstellt. Das Handeln derGemeinden ist der StaatsaufgabeVerwaltung zuzuordnen, dadie Österreichische Verfassungzur Gesetzgebung nur den Bundund die Länder ermächtigt. DieAufgaben der Gemeindeverwaltungwerden in der Bundesverfassungund in LandesgesetzenAm 28. April findet die Landtagswahl in Tirol statt.(den Gemeindeordnungen) geregelt.Gemeinden sind unteranderem für die Bereiche Pflichtschulerhaltung,Raumordnungund Bauwesen zuständig.Organe der Gemeinden sindder Gemeinderat, Gemeindevorstandund der Bürgermeister.Dieser wird direkt vom Volkgewählt, wenn es die jeweiligeLandesverfassung so vorschreibt.Vom Recht zu wählensollte jeder Staatsbürger, in Österreichab dem vollendeten 16.Lebensjahr, Gebrauch machenund so seinen Beitrag als Teildes demokratischen Systemswahrnehmen.Die leitenden Prinzipien der Bundesverfassunga) Das demokratische Prinzip - allgemeines, geheimes Wahlrechtb) Das republikanische Prinzip - Staatsspitze und Staatsformc) Das bundesstaatliche Prinzip - Föderalismus, Bundesländerd) Das rechtsstaatliche Prinzip - Legalitätsprinzip, Gewaltentrennunge) Das liberale Prinzip - Staatsgrundgesetz, Menschenrechtef) Das Prinzip der Gewaltentrennung - Legislative, Executive, JudikativeSymbolfoto: HolzknechtGR Ing. Hans HochrainerVorläufer der Demokratiesind die Volks- und Gerichtsversammlungennachgermanischem Recht(THING), an dem berechtigteVertreter des Stammes teilnehmenmussten. Seit dem 14.Jahrhundert entwickelten sichdie Stände und nahmen ab dem15. und 16. Jahrhundert Einflussauf die Landesherren. Die Ständewaren je nach Land und Zeit sehrverschieden. (Tirol: Adel, Geistlichkeit,Bürger und freie Bauern)Landesherren konnten ohne Zustimmungder Stände keine neuenGesetze verabschieden.Die Stände wurden durch politischeParteien ersetzt. In derVerfassung steht: Österreich isteine demokratische Republik, ihrRecht geht vom Volk aus. Mit diesemArtikel wäre eine direkte Demokratiebeschrieben, was sichjedoch nur auf Volks-Abstimmung,Volks-Befragung undVolks-Begehren beschränkt.Der Rest ist indirekte Demokratie.TROTZ aufgehobener Wahlpflicht:Wer in der Demokratieschläft, wird in der Diktatur aufwachen.SCHAUFENZTER April 2013