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Vorwort - Buch & Mehr direkt

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<strong>Vorwort</strong><br />

<strong>Vorwort</strong><br />

Die Erstellung der Konzernabschlüsse börsennotierter Gesellschaften auf<br />

Basis der »International Financial Reporting Standards« (IFRS) stellt nicht<br />

nur die damit betrauten Personen, sondern auch die Adressaten und vor allem<br />

die mit der Prüfung der Abschlüsse befassten Aufsichtsräte vor erhebliche<br />

Probleme. Im Vergleich zu den früheren HGB-Konzernabschlüssen (und den<br />

weiterhin nach HGB erstellten Jahresabschlüssen der Unternehmen) sind<br />

nicht nur zahlreiche materielle Unterschiede in Darstellung und Bewertung zu<br />

verzeichnen, sondern auch eine immense Zunahme an – teilweise sehr komplexen<br />

– Erläuterungen und Tabellenwerken. Zusätzliche Bestandteile des<br />

Abschlusses, wesentlich mehr und detailliertere Angaben im Anhang und<br />

eine teilweise stark abweichende Behandlung der Bilanzierungstatbestände<br />

erfordern erhebliche Anstrengungen und Qualifizierungsbemühungen. Dass<br />

neben den IFRS-Regeln für den Konzernabschluss für die einzelnen Jahresabschlüsse<br />

der Gesellschaften weiterhin die Bestimmungen des deutschen<br />

Handelsgesetzbuches maßgeblich sind, ist für alle Beteiligten eine besondere<br />

Herausforderung. Denn damit sind sie gezwungen, beide »Rechnungslegungswelten«<br />

zu beherrschen. Da der deutsche Gesetzgeber den Unternehmen<br />

auch die Möglichkeit eingeräumt hat, zum Zweck der Publizität im Bundesanzeiger<br />

den Einzelabschluss zusätzlich nach IFRS zu erstellen, können somit<br />

im Aufsichtsrat einer Gesellschaft drei Abschlüsse gleichzeitig zur Prüfung<br />

und Billigung anstehen:<br />

– Konzernabschluss nach IFRS,<br />

– Jahresabschluss nach HGB zum Zweck der handelsrechtlichen Gewinnermittlung<br />

und Ausschüttungsbemessung,<br />

– Einzelabschluss nach IFRS ausschließlich zum Zweck der Publizität im<br />

Bundesanzeiger.<br />

Allerdings wird diese Möglichkeit in der Praxis nicht angewendet. Nach wie<br />

vor bleibt es in der Regel beim Konzernabschluss nach IFRS und beim<br />

Jahresabschluss nach dem HGB. Auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

(BilMoG) von 2009 hat hieran nichts geändert, weil der noch im Referentenentwurf<br />

vorhandene Passus, nach dem ein Unternehmen anstelle des<br />

HGB-Jahresabschlusses freiwillig einen IFRS-Abschluss machen darf, nicht<br />

ins Gesetz übernommen wurde.<br />

Dieses <strong>Buch</strong> wendet sich an die Adressaten von IFRS-Abschlüssen, vor allem<br />

an Mitglieder von Aufsichtsräten, aber auch an Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse,<br />

die sich einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der<br />

internationalen Bilanzierungsstandards und die Unterschiede zum HGB verschaffen<br />

wollen. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Regelungen der<br />

IFRS, nicht dagegen der <strong>direkt</strong>e Vergleich dieser Normen mit der Rechnungslegung<br />

nach dem HGB. Dennoch wird zum besseren Verständnis bei beson-<br />

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<strong>Vorwort</strong><br />

ders interessanten Aspekten oder erheblich abweichenden Regelungen der<br />

entsprechende Bezug hergestellt.<br />

Basis dieses <strong>Buch</strong>es sind die bis Juni 2009 verabschiedeten und von der<br />

EU anerkannten Standards. Dazu gehören IAS 1 bis 41 in der Fassung nach<br />

dem so genannten Improvement Project und IFRS 1 bis 8. Der Ende 2009 veröffentlichte<br />

IFRS 9 wurde dagegen noch nicht aufgenommen, weil hier die<br />

Anerkennung durch die Europäische Union noch nicht erfolgt ist. Die Quellenangabe<br />

zur jeweiligen Norm erfolgt in Klammern. IFRS-Quellen sind das Rahmenkonzept<br />

(zitiert als »Framework«, z.B.: IAS F.64), einzelne IAS und IFRS.<br />

Es wird – wie allgemein üblich – der jeweilige Standard mit Nummer und<br />

der Paragraph mit einer nachgestellten Zahl angegeben (z.B.: IAS 39.7 oder<br />

IFRS 1.13). Teilweise wird ein »Application Guidance« zum jeweiligen IAS<br />

zitiert (z.B.: IAS 39 AG.22).<br />

Die erste Auflage dieses <strong>Buch</strong>es stand ganz im Zeichen der noch frischen<br />

Umbenennung der vormals insgesamt als »International Accounting Standards«<br />

(IAS) bezeichneten Standards. Weil sich die neue Bezeichnung IFRS<br />

inzwischen weitgehend etabliert hat, wird in der Neuauflage konsequent diese<br />

Bezeichnung für das gesamte Normenwerk verwendet. Gleichwohl bleiben bis<br />

auf weiteres zahlreiche »alte« IAS in Kraft (vgl. die Einzeldarstellung der Standards<br />

in Kapitel 8 des <strong>Buch</strong>es). Auf eine Darstellung der so genannten Interpretationen<br />

(das sind Stellungnahmen des »Standardsetters« IASB zu Einzelfragen<br />

der Auslegung von Standards) wird verzichtet, um den Charakter des<br />

<strong>Buch</strong>es als Praxishilfe für Bilanzleser, vor allem für Aufsichtsratsmitglieder, zu<br />

erhalten.<br />

Die bereits in der ersten Auflage enthaltenen Praxisbeispiele von Überleitungsrechnungen<br />

im Zuge der Erstanwendung der IFRS bzw. IAS wurden<br />

unverändert beibehalten, weil solche Rechnungen nur bei der Umstellung<br />

der Rechnungslegung des jeweiligen Unternehmens einmal publiziert werden<br />

und inzwischen die großen börsennotierten Publikumsgesellschaften sämtlich<br />

umgestellt haben. Es handelt sich aber nicht um bloß historisch interessante<br />

Rechenwerke, sondern um Beispiele, die die erheblichen Unterschiede zwischen<br />

der HGB-Rechnungslegung und der internationalen Bilanzierung offenlegen<br />

sollen. Sie zeigen sowohl das teilweise erhebliche finanzielle Ausmaß<br />

der Differenzen als auch die Schwerpunkte in einzelnen Bilanzierungstatbeständen.<br />

Inzwischen wurde das HGB (zuletzt mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)<br />

stark verändert und in vielen Regelungsbereichen auf die<br />

IFRS-Verfahrensweisen hin entwickelt. Das betrifft z.B. die Möglichkeit, Entwicklungskosten<br />

zu aktivieren, die Pflicht zur Aktivierung von Geschäfts- oder<br />

Firmenwerten und die Berechnung der latenten Steuern. Dennoch bleiben<br />

viele Unterschiede, denn die IFRS kennen z.B. nur eine Pflicht zur Aktivierung<br />

der Entwicklungskosten, nicht aber das neu geschaffene Wahlrecht. Geschäfts-<br />

oder Firmenwerte werden nach HGB regulär abgeschrieben, nach<br />

IFRS gibt es nur eine regelmäßige Überprüfung auf Wertminderung, nicht dagegen<br />

die planmäßige Abschreibung des Geschäftswertes.<br />

Bedauerlicherweise – aber auch bereits so erwartet – hat die Komplexität der<br />

IFRS nicht ab-, sondern zugenommen. Auch die Änderungsdynamik lässt<br />

nicht nach. Von einer stabilen Plattform ist man Lichtjahre entfernt. Ärgerlich<br />

sind nicht nur häufige Änderungen in Einzelpunkten eines Standards. Zusätzliche<br />

Verwirrung schafft die gängige Praxis, bekannte Standards in ihrer<br />

Grundstruktur zu verändern und ohne viel Aufhebens neben neuen inhalt-<br />

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<strong>Vorwort</strong><br />

lichen Tendenzen auch die Quelle innerhalb des Standards zu verschieben.<br />

Deshalb gilt es, genau hinzuschauen, welcher Standard in welchem Stadium<br />

als Basis der betrachteten Abschlüsse herangezogen wurde.<br />

Braunschweig, im Juni 2010<br />

Dr. Matthias Müller<br />

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