Vorwort - Buch & Mehr direkt
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<strong>Vorwort</strong><br />
<strong>Vorwort</strong><br />
Die Erstellung der Konzernabschlüsse börsennotierter Gesellschaften auf<br />
Basis der »International Financial Reporting Standards« (IFRS) stellt nicht<br />
nur die damit betrauten Personen, sondern auch die Adressaten und vor allem<br />
die mit der Prüfung der Abschlüsse befassten Aufsichtsräte vor erhebliche<br />
Probleme. Im Vergleich zu den früheren HGB-Konzernabschlüssen (und den<br />
weiterhin nach HGB erstellten Jahresabschlüssen der Unternehmen) sind<br />
nicht nur zahlreiche materielle Unterschiede in Darstellung und Bewertung zu<br />
verzeichnen, sondern auch eine immense Zunahme an – teilweise sehr komplexen<br />
– Erläuterungen und Tabellenwerken. Zusätzliche Bestandteile des<br />
Abschlusses, wesentlich mehr und detailliertere Angaben im Anhang und<br />
eine teilweise stark abweichende Behandlung der Bilanzierungstatbestände<br />
erfordern erhebliche Anstrengungen und Qualifizierungsbemühungen. Dass<br />
neben den IFRS-Regeln für den Konzernabschluss für die einzelnen Jahresabschlüsse<br />
der Gesellschaften weiterhin die Bestimmungen des deutschen<br />
Handelsgesetzbuches maßgeblich sind, ist für alle Beteiligten eine besondere<br />
Herausforderung. Denn damit sind sie gezwungen, beide »Rechnungslegungswelten«<br />
zu beherrschen. Da der deutsche Gesetzgeber den Unternehmen<br />
auch die Möglichkeit eingeräumt hat, zum Zweck der Publizität im Bundesanzeiger<br />
den Einzelabschluss zusätzlich nach IFRS zu erstellen, können somit<br />
im Aufsichtsrat einer Gesellschaft drei Abschlüsse gleichzeitig zur Prüfung<br />
und Billigung anstehen:<br />
– Konzernabschluss nach IFRS,<br />
– Jahresabschluss nach HGB zum Zweck der handelsrechtlichen Gewinnermittlung<br />
und Ausschüttungsbemessung,<br />
– Einzelabschluss nach IFRS ausschließlich zum Zweck der Publizität im<br />
Bundesanzeiger.<br />
Allerdings wird diese Möglichkeit in der Praxis nicht angewendet. Nach wie<br />
vor bleibt es in der Regel beim Konzernabschluss nach IFRS und beim<br />
Jahresabschluss nach dem HGB. Auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />
(BilMoG) von 2009 hat hieran nichts geändert, weil der noch im Referentenentwurf<br />
vorhandene Passus, nach dem ein Unternehmen anstelle des<br />
HGB-Jahresabschlusses freiwillig einen IFRS-Abschluss machen darf, nicht<br />
ins Gesetz übernommen wurde.<br />
Dieses <strong>Buch</strong> wendet sich an die Adressaten von IFRS-Abschlüssen, vor allem<br />
an Mitglieder von Aufsichtsräten, aber auch an Betriebsräte und Wirtschaftsausschüsse,<br />
die sich einen Überblick über die wesentlichen Merkmale der<br />
internationalen Bilanzierungsstandards und die Unterschiede zum HGB verschaffen<br />
wollen. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die Regelungen der<br />
IFRS, nicht dagegen der <strong>direkt</strong>e Vergleich dieser Normen mit der Rechnungslegung<br />
nach dem HGB. Dennoch wird zum besseren Verständnis bei beson-<br />
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<strong>Vorwort</strong><br />
ders interessanten Aspekten oder erheblich abweichenden Regelungen der<br />
entsprechende Bezug hergestellt.<br />
Basis dieses <strong>Buch</strong>es sind die bis Juni 2009 verabschiedeten und von der<br />
EU anerkannten Standards. Dazu gehören IAS 1 bis 41 in der Fassung nach<br />
dem so genannten Improvement Project und IFRS 1 bis 8. Der Ende 2009 veröffentlichte<br />
IFRS 9 wurde dagegen noch nicht aufgenommen, weil hier die<br />
Anerkennung durch die Europäische Union noch nicht erfolgt ist. Die Quellenangabe<br />
zur jeweiligen Norm erfolgt in Klammern. IFRS-Quellen sind das Rahmenkonzept<br />
(zitiert als »Framework«, z.B.: IAS F.64), einzelne IAS und IFRS.<br />
Es wird – wie allgemein üblich – der jeweilige Standard mit Nummer und<br />
der Paragraph mit einer nachgestellten Zahl angegeben (z.B.: IAS 39.7 oder<br />
IFRS 1.13). Teilweise wird ein »Application Guidance« zum jeweiligen IAS<br />
zitiert (z.B.: IAS 39 AG.22).<br />
Die erste Auflage dieses <strong>Buch</strong>es stand ganz im Zeichen der noch frischen<br />
Umbenennung der vormals insgesamt als »International Accounting Standards«<br />
(IAS) bezeichneten Standards. Weil sich die neue Bezeichnung IFRS<br />
inzwischen weitgehend etabliert hat, wird in der Neuauflage konsequent diese<br />
Bezeichnung für das gesamte Normenwerk verwendet. Gleichwohl bleiben bis<br />
auf weiteres zahlreiche »alte« IAS in Kraft (vgl. die Einzeldarstellung der Standards<br />
in Kapitel 8 des <strong>Buch</strong>es). Auf eine Darstellung der so genannten Interpretationen<br />
(das sind Stellungnahmen des »Standardsetters« IASB zu Einzelfragen<br />
der Auslegung von Standards) wird verzichtet, um den Charakter des<br />
<strong>Buch</strong>es als Praxishilfe für Bilanzleser, vor allem für Aufsichtsratsmitglieder, zu<br />
erhalten.<br />
Die bereits in der ersten Auflage enthaltenen Praxisbeispiele von Überleitungsrechnungen<br />
im Zuge der Erstanwendung der IFRS bzw. IAS wurden<br />
unverändert beibehalten, weil solche Rechnungen nur bei der Umstellung<br />
der Rechnungslegung des jeweiligen Unternehmens einmal publiziert werden<br />
und inzwischen die großen börsennotierten Publikumsgesellschaften sämtlich<br />
umgestellt haben. Es handelt sich aber nicht um bloß historisch interessante<br />
Rechenwerke, sondern um Beispiele, die die erheblichen Unterschiede zwischen<br />
der HGB-Rechnungslegung und der internationalen Bilanzierung offenlegen<br />
sollen. Sie zeigen sowohl das teilweise erhebliche finanzielle Ausmaß<br />
der Differenzen als auch die Schwerpunkte in einzelnen Bilanzierungstatbeständen.<br />
Inzwischen wurde das HGB (zuletzt mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)<br />
stark verändert und in vielen Regelungsbereichen auf die<br />
IFRS-Verfahrensweisen hin entwickelt. Das betrifft z.B. die Möglichkeit, Entwicklungskosten<br />
zu aktivieren, die Pflicht zur Aktivierung von Geschäfts- oder<br />
Firmenwerten und die Berechnung der latenten Steuern. Dennoch bleiben<br />
viele Unterschiede, denn die IFRS kennen z.B. nur eine Pflicht zur Aktivierung<br />
der Entwicklungskosten, nicht aber das neu geschaffene Wahlrecht. Geschäfts-<br />
oder Firmenwerte werden nach HGB regulär abgeschrieben, nach<br />
IFRS gibt es nur eine regelmäßige Überprüfung auf Wertminderung, nicht dagegen<br />
die planmäßige Abschreibung des Geschäftswertes.<br />
Bedauerlicherweise – aber auch bereits so erwartet – hat die Komplexität der<br />
IFRS nicht ab-, sondern zugenommen. Auch die Änderungsdynamik lässt<br />
nicht nach. Von einer stabilen Plattform ist man Lichtjahre entfernt. Ärgerlich<br />
sind nicht nur häufige Änderungen in Einzelpunkten eines Standards. Zusätzliche<br />
Verwirrung schafft die gängige Praxis, bekannte Standards in ihrer<br />
Grundstruktur zu verändern und ohne viel Aufhebens neben neuen inhalt-<br />
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<strong>Vorwort</strong><br />
lichen Tendenzen auch die Quelle innerhalb des Standards zu verschieben.<br />
Deshalb gilt es, genau hinzuschauen, welcher Standard in welchem Stadium<br />
als Basis der betrachteten Abschlüsse herangezogen wurde.<br />
Braunschweig, im Juni 2010<br />
Dr. Matthias Müller<br />
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