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Powerpoint-Präsentation mit einer Zusammenfassung alles ...

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Sachliche Beitragspflicht• Entstehungo <strong>mit</strong> Beendigung der Maßnahme oder Teilmaßnahme (endgültigeHerstellung/Abnahme/letzte Rechnung)o wirksame Beitragssatzung in Krafto Zeitpunkt u.a. entscheidend für die Höhe der Beitragsforderung• Fristeno eine Satzung ist spätestens 4 Jahre nach Ablauf des Jahres zubeschließen, in dem die Maßnahme beendet wurde (kann beiVerlust der Erhebungsberechtigung zu straf- undhaftungsrechtlichen Konsequenzen führen)o Ausnahme: Bei vor dem 07.04.2011 beendeten Maßnahmen beginntdie Vierjahresfrist erst <strong>mit</strong> Ablauf des 31.12.2011 zu laufen.Frank Deutsch - Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt - auf Basis ThürStA 48/2011

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