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Problem wiederkehrende Beiträge?• Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge gibt es nur in denBundesländern He, SH, RhP, Th, SAn und im Saarl. Das VGKoblenz hat Zweifel daran, ob die wiederkehrendenBeiträge verfassungsgemäß sind. Es hat deshalb diese Fragedem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um eineEntscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10aKAG RP einzuholen. (Beschl. v. 1.8.2011). Das Bundesverfassungsgerichthat bisher noch nicht darüberentschieden.• In einem ähnlichen Verfahren, das bei VG Trier anhängigist, hat das OVG Rheinland-Pfalz allerdings keine Zweifelan der Verfassungsmäßigkeit der wiederkehrendenStraßenausbaubeiträge geäußert und seine langjährigeRechtsprechung bestätigt. (Beschl. v. 29.2.2012)Frank Deutsch - Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt - auf Basis ThürStA 48/2011

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