28 <strong>STADTNACHRICHTEN</strong> <strong>STADTNACHRICHTEN</strong> Die Eisschützenrunde <strong>Gmünd</strong> stellt gleich zwei Landesmeister Im Landesleistungszentrum gingen am 7. September die Kärntner Meisterschaften im Zielbewerb über die Bühne. Mit der Tagesbestleistung gewann Hannes Grünsangerl von der Eisschützenrunde Askö <strong>Gmünd</strong> den Landesmeister- titel im Zielbewerb. Mit der Bestleistung von 320 Punkten eroberte Hannes Grünsangerl die Krone. Bei den Damen über 50 holte sich Christine Egger mit 265 Punkten den Landesmeistertitel. In der allgemeinen Klasse konnte sie den 5. Platz erreichen. Die Eisschützenrunde <strong>Gmünd</strong> ist stolz auf ihre Landesmeister. Am 13. September 2008 konnten die Schützen Gottfried Strasser, Franz Steinwendtner, Bernd Pließnig und Heiner Griesser von 10 Mannschaften als Sieger und Bezirksmeister hervorgehen. Unser Verein konnte 2008 bereits ein internationales Herren- und Damenturnier, ein Mixed-Duo- Turnier und die ASKÖ Mixed-Landesmeisterschaften ausrichten, wobei <strong>Gmünd</strong> den 5. Rang erreichte. Alle Turniere waren ausgezeichnet besetzt und die Vereine von der Organisation der Veranstaltungen begeistert. <strong>Gmünd</strong> ist unter den Eis- und Stockschützen nicht nur in Kärnten, auch in den angrenzenden Bundesländern ein Begriff und wird gern besucht. Die Asphaltsaison geht dem Ende zu, ab 1. Oktober lockt wieder das Eis. Die Eisschützenrunde wird sich auch im kommenden Winter bemühen, der Bevölkerung gute Bedingungen auf dem Eislaufplatz und den Eisbahnen zu bieten. Wir hoffen auf winterliche Temperaturen. Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2008/2009 Einkommensschwache Personen/Haushaltsgemeinschaften erhalten auf Antrag einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Heizkostenzuschuss in Höhe von � 171,50 Einkommensgrenze monatl. EURO Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 720-- Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z. B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften …) 1.070,-- Zuschlag für jede weitere Person 98,-- Heizkostenzuschuss in Höhe von � 98,-- Einkommensgrenze monatl. EURO Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.040,-- Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z. B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften …) 1.430,-- Zuschlag für jede weitere Person 98,-- Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen. 1. Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff auszugehen. Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, Geldleistungen aus dem K-MSG (Sozialhilfe), ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art und Lehrlingsentschädigungen. Bei Studenten ist daher auch das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen, sofern diese in einer Haushaltsgemein- schaft leben. Bei Nachweis getrennter Hauptwohnsitze (Vorlage des Meldezettels) wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt. Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (inkl. Erhöhungsbetrag), Wohnbeihilfen und Pflegegelder. 2. Ein Heizkostenzuschuss wird nicht gewährt, wenn der Antragsteller oder eine mit ihm in Haushaltsgemeinschaft lebende Person ein Fruchtgenussrecht oder ein Deputat auf Heizmaterial (z. B. Holz) besitzt. 3. Ein Zuschuss wird nur in Höhe der nachgewiesenen Heizkosten für die laufende Heizperiode (März 2008 bis Feber 2009), max. jedoch in Höhe von � 171,50 bzw. � 98,– gewährt. 4. Ansuchen um Gewährung eines Heizkostenzuschusses sind ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt in Form eines Antrages (lt. beiliegendem Muster) einzubringen. Dem Gemeindeamt obliegt die Prüfung und Feststellung, ob die gesetzlichen Bestimmungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses erfüllt sind oder nicht. Die Anträge sind daher auch mit einem entsprechenden Erledigungsvermerk (zulässig/nicht zulässig, schriftlicher Bescheid ausgefolgt/nicht ausgefolgt) zu versehen und in einer eigenen Ablage zu verwahren. (Entscheidungsfrist 4 Wochen) Die Antragseinbringung beim Wohnsitzgemeindeamt beginnt am 1. OKTOBER 2008 und endet mit 31. MÄRZ 2009. Spätere Antragsstellungen werden nicht mehr berücksichtigt. <strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Oktober 2008
<strong>STADTNACHRICHTEN</strong> <strong>STADTNACHRICHTEN</strong> <strong>Gmünd</strong> • Nr. 3 / Oktober 2008 29