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Freiburger Schwingerverband

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WICHTIGE ÄNDERUNGENArt. 5 - KLUBSb) auf 2 Delegierte an der DV plus einen Delegierten pro 5 versicherte Schwinger (aktive undJungschwinger)Art. 8 - STIMMRECHTStimmrecht haben :d) 2 Vertreter des Hunderterklubse) 2 Vertreter der <strong>Freiburger</strong> Veteranenf) 2 Vertreter der <strong>Freiburger</strong> Kampfrichterg) die Mitglieder des FSV in höheren VorständenArt. 13 - AUFGABENDer Vorstand hat folgende Aufgaben :g) Der Vorstand wird vom Präsidenten so oft einberufen als dies die Geschäfte erfordern oderauf Verlangen von drei Vierteln der Mitglieder.h) sich nach der DV selber zu konstituieren und sein eigenes Pflichtenheft zu geben.Art. 14 - RECHNUNGSREVISORENDie DV wählt 2 Rechnungsrevisoren und einen Ersatz für 3 Jahre. Alle 3 Jahre wird einRevisor ersetzt. Sie kontrollieren alle Kassen des FSV und erstellen zu Handen der DV einenRechenschaftsbericht zu den verschiedenen Kassen.Art. 16 - AUSGABENDie Kantonalkasse hat folgende Ausgaben zu decken :d) die Mahlzeit der Westschweizer-Ehrenmitglieder des FSV, die an derWestschweizerversammlung teilnehmenArt. 18 - PUBLIKATION / PRESSEAls offizielle Organe gelten die Schwingerzeitung und die Internet Seiten des FSV und desESV.Art. 20 - AUFLÖSUNGBei der Auflösung des Verbandes sind die Ersparnisse auf ein Sparheft der <strong>Freiburger</strong>Kantonalbank zu überweisen. Das Sparheft wird dem Westschweizer <strong>Schwingerverband</strong>übergeben, welcher die Guthaben verwaltet und sie einem neuen Verband wieder zurVerfügung stellt. Für die andern Kassen des FSV gilt dasselbe. Die Archive werden ebenfallsvom Westschweizerverband verwaltet.PFLICHTENHEFT FÜR DAS KANTONALE SCHWINGFEST DER AKTIVEN (DASKANTONALE)Art. 3 - BEWERBUNG / ZUTEILUNGDas Kantonale wird von einem Klub des FSV oder einem nicht gewinnorientierten<strong>Freiburger</strong> Verein organisiert.Art. 8 - SITZUNG MIT KVDas OK lädt den KV so oft zu Sitzungen ein als es dies als notwendig erachtet und an eineSitzung spätestens sechs Wochen vor dem Fest, um die Einhaltung des Pflichtenheftes zuüberprüfen.

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