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Freiburger Schwingerverband

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<strong>Freiburger</strong> <strong>Schwingerverband</strong>An die Klubs des <strong>Freiburger</strong><strong>Schwingerverband</strong>esWerter Präsident, liebe Schwingerfreunde,Im Namen des Revisions-Ausschusses der kantonalen Statuten und dem Vorstand des <strong>Freiburger</strong><strong>Schwingerverband</strong>es, erlaube ich mir euch unseren Entwurf zuzuschicken.In der Beilage findet ihr die von uns überarbeiteten Dokumente. Es handelt sich um die kantonalenStatuten, die Pflichtenhefte des kantonalen Schwingfestes der Aktivschwinger sowie des kantonalenJungschwingertages, die Pflichtenhefte des Schwing- und Älplerfest Schwarzsee und derverschiedenen Regionalschwingfeste.Wir bitten euch die vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Jeder sollte die Möglichkeit haben uns seineAnmerkungen mitzuteilen und aus diesem Grunde sucht die Diskussion mit kantonalenEhrenmitgliedern, Vorstandsmitgliedern und Schwingern eures jeweiligen Klubs.Damit wir der Delegiertenversammlung 2004 einen zukunftorientierten Entwurf vorlegen können,welcher auch angenommen wird, sind wir auf eure Mithilfe angewiesen.Um euch den Vergleich „alt-neu“ zu vereinfachen, findet ihr in der Beilage ebenfalls eine Übersicht mitden wichtigsten Änderungen sowie der gegenwärtigen Version.Eure Bemerkungen, Wünsche und Fragen erwarten wir bis spätestens 30. Juni 2004. DieSchlusssitzung der Statutenkommission findet am Mittwoch, 30. Juni 2004 um 20.00 Uhr im Hotelde l’Acacia in Marly statt. Wir ersuchen euch an dieser Versammlung teilzunehmen.Die Zeit ist kurz und aus diesem Grunde bitten wir euch die Unterlagen umgehend an die Mitgliederweiterzuleiten, diese zu befragen und mir eure Bemerkungen, bis zur Zusammenkunft vom 30.,zuzuschicken.Ich danke euch bereits im voraus bestens für eure Bemühungen.Mit freundlichem SchwingergrussC. KollyPräsident derStatutenrevisionskommissionAngaben für eure Bemerkungen:Christian Kolly, Impasse de la Bise 24, 1724 Le MouretTel.: 026 / 677 40 32 oder 079 / 290 02 46E-Mail: christiankolly@hotmail.comAlle Dokumente findet ihr ebenfalls auf unserer Internet-Seite: www.afls.ch


WICHTIGE ÄNDERUNGENArt. 5 - KLUBSb) auf 2 Delegierte an der DV plus einen Delegierten pro 5 versicherte Schwinger (aktive undJungschwinger)Art. 8 - STIMMRECHTStimmrecht haben :d) 2 Vertreter des Hunderterklubse) 2 Vertreter der <strong>Freiburger</strong> Veteranenf) 2 Vertreter der <strong>Freiburger</strong> Kampfrichterg) die Mitglieder des FSV in höheren VorständenArt. 13 - AUFGABENDer Vorstand hat folgende Aufgaben :g) Der Vorstand wird vom Präsidenten so oft einberufen als dies die Geschäfte erfordern oderauf Verlangen von drei Vierteln der Mitglieder.h) sich nach der DV selber zu konstituieren und sein eigenes Pflichtenheft zu geben.Art. 14 - RECHNUNGSREVISORENDie DV wählt 2 Rechnungsrevisoren und einen Ersatz für 3 Jahre. Alle 3 Jahre wird einRevisor ersetzt. Sie kontrollieren alle Kassen des FSV und erstellen zu Handen der DV einenRechenschaftsbericht zu den verschiedenen Kassen.Art. 16 - AUSGABENDie Kantonalkasse hat folgende Ausgaben zu decken :d) die Mahlzeit der Westschweizer-Ehrenmitglieder des FSV, die an derWestschweizerversammlung teilnehmenArt. 18 - PUBLIKATION / PRESSEAls offizielle Organe gelten die Schwingerzeitung und die Internet Seiten des FSV und desESV.Art. 20 - AUFLÖSUNGBei der Auflösung des Verbandes sind die Ersparnisse auf ein Sparheft der <strong>Freiburger</strong>Kantonalbank zu überweisen. Das Sparheft wird dem Westschweizer <strong>Schwingerverband</strong>übergeben, welcher die Guthaben verwaltet und sie einem neuen Verband wieder zurVerfügung stellt. Für die andern Kassen des FSV gilt dasselbe. Die Archive werden ebenfallsvom Westschweizerverband verwaltet.PFLICHTENHEFT FÜR DAS KANTONALE SCHWINGFEST DER AKTIVEN (DASKANTONALE)Art. 3 - BEWERBUNG / ZUTEILUNGDas Kantonale wird von einem Klub des FSV oder einem nicht gewinnorientierten<strong>Freiburger</strong> Verein organisiert.Art. 8 - SITZUNG MIT KVDas OK lädt den KV so oft zu Sitzungen ein als es dies als notwendig erachtet und an eineSitzung spätestens sechs Wochen vor dem Fest, um die Einhaltung des Pflichtenheftes zuüberprüfen.


Art. 10 - FESTPLATZAls Festplatz dient ein Rasen oder eine Wiese. Der KV bestimmt die Anzahl Sägemehlringeentsprechend der Anzahl angemeldeter Schwinger. Die Ringe müssen einen Durchmesser vonmindestens 12 m haben und mindestens 15 cm kompaktes Sägemehl. Bei hartem Boden istdieser vor dem Ausbreiten des Sägemehls gründlich zu wässern. Auf dem Festplatz muss einWasseranschluss zu Verfügung stehen, damit das Sägemehl mühelos gewässert werden kann.Pro Ring hat das OK mindestens sechs Paar Schwinghosen verschiedener Grösse bereit zustellen. Auf dem Festplatz muss ein Brunnen für die Schwinger vorhanden sein. Die Ringemüssen durch Seile von den Zuschauern abgetrennt sein. An jedem Ring ist eine Nummern –Anzeige einzurichten. Für die Ambulanz muss ein direkter Zugang zum Festplatz freigehaltenwerden. Das eidgenössiche Regulativ ist massgebend.Art. 11 - UMKLEIDERÄUMEIn der Nähe des Festplatzes müssen genügend und hygienische Umkleideräume zurVerfügung stehen. Es sind genügend sanitäre Installationen vorzusehen.Art. 12 - SANITÄTSDIENSTIn der Nähe des Festplatzes ist ein Samariterposten einzurichten. Der diensttuende Arzt unddie Ambulanz sind vor dem Fest zu informieren.Art. 15 - KRÄNZE / GABENJeder Schwinger erhält eine angemessene Gabe. Das OK kann von jedem <strong>Freiburger</strong> – Klubeine angemessene Gabe verlangen.Art. 17 - FREIE EINTRITTEDie Kantonalen Ehrenmitglieder sind auf der Liste der Ehrengäste aufzuführen. Ihnen ist 14Tage vor dem Fest ein Festführer und ein Gratiseintritt zu zuschickenArt. 18 - FESTFÜHRERDer Festführer enthält :- die Zusammensetzung des KV, des OK, des Vorstandes der Veteranen, des Hunderterklubsund der Kampfrichter,- eine zusätzliche Seite für Informationen des KV.Alle diese Dokumente werden vom KV zur Verfügung gestellt.Art. 20 - ABGABEDie Abgabe von Frs. 750.- ist dem Kantonalkassier in der Woche nach dem Fest zuüberweisen. Der Betrag kann durch die DV geändert werden.Art. 23 - KANTONALFAHNEDie Übergabe der Kantonalfahne erfolgt im Verlaufe des Tages gemäss Absprache mit demKV. Jeder Klub hat an der Zeremonie der Fahnenübergabe teilzunehmen. Die Klubs werdendurch Ihren Präsidenten dazu eingeladen.Art. 26 - FESTBERICHTDas OK erstellt zuhanden des KV einen Festbericht in den Monaten nach dem Fest.Pflichtenheft für das Kantonale der JungschwingerArt. 9 - TECHNISCHER LEITER


Der Verantwortliche der Jungschwinger des FSV leitet das Einteilungsbüro. Er überwacht dieEinhaltung des Reglements und der Richtlinien des ESV. Er sorgt zusammen mit dem OKdafür, dass das Fest rechtzeitig endet (Preisverteilung : 17h00.)Der Technische Leiter kann im Einvernehmen mit dem KV einen Stellvertreter ernennen.Art. 15 - ZWEIGE / GABENDie Preise werden pro Alterskategorie aufgestellt. Die Zweige, vom OK besorgt, werden an25 bis 30 % der beim ersten Gang angetreten Schwinger abgegeben.Pflichtenheft für das Schwarzsee SchwingfestArt. 5 - KAMPFRICHTERDas Einteilungskampfgericht wird abwechselnd vom WV und vom Berner Verbandpräsidiert. Der kantonale Technische Leiter oder sein Vertreter überwacht die Einhaltung derEidg. Reglemente und Richtlinien. Er leitet das Einteilungsbüro. Die Eidg. Richtlinien überBergschwingfeste mit Kränzen ist massgebend.Art. 15 - FREIE EINTRITTEDie Kantonalen Ehrenmitglieder sind auf der Liste der Ehrengäste aufzuführen. Ihnen ist 14Tage vor dem Fest ein Festführer und ein Gratiseintritt zu zuschicken.Art. 16 - ABGABEDie Abgabe von Frs. 1500.- ist dem Kantonalkassier am Festtag zu übergeben. Der Betragkann durch die DV geändert werden.Pflichtenheft für die Regionalen Schwingfeste.Art.5 - KAMPFRICHTER/GENEHMIGUNGDer organisierende Klub bezeichnet im Einverständnis mit dem Kantonalen TechnischenLeiter einen Verantwortlichen für die Einteilung. Dieser überwacht die Einhaltung des Eidg.Technischen Regulativs. Die andern Einteilungs- und Kampfrichter sind vom organisierendenKlub einzuberufen. Letzterer hat das Recht, ein Mitglied der Einteilung zu stellen. DerVerantwortliche der Einteilung, welcher dem Kantonalen Technischen Leiter 10 Tage vordem Fest zur Genehmigung gemeldet wird, sorgt zusammen mit dem OK dafür, dass dieKundgebung zu einer angepassten Zeit endet. Der KV empfiehlt kurze Feste ( ½ Tag).Art. 15 - ABGABEDie Abgabe von Frs. 100.- ist dem Kantonalkassier in der Woche nach dem Fest zuüberweisen.

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