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Familiengericht (Ausland) (pdf)

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AmtsgerichtBearbeiter:Telefon:Telefax:Nebenstelle:Internet:E-Mail:Aktenzeichen (bei Antwort bitte angeben)LADUNG zum Termin amBitte diese Ladung zum Termin mitbringen!Wochentag und Datum Uhrzeit Anschrift und Zimmer/SaalSehr geehrte(r),in der Familiensachewerden Sie zu dem oben genannten Termin geladen.Der Termin dient zurmündlichen Verhandlungüber die HauptsacheBeweisaufnahmemündlichen Verhandlungüber den Antrag aufErlass einer einstweiligen AnordnungundPrüfung der Verfahrenskostenhilfemündlichen Verhandlungüber die Folgesache _____________Das persönliche Erscheinen der Ehefrau/des Ehemannes ist angeordnet.Der Ehefrau/Dem Ehemann wird aufgegeben,das/die Kind(er)zwecks Anhörung mitzubringen.Mit freundlichen GrüßenAuf AnordnungBitte beachten Sie die wichtigen Hinweiseauf der Rückseite bzw. in der Anlage!RH 722 - Ladung der Parteien in Familiensachen - Scheidungs- und Folgesachen (<strong>Ausland</strong>) - 09.2009


Wichtige HinweiseVergleichen Sie bitte unbedingt, ob Sie zu dem Termin persönlich erscheinen müssen. Solltesich aus der Ladung ergeben, dass Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet ist, giltFolgendes:Durch die schriftliche Mitteilung Ihres Vorbringens wird Ihr Erscheinen im Termin nichtentbehrlich. Auch bei Entschuldigungsschreiben ist Ihr Erscheinen erforderlich, wenn Sie nichtvon der Aufhebung des Termins benachrichtigt werden. Allerdings können Sie sich im Termindurch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige volljährige Person mit schriftlicher Vollmachtvertreten lassen.Ist Ihr persönliches Erscheinen hingegen angeordnet, beachten Sie:Sie müssen auch dann erscheinen, wenn Sie durch einen Rechtsanwalt vertreten sind. BleibenSie im Termin aus haben Sie die durch Ihr Ausbleiben verursachten Kosten zu tragen.Falls Sie aus wichtigem Grund zu dem Termin nicht erscheinen können, ist dies sofortmitzuteilen. Das Gericht kann dann entscheiden, ob Ihr Erscheinen trotzdem erforderlich ist.Erhalten Sie in dem einen oder anderen Fall keine Nachricht, verbleibt es bei dieser Ladung.Es besteht Anwaltszwang; beachten Sie daher:In Familiensachen müssen sich die Parteien nach Maßgabe von §114 FamFG durch einenRechtsanwalt vertreten lassen. Dies gilt vor allem für Ehesachen und Folgesachen. Ohneanwaltliche Vertretung können Sie in dem Verfahren grundsätzlich keine wirksamenHandlungen vornehmen, das heißt keine Anträge stellen oder Einwände vorbringen.Es besteht kein Anwaltszwang; beachten Sie daher:Teilen Sie etwaige Einwendungen gegen das Vorbringen des Gegners sowie etwaige neueTatsachen und Beweismittel unverzüglich mit. Verspätete Einwendungen kann das Gerichtzurückweisen, wenn nach seiner Überzeugung ihre Zulassung die Erledigung des Verfahrensverzögern würde und die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht. Sie könnenEinwendungen hier schriftlich einreichen oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelledieses oder eines anderen Amtsgerichts erklären.Geben Sie bitte bei allen Eingaben die umseitig/vorstehend genannte Geschäftsnummer an undfügen Sie für jeden weiteren Beteiligten und deren Prozessbevollmächtigten (zum BeispielRechtsanwalt) je eine Abschrift in deutscher Sprache bei.Wenn Sie nicht erscheinen und sich im Termin auch nicht vertreten lassen, müssen Sie damitrechnen, dass Sie auf Antrag Ihres Gegners verurteilt werden.Rückseite RH 722

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