<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46033</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 2 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55018105 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ PV7016ProLine Wheels GmbHSeite 4 von 10HandelsbezeichnungFahrzeug-Typ<strong>ABE</strong>/EWG-<strong>Nr</strong>.E-Klasse211e1*98/14*0183*..,e1*2001/116*0183*..E-Klasse212kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise75-170 205/60R16 A10 T91 T9275-170 225/55R16 A1075-170 235/50R16 A12100-135 205/60R16 A10 T91 T92 138100-135 215/55R16 A10 138e1*2001/116*0501*.. 100-135 225/55R16 A12 138E-Klasse Coupé207e1*2001/116*0502*..E-Klasse T-Modell124TE081, /1120-215 205/55R16 A32120-215 215/50R16 A12120-215 215/55R16 A12120-215 225/50R16 A12120-215 235/50R16 A01 A12 K1c K2b53-162 205/55R16 K1a K41 T89 T91 T9253-162 225/50R16 K1c K41 K42 L02 T92 T93E-Klasse T-Modell 83-165 205/55R16 A11 R02 R37210K83-165 215/55R16 A11 T93 T95e1*93/81*0033*.. 83-165 225/50R16 A12 T92 T93SLK170e1*95/54*0039*..SLK171e1*2001/116*0262*..Vaneo414e1*98/14*0185*..,e1*2001/116*0185*..100-142 205/50R16 A11100-160 205/55R16 A11100-160 225/45R16 A12100-160 225/50R16 A12 R03120-170 205/55R16 A11120-170 225/50R16 A12 R0355-92 195/50R16 K1c T84 T8855-92 205/45R16 K1c T83 T8755-92 215/40R16 K1c K46 T86Auflagen undHinweiseA02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 A73B03 Lim S05A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 B03F39 Lim V16S03A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A58 B03Cpe F39 V16S05A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A14 A21DB2 R21 V00V16 S06A02 A04 A05A08 A09 A14A21 A73 B01B03 V16 S06A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B03 V16S01A02 A04 A05A08 A09 A14A21 B03 V16S01A01 A02 A04A05 A08 A09A12 A14 A21S02Auflagen und Hinweise138 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zueiner zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigenoder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen odereinen Angestellten <strong>nach</strong> Nummer 4 der <strong>Anlage</strong> VIIIb <strong>zur</strong> <strong>StVZO</strong> auf einem Nachweis entsprechenddem im Beispielkatalog <strong>zum</strong> §19 <strong>StVZO</strong> veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46033</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 2 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55018105 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ PV7016ProLine Wheels GmbHSeite 5 von 10A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung istdann nicht erforderlich, wenn die <strong>ABE</strong> des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigungder Fahrzeugpapiere enthält.A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendendenReifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellersund achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf VorderundHinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeugherstellerzu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechendenAuflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weitererVeränderungen ist gesondert zu beurteilen.A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht längerals erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichemAbrollumfang verwendet werden.A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebeneReifenfülldruck zu beachten ist.A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschlossauftragen, an der Hinterachse verwendet werden.A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenenAchsen verwendet werden.A12Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschlossauftragen, an der Vorderachse verwendet werden.A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalbder Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichteim Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm <strong>zum</strong> Bremssattel zu achten.A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigungvon außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungenmit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein,Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssenfür die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschlossauftragen, an der Hinterachse verwendet werden.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim