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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46033 nach §22 StVZO Anlage 2 zum ...

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<strong>GUTACHTEN</strong> <strong>zur</strong> <strong>ABE</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>46033</strong> <strong>nach</strong> §22 <strong>StVZO</strong><strong>Anlage</strong> 2 <strong>zum</strong> Gutachten <strong>Nr</strong>. 55018105 (5. Ausfertigung)PrüfgegenstandHerstellerPKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ PV7016ProLine Wheels GmbHSeite 7 von 10K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang <strong>zum</strong> Kotflügel eineausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereichabgedeckt sein.K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau vondauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamteBreite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßesdes Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedecktsein.K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichenBetriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oderdurch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitteherzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genanntenBereich abgedeckt sein.K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeitder Rad-Reifenkombination herzustellen.K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. derenBefestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang <strong>zum</strong> Radhausausschnitt ist eine ausreichendeFreigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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