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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20

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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>öffentlichen</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung <strong>vom</strong> <strong>20</strong>.09.<strong>20</strong>11<br />

Vorstellung des Konrektors <strong>der</strong> Alemannenschule Hartheim, Herrn Heinz Bölle<br />

Seit dem 1. August <strong>20</strong>11 ist Herr Heinz Bölle neuer Konrektor <strong>der</strong> Alemannenschule<br />

Hartheim. Auf Einladung von Bürgermeisterin Kathrin Schönberger wird Herr Bölle in<br />

<strong>der</strong> Sitzung die Möglichkeit gegeben, sich dem Gemein<strong>der</strong>at und <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

vorzustellen.<br />

Frau Schönberger begrüßt hierzu die Schulrektorin Bettina Karcher und Herrn Bölle<br />

und erteilt ihm das Wort.<br />

Herr Bölle ist 1952 in Waldshut-Tiengen, geboren, hat zwei Kin<strong>der</strong> und wohnt in<br />

Freiburg-St. Georgen. Nach seinem Abitur im Jahr 1971 folgte von 1973-1977 ein<br />

Lehramtsstudium in den Fächern Sport und Englisch. Im Anschluss daran war Herr<br />

Bölle drei Jahre an <strong>der</strong> Realschule in Trossingen tätig. Es folgte nach seinen<br />

Aussagen eine 25-jährige Tätigkeit in einer „Brennpunktschule“ in Offenburg, bevor<br />

er sich im Jahr <strong>20</strong>05 an <strong>der</strong> Schule in Buggingen als Konrektor beworben hat. Dort<br />

hat er die vergangenen sechs Jahre als Konrektor gearbeitet.<br />

Da die Hauptschule in Buggingen geschlossen wurde, hat er sich nach neuen<br />

Perspektiven umgesehen und sich über die Grund- und Hauptschule in Hartheim<br />

umfangreich informiert. Dies hat ihn dazu bewegt, sich in Hartheim als Konrektor zu<br />

bewerben. Herr Bölle teilt weiterhin mit, dass er von <strong>20</strong>05-<strong>20</strong>08 ein Fernstudium im<br />

Bereich Schulmanagement absolvierte, welches er im Jahr <strong>20</strong>09 mit Abschluss<br />

Master of Arts beendete.<br />

Frau Schönberger heißt Herrn Bölle herzlich in <strong>der</strong> Gemeinde willkommen und<br />

bedankt sich für seine Ausführungen.<br />

Im Anschluss daran informiert Bürgermeisterin Schönberger den Gemein<strong>der</strong>at<br />

darüber, dass <strong>der</strong> Tagesordnungspunkt 12 - Abschluss einer Vereinbarung zwischen<br />

dem Land Baden-Württemberg, <strong>der</strong> Firma Kalksandsteinwerke Birkenmeier und <strong>der</strong><br />

Gemeinde Hartheim über die Zustimmung des Landes zum weiteren Kiesabbau<br />

durch die Firma Birkenmeier sowie die Duldung des B<strong>aus</strong> und <strong>der</strong> Auswirkungen des<br />

Rückhalteraums Weil-Breisach durch die Firma Birkenmeier – von <strong>der</strong><br />

Tagesordnungspunkt abgesetzt werden sollte, da sich das Regierungspräsidium<br />

noch nicht zu allen Än<strong>der</strong>ungsvorschlägen <strong>der</strong> Gemeinde geäußert hat. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at beschließt einstimmig, den Tagesordnungspunkt abzusetzen.<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes Bohrerhof „Land-Live“<br />

a) Billigung des Plankonzepts mit Beschluss zur 1. Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplanes und örtlicher Bauvorschriften<br />

b) Auftrag zur Durchführung <strong>der</strong> frühzeitigen Trägerbeteiligung mit öffentlicher<br />

Auslegung


Zu a)<br />

In <strong>der</strong> GR-Sitzung am 09.11.<strong>20</strong>10 wurde das erste Plankonzept zur Erweiterung des<br />

Bebauungsplanes <strong>aus</strong>führlich vorgestellt. In <strong>der</strong> Zwischenzeit wurde insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Erschließungskonzeption grundsätzlich überarbeitet. Die bereits vorgestellte<br />

Erschließungsplanung mit dem Bau einer neuen Zufahrtsstraße wurde in das<br />

Plankonzept aufgenommen. Ebenso wurden die Än<strong>der</strong>ungsvorgaben <strong>aus</strong> <strong>der</strong><br />

Sitzung <strong>vom</strong> 09.11.<strong>20</strong>10 in die Planung eingearbeitet.<br />

Die Erweiterung des Plangebiets und die Än<strong>der</strong>ungen bezüglich <strong>der</strong> Erschließung<br />

bedingen die Anpassung des Durchführungsvertrages. Der Durchführungsvertrag ist<br />

vor Beschlussfassung zur Offenlage des Bebauungsplanes zu än<strong>der</strong>n. Die<br />

Verwaltung wird die Än<strong>der</strong>ung des Durchführungsvertrages mit Fam. Bohrer und<br />

einem betroffenen Grundstückseigentümer vorbereiten.<br />

Frau Schönberger begrüßt zur Sitzung Herrn Dorer <strong>vom</strong> Büro Lais und erteilt ihm das<br />

Wort. Herr Dorer informiert den Gemein<strong>der</strong>at darüber, dass die Anregungen <strong>aus</strong> <strong>der</strong><br />

letzten Sitzung bezüglich <strong>der</strong> Stellplätze, <strong>der</strong> Gebäudegrößen und Baufenster sowie<br />

<strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Landwirtschaft im Umfeld teilweise <strong>aus</strong>gearbeitet wurden.<br />

Wesentlicher Punkt sei jedoch die neue Erschließungskonzeption gewesen. Hier<br />

wurde die neue Erschließungsstraße, wie in <strong>der</strong> Juli-Sitzung beschlossen,<br />

eingearbeitet. Herr Dorer erläutert im Anschluss die einzelnen Än<strong>der</strong>ungen. Er teilt<br />

mit, dass vorgesehen ist, die gesamten Maßnahmen in 6 Stufen zu realisieren. Eine<br />

Frage des Gemein<strong>der</strong>at Bernhard Pfrengle nach dem genauen zeitlichen Ablauf,<br />

kann Herr Dorer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Fest stehe, dass als<br />

erstes die Zufahrtstraße, sowie die Halle und als letzte Maßnahme <strong>der</strong> Hotelbau<br />

geplant sind. Die im Bebauungsplan vorgesehen Baufenster haben sich seit <strong>der</strong><br />

letzten Planung teilweise geän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> vergrößert. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e das<br />

Baufenster für die Produktionshalle, sowie das Baufenster im Bereich des <strong>der</strong>zeit<br />

bestehenden landwirtschaftlichen Marktes. Da das bestehende Verwaltungsgebäude<br />

dem Restaurant zugeschlagen werden soll, will man hier noch die Möglichkeiten<br />

schaffen, den Außenbereich durch das Aufstellen von Pavillons für das Restaurant<br />

mit zu nutzen. Außerdem soll <strong>der</strong> Markt erweitert werden, damit künftige Hotelgäste<br />

die Möglichkeit haben, dort den täglichen Bedarf zu decken. Insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Vergrößerung des Baufensters im Bereich des <strong>der</strong>zeitigen Marktes wird <strong>vom</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at kritisch beurteilt. Hier wird unter an<strong>der</strong>em eine Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft befürchtet, wenn das <strong>der</strong>zeitige Restaurant im diesem Bereich<br />

erweitert werden soll. Gemein<strong>der</strong>at Bernhard Pfrengle äußert ebenfalls seine<br />

Bedenken. Der Bebauungsplan wurde ursprünglich wegen dem geplanten<br />

Hotelneubau aufgestellt. Jetzt wurden im Plan aber einige weitere Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen, ohne dass diese im Gremium vorher vorgestellt wurden. Deshalb<br />

kritisiert er diese Vorgehensweise. Für Gemein<strong>der</strong>at Werner Imm sind im Moment<br />

auch nicht alle Än<strong>der</strong>ungen zur vorangegangenen Planung ersichtlich. Gemein<strong>der</strong>at<br />

Christian Link vertritt die Auffassung, dass den Gemein<strong>der</strong>äten bis zur nächsten<br />

Sitzung die vollständige neue Planung vorzulegen sei, damit diese sich mit den<br />

Än<strong>der</strong>ungen befassen können. Gemein<strong>der</strong>at Gottfried Link regt an, dass man das<br />

Baufenster im Bereich des Marktes verkleinern sollte. Er befürchtet, dass diese<br />

Fläche sonst als Produktionsfläche genutzt werden kann. Bürgermeisterin<br />

Schönberger schlägt deshalb vor, das Baufenster im unteren Bereich zu än<strong>der</strong>n.<br />

Im Anschluss daran stellen Herr Siebler und Herr Dorer die Festsetzungen im<br />

schriftlichen Teil des Bebauungsplanes vor. Auch hier werden <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

Än<strong>der</strong>ungswünsche vorgetragen.


Beschluss<br />

Die in <strong>der</strong> Sitzung gemachten Än<strong>der</strong>ungsvorschläge sollen in den Plan eingearbeitet<br />

werden. Über das neue Plankonzept soll dann in <strong>der</strong> nächsten Sitzung beschlossen<br />

werden.<br />

Zu b)<br />

Da wesentliche Än<strong>der</strong>ungswünsche zum Plankonzept vorgetragen wurden, kann<br />

über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung erst in <strong>der</strong> nächsten<br />

Sitzung beschlossen werden.<br />

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Betonwerk Zipfel“<br />

Die Fa. Kieswerk Zipfel GmbH hat einen Bauantrag zur Aufstellung einer<br />

Transportbetonmischanlage gestellt. In <strong>der</strong> Sitzung des TA am 26.07.<strong>20</strong>11 wurde<br />

das Vorhaben vorgestellt. Zwischenzeitlich hat die untere Baurechtsbehörde dem<br />

Antragsteller mitgeteilt, dass eine Genehmigung nach § 35 BauGB (Bauen im<br />

Außenbereich) für das geplante Vorhaben nicht erteilt wird. Eine Baugenehmigung<br />

wird nur auf Grundlage von Bauplanungsrecht erteilt.<br />

In Gesprächen mit dem Antragsteller wurde die Möglichkeit zur Aufstellung eines<br />

vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erörtert. Die Verwaltung hat zur möglichen<br />

Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes Herr Brenner <strong>vom</strong> Planungsbüro<br />

Brenner-Dietrich-Dietrich zunächst zur Beratung hinzugezogen.<br />

Der Antragsteller hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes<br />

beantragt. Die Aufstellung einer Transportbetonmischanlage ist für die weitere<br />

Entwicklung des Kieswerks von großer Bedeutung. Bei <strong>der</strong> Entscheidung, ob ein<br />

vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Transportbetonmischanlage beim<br />

Kieswerk Zipfel aufgestellt wird, sollte die generelle raumordnerischen Planung<br />

bezüglich Kies verarbeiten<strong>der</strong> Industrie in Bezug auf die mögliche neue<br />

Kiesabbaufläche, Weinstetter Hof, abgewogen werden.<br />

Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens werden im Beauftragungsfall <strong>vom</strong><br />

Antragsteller übernommen.<br />

Gemein<strong>der</strong>ätin Antoinette Faller informiert den Gemein<strong>der</strong>at darüber, dass sich <strong>der</strong><br />

Ortschaftsrat gegen die geplante Baumaßnahme <strong>aus</strong>gesprochen hat. Da sich die<br />

Anlage näher an einer Wohnbebauung befindet als die geplante Anlage am<br />

Weinstetter Hof, wurden <strong>vom</strong> Ortschaftsrat Bedenken geäußert. Gemein<strong>der</strong>at<br />

Bernhard Pfrengle vertritt die Auffassung, dass man die geplanten Vorhaben nicht so<br />

einfach miteinan<strong>der</strong> vergleichen kann. Beim Betonwerk Zipfel handelt es sich um<br />

einen bestehenden Standort mit Auskiesung. Dennoch sollten natürlich die Faktoren<br />

Lärm, Staub und Verkehr berücksichtigt werden. Bürgermeisterin Kathrin<br />

Schönberger erinnert hierzu daran, dass einer Erweiterung <strong>der</strong> Kiesabbaufläche<br />

bereits zugestimmt wurde. Gemein<strong>der</strong>at Christian Link vertritt die Auffassung, dass<br />

bei einer Erweiterung des Industriegebiets zwischen Hartheim und Feldkirch <strong>der</strong><br />

Verkehr ebenfalls zunimmt und schlägt vor, die neue Erschließungsstraße zum<br />

Bohrerhof als Umgehung <strong>aus</strong>zubauen.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at stimmt <strong>der</strong> Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes „Betonwerk Zipfel“ nicht zu.<br />

Stellungnahme zur Aufstellung von Bebauungsplänen im Gewerbepark Breisgau


In <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung am 12.07.<strong>20</strong>11 wurden zwei Bebauungsplanverfahren<br />

im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange behandelt. Der Gemeinde wird nun erneut im Rahmen <strong>der</strong><br />

Offenlage die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu den<br />

Bebauungsplanverfahren eingeräumt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung hat die Gemeinde Hartheim eine<br />

Stellungnahme abgegeben. Hierin wurde für die überörtliche Erschließung des<br />

Gewerbeparks Breisgau – Nordanbindung Gewerbepark – die Erstellung eines<br />

Verkehrskonzeptes gefor<strong>der</strong>t. Aus diesem Verkehrskonzept muss eine auf Dauer<br />

angelegte Lösung <strong>der</strong> nördlich des Gewerbeparks fließenden Verkehrsströme ohne<br />

Belastung <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten von Hartheim mit den Ortsteilen Feldkirch und<br />

Bremgarten hervorgehen und umgesetzt werden.<br />

Beschluss<br />

Die Gemeinde gibt eine Stellungnahme zu den genannten Bebauungsplänen ab und<br />

wie<strong>der</strong>holt die For<strong>der</strong>ung zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes.<br />

Vollzugsnachweis Forstwirtschaftsjahr <strong>20</strong>10<br />

Bürgermeisterin Schönberger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den<br />

zuständigen Forstrevierleiter Norbert Lust.<br />

Im H<strong>aus</strong>haltsjahr <strong>20</strong>10 wurden Einnahmen und Ausgaben wie folgt verbucht:<br />

Einnahmen Ausgaben Differenz<br />

VwH 42.550 € 75.795 € - 33.245 €<br />

VmH - €<br />

Gesamt: 42.550 € 75.795 € - 33.245 €<br />

Herr Lust informiert darüber, dass vor allem durch den Einsatz <strong>der</strong> 400-Euro-Kräfte<br />

im Wald Einsparungen erzielt werden konnten. Außerdem wurde bei <strong>der</strong> Holzernte<br />

ein größerer Überschuss als geplant erreicht. Da ursprünglich ein Defizit von ca.<br />

59.000 € im Plan veranschlagt wurde, sei das Ergebnis sehr erfreulich.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt den Vollzugsnachweis des Forstwirtschaftsplanes <strong>20</strong>10<br />

billigend zu Kenntnis.<br />

Forstwirtschaftsplan <strong>20</strong>12<br />

Herr Lust erläutert das Planwerk.<br />

Der Forstwirtschaftsplan <strong>20</strong>12 sieht im Verwaltungsh<strong>aus</strong>halt Ausgaben in Höhe von<br />

93.050 € (Vorjahr: 73.950€) vor. Den Ausgaben stehen Einnahmen in Höhe von<br />

43.275 € (Vorjahr: 35.7<strong>20</strong> €) gegenüber. Im Saldo sind 49.775 € (Vorjahr 38.230€)<br />

durch allgemeine H<strong>aus</strong>haltsmittel aufzubringen.<br />

Im Vermögensh<strong>aus</strong>halt ist über den Investitionskostenansatz in Höhe von 10.000 €<br />

für den Erwerb eines Heck- und Seitenmulchgerätes vorgesehen. Herr Lust hält die<br />

Anschaffung dieses Gerätes für sinnvoll. Bisher wurden die Arbeiten durch einen<br />

Lohnunternehmer vorgenommen. Die Gemeinde könne bei Anschaffung eines Heck-


und Seitenmulchers diese Arbeiten viel flexibler durchführen. Bürgermeisterin Kathrin<br />

Schönberger und Gemein<strong>der</strong>at Bernhard Pfrengle befürworten ebenfalls die<br />

Anschaffung.<br />

Herr Siebler gibt zu bedenken, dass durch die Anschaffung eines Mulchers weitere<br />

Personal- Kapazitäten im Gemeindebauhof gebunden werden. Dies sei bei <strong>der</strong><br />

personellen Besetzung des Bauhofes nicht zu leisten. Er rechnet mit einem Aufwand<br />

von ca. 6 Wochen pro Jahr für eine Person. Es bestehe jedoch ein Angebot von<br />

Bauhofmitarbeitern, diese Arbeiten außerhalb <strong>der</strong> regulären Arbeitszeit,<br />

durchzuführen. Gemein<strong>der</strong>at Bernhard Pfrengle vertritt die Auffassung, dass man<br />

diese Möglichkeit dann auch nutzen sollte.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Forstwirtschaftsplan <strong>20</strong>12 in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung und spricht sich für die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 10.000 € für<br />

die Anschaffung eines Seitenmulchers <strong>aus</strong>.<br />

Genehmigung zur Annahme von Spenden<br />

Folgende Spenden sind bei <strong>der</strong> Gemeinde eingegangen:<br />

Datum Zuwendungsgeber/-in<br />

(Name, Anschrift)<br />

Betrag in Euro/<br />

bei Sachspenden:<br />

Schätzwert<br />

17.06.<strong>20</strong>11 Rheingeister e.V. 50,00 €<br />

19.07.<strong>20</strong>11 Matthias Grathwol 50,00 €<br />

30.08.<strong>20</strong>11 Sigrid Conti 15,00 €<br />

09.08.<strong>20</strong>11 Meier Motors GmbH Gewerbepark 2.500,00 €<br />

01.08.<strong>20</strong>11 Metzgerei Widmann 29,10 €<br />

01.07.<strong>20</strong>11 Sparkasse Staufen-Brs. 96,90 €<br />

Reservisten 150,00 €<br />

Gegenstand von dem/<strong>der</strong> Zuwendungsgeber/-in<br />

gewünschter<br />

Verwendungszweck<br />

Geldspende Kin<strong>der</strong>ferienprogramm<br />

Geldspende Kin<strong>der</strong>garten Bremgarten<br />

Geldspende Kin<strong>der</strong>garten Bremgarten<br />

Geldspende Kin<strong>der</strong>garten Bremgarten<br />

Geldspende Grillwürste f. Kin<strong>der</strong>ferienprogramm<br />

Werbegeschenke f. Seniorennachmittag PP-Fest<br />

Geldspende Kin<strong>der</strong>ferienprogramm<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at genehmigt die Annahme <strong>der</strong> Spenden. Bei Bedarf kann eine<br />

Bescheinigung <strong>aus</strong>gestellt werden<br />

Speziell für die 1250-Jahr-Feier Feldkirch wurden nachfolgend aufgelistete Gel<strong>der</strong><br />

eingesammelt. Sofern Anzeigen o<strong>der</strong> sonstige Werbeaktionen wie Straßenbanner<br />

etc. geschaltet wurden, handelt es sich um Sponsoring-Aktionen. Sobald<br />

Werbeanzeigen veröffentlicht werden, dürfen keine steuerrechtlich relevanten<br />

Spendenbescheinigungen <strong>aus</strong>gestellt werden. Erhält die Gemeinde die Mittel, ohne<br />

Gegenleistungen zu erbringen, handelt es sich um Spendengel<strong>der</strong>, die<br />

steuerrechtlich beim Geldgeber an<strong>der</strong>s absetzbar sind.<br />

Zunächst wird über die eingegangenen Spenden für die 1250-Jahr-Feier<br />

entschieden. Hierfür verlassen Bürgermeisterin Kathrin Schönberger sowie<br />

Gemein<strong>der</strong>at Bernhard Pfrengle wegen Befangenheit den Sitzungstisch.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at genehmigt die Annahme <strong>der</strong> Spenden. Bei Bedarf kann eine<br />

Bescheinigung <strong>aus</strong>gestellt werden<br />

Da bei den Eingängen die als Sponsoring zu werten sind die Gemein<strong>der</strong>äte Werner<br />

Imm, Iris Weymann, Gottfried Link, Bernhard Pfrengle und Peter Henning ebenfalls


efangen sind und eine Beschlussfähigkeit in dieser Gemein<strong>der</strong>atssitzung nicht mehr<br />

gegeben wäre, wird über die Sponsorengel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte Weymann, Imm<br />

und Henning in <strong>der</strong> nächsten Sitzung abgestimmt. Zur Abstimmung verlassen<br />

deshalb die noch befangenen Gemein<strong>der</strong>äte Gottfried Link und Bernhard Pfrengle<br />

den Sitzungstisch.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at nimmt die nachfolgend aufgeführten Sponsoring-Maßnahmen<br />

billigend zur Kenntnis. Eine Beeinflussung <strong>der</strong> Geschäftsbeziehungen o<strong>der</strong> eine<br />

unlautere Vorteilserlangung ist nicht ersichtlich.


Datum Zuwendungsgeber/-in<br />

(Name, Anschrift)<br />

Betrag<br />

gesamt<br />

davon als<br />

Spende zu<br />

werten<br />

130,00 €<br />

5,00 €<br />

50,00 €<br />

100,00 €<br />

<strong>20</strong>,00 €<br />

50,00 €<br />

150,00 €<br />

<strong>20</strong>0,00 €<br />

50,00 €<br />

davon über Sponsoring mit<br />

Werbemaßnahmen/Anzeigen<br />

abgerechnet<br />

1<strong>20</strong>,00 €<br />

1<strong>20</strong>,00 €<br />

08.06.<strong>20</strong>11 Hardtapotheke Heidemarie Jeras 250,00 €<br />

22.06.<strong>20</strong>11 Link GmbH 125,00 €<br />

27.06.<strong>20</strong>11 Andrea Heizler 50,00 €<br />

28.06.<strong>20</strong>11 Günter und Renate Fries 100,00 €<br />

30.06.<strong>20</strong>11 Waltraud Siegel Rolladenbau <strong>20</strong>,00 €<br />

08.07.<strong>20</strong>11 Spargelhof Knobel Rainer 100,00 €<br />

50,00 €<br />

14.07.<strong>20</strong>11 Raupach u. Stangwald <strong>20</strong>0,00 €<br />

50,00 €<br />

25.07.<strong>20</strong>11 Praxis Dr. Volquarz <strong>20</strong>0,00 €<br />

12.08.<strong>20</strong>11 Hege Peter 50,00 €<br />

13.09.<strong>20</strong>11 Sergio Iuzzolini 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

05.09.<strong>20</strong>11 Kathrin Schönberger <strong>20</strong>0,00 € <strong>20</strong>0,00 €<br />

08.08.<strong>20</strong>11 Kabo Plastic GmbH 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

08.08.<strong>20</strong>11 badenova AGu. Co.KG 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

09.08.<strong>20</strong>11 avista, Sanitär-Heizung-Solar 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

09.08.<strong>20</strong>11 Fliegauf GmbH 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

09.08.<strong>20</strong>11 Volksbank Breisgau- süd 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

22.08.<strong>20</strong>11 Energiedienst Holding AG 1.500,00 €<br />

0,00 € 1.500,00 €<br />

05.09.<strong>20</strong>11 Sparkasse Staufen-Breisach 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

noch erwartete Sponsoren- u. Spendengel<strong>der</strong>: 0,00 €<br />

Brauerei Ganter 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

Autoh<strong>aus</strong> Imbery 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

Gemeinde Bad Krozingen 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

Kronimus 500,00 €<br />

0,00 € 500,00 €<br />

Markgräfler Taxi <strong>20</strong>0,00 €<br />

0,00 € <strong>20</strong>0,00 €<br />

Thomas Weisheit <strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € <strong>20</strong>,00 €<br />

Stiegeler IT-Systems 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

Knobel Tiefbau 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Jans!Picek 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Elektro Geppert 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Metzgerei Widmann 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Fallerhof H<strong>aus</strong>en 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Schmutz & Barth 45,00 €<br />

0,00 € 45,00 €<br />

Schloßturmhexen Feldkirch e.V. 30,00 €<br />

0,00 € 30,00 €<br />

Galabau Tuniberg OHG 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Autoh<strong>aus</strong> Schmid 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Pia´s Haarwelt 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

Schreibwarenladen Hartheim 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

Metzgerei Barth 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

2P Fahrschule 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Rainer Hänsler Metallbau 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Bohrerhof 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

OBV Baugesellschaft (Zipfel) 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Getränke H<strong>aus</strong>er 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Bäckerei Heizmann 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Malerfachbetrieb Felber 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Rast-Reisen 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Gästeh<strong>aus</strong> Möhlinblick 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

Weber Feuerschutz 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Stiefvater & Partner 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Feinwerktechnik Ritzenthaler 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Wilhelm Mayer Gottenheim 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Total Tankhof H<strong>aus</strong>en 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Asef Tur 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Fensterbau Spitzer 180,00 €<br />

5,00 € 175,00 €<br />

Heim & H<strong>aus</strong> Thomas Pfeuti 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Fotostudio mit Herz - Beate Lücke 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Elektro Klingele 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Cafe Müller 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Spedition Dischinger 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Schreinerei Martin Hanser 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Regiomakler.de 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

Steinmetz Zimmermann 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Glöckler Natursteine 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Jürgensen Elektro-Technik 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

Übertrag 11.525,00 €


Datum Zuwendungsgeber/-in<br />

(Name, Anschrift)<br />

Betrag<br />

gesamt<br />

Übertrag 11.525,00 €<br />

Martin-Fliesen 75,00 €<br />

Bru<strong>der</strong> Security 75,00 €<br />

Rudi Zimmermann 125,00 €<br />

Bestattungen Burgert 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Bruno Birkel 1<strong>20</strong>,00 €<br />

Friseursalon Ritzenthaler 50,00 €<br />

mba -Michael Bachmayer 50,00 €<br />

Gärtnerei Winterhalter 50,00 €<br />

Gottfried Link 50,00 €<br />

Zooh<strong>aus</strong> Burkart 75,00 €<br />

Rats Apotheke Bad Krozingen 50,00 €<br />

Hardthof 50,00 €<br />

Maier Küchen 75,00 €<br />

Bernhardt Pfrengle <strong>20</strong>0,00 €<br />

Summe: 12.690,00 €<br />

Neufassung <strong>der</strong> Streupflichtsatzung<br />

davon als<br />

Spende zu<br />

werten<br />

davon über Sponsoring mit<br />

Werbemaßnahmen/Anzeigen<br />

abgerechnet<br />

0,00 € 75,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

0,00 € 125,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 1<strong>20</strong>,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

0,00 € 75,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

0,00 € 50,00 €<br />

0,00 €<br />

<strong>20</strong>0,00 €<br />

75,00 €<br />

Aktuelle Situation<br />

Die <strong>der</strong>zeit gültige Streupflichtsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Hartheim wurde am 17.10.1989<br />

<strong>vom</strong> damaligen Gemein<strong>der</strong>at beschlossen und gilt seither unverän<strong>der</strong>t. Inzwischen<br />

haben sich einige (rechtliche) Neuerungen ergeben, weshalb die Streupflichtsatzung<br />

neu gefasst werden sollte.<br />

Beim Erstellen des vorliegenden Satzungsentwurfes hat sich die Verwaltung an <strong>der</strong><br />

aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg orientiert. Die<br />

Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen zur bisherigen Satzung sind entsprechend markiert.<br />

Neuregelungen im Einzelnen<br />

a) Neuregelung für Hinterliegergrundstücke (§ 3 Abs. 6)<br />

Mit <strong>der</strong> Neuregelung soll klargestellt werden, welche öffentliche Verkehrsfläche <strong>der</strong><br />

Hinterlieger zu reinigen, zu räumen und zu streuen hat. Dies richtet sich nach dem<br />

Grundstück über welches die Zufahrt bzw. <strong>der</strong> Zugang zum Hinterliegergrundstück<br />

erfolgt.<br />

1. Zufahrt bzw. Zugang führt über ein bebautes Grundstück und einer zu diesem<br />

Grundstück gehörenden Wegefläche (z.B. bei Reihenhäusern):<br />

Hier erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Breite mit <strong>der</strong> das<br />

Vor<strong>der</strong>liegergrundstück an den Gehweg grenzt.<br />

2. Zufahrt bzw. Zugang erfolgt über ein selbständiges privates Wegegrundstück:<br />

Es grenzt nur die Fläche des Privatweges (ca. 2-3m) an die öffentliche Straße.<br />

Somit hat <strong>der</strong> Hinterlieger nur auf dieser Breite zu reinigen, zu räumen bzw. zu<br />

streuen.<br />

b) Entfernen von Unkraut (§ 4 Abs. 1)<br />

Unter Reinigung versteht man grundsätzlich das Entfernen einer Verschmutzung<br />

bzw. einer Verunreinigung. Ob Unkraut unter diese Begriffe fällt ist nicht eindeutig<br />

definiert. Es ist allerdings in kommunalen Satzungen seit langem üblich, die


Beseitigung von Unkraut zu verlangen. Rechtsprechungen liegen zu dieser Thematik<br />

bisher nicht vor.<br />

c) Reinigungspflicht für Baumscheiben (§ 4 Abs. 1)<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Gehwegreinigung ist auch <strong>der</strong> räumlich unbefestigte Bereich um<br />

Straßenbäume zu reinigen, da diese Flächen zum Gehweg und damit zur Straße<br />

gehören. Diese sogenannten Baumscheiben werden oft durch Abfälle usw.<br />

verschmutzt. Mit <strong>der</strong> Neuregelung werden die Anlieger <strong>aus</strong>drücklich verpflichtet,<br />

diese Verunreinigungen zu entfernen.<br />

Alle weiteren als Verkehrsgrün zu wertenden Flächen werden nicht in die<br />

Satzungsregelung miteinbezogen. Es wäre nicht zumutbar, von den Straßenanlieger<br />

auch <strong>der</strong>en Reinigung zu verlangen.<br />

d) Streupflicht an Bushaltestellen (§ 5 Abs. 5)<br />

Bei einer Bushaltestelle ist mit regelmäßigem Fußgängerverkehr an <strong>der</strong><br />

Gehwegkante zu rechnen. Es ist deshalb Aufgabe <strong>der</strong> Straßenanlieger, auch diesen<br />

Bereich <strong>aus</strong>reichend zu bestreuen und von Schnee frei zu halten.<br />

Die Streupflichtsatzung muss eindeutige Regelungen treffen, damit die Anlieger über<br />

den Umfang ihrer Pflichten im Klaren sind. Mit <strong>der</strong> vorliegenden Formulierung wird<br />

die Anliegerverpflichtung verdeutlicht.<br />

e) Zeiten für das Schneeräumen (§ 7)<br />

Nach <strong>der</strong> Rechtsprechung haben die Räum- u. Streuarbeiten grundsätzlich so<br />

einzusetzen, dass <strong>der</strong> normale Tagesverkehr und <strong>der</strong> diesem vorangehende<br />

Hauptberufsverkehr geschützt werden.<br />

An Samstagen beginnt die Räum- u. Streupflicht später als an normalen Werktagen.<br />

Die Rechtsprechung geht von 8.00 Uhr <strong>aus</strong>.<br />

Bei Sonn- und Feiertagen besteht die Anliegerverpflichtung erst ab 9.00 Uhr, so die<br />

übliche Festlegung.<br />

Für das Ende <strong>der</strong> Verpflichtung geht man im ländlichen Raum von <strong>20</strong>.00 Uhr <strong>aus</strong>.<br />

f) Höhe <strong>der</strong> Geldbußen (§ 8 Abs. 2)<br />

Die Formulierung wird an den Euro angepasst.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Gottfried Link sieht zwei Konfliktpunkte beim Satzungsvorschlag.<br />

Er vertritt die Auffassung, dass die Baumscheiben und Pflanzenbeete nicht durch<br />

Anlieger gereinigt werden müssen.<br />

Außerdem findet er die in §5 Abs. 5 vorgesehene Regelung, dass Bushaltestellen<br />

von den Anwohnern geräumt werden müssen, nicht in Ordnung. Er sieht hier<br />

haftungsrechtliche Probleme.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dass <strong>der</strong> Abs. 5 des § 5 (Räumen von Haltestellen) <strong>der</strong><br />

Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen <strong>der</strong><br />

Gehwege (Streupflichtsatzung) entfernt wird.


Des weiteren schlägt Gemein<strong>der</strong>at Peter Henning vor, dass in §6 <strong>der</strong> Absatz 3 (die<br />

Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten) gestrichen werden soll.<br />

Bürgermeisterin Schönberger und Herr Siebler weisen darauf hin, dass <strong>der</strong> Absatz<br />

keinesfalls gestrichen werden sollte. Hier sollte auf jeden Fall <strong>der</strong> Umweltgedanke im<br />

Vor<strong>der</strong>grund stehen.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, dass in § 6 <strong>der</strong> Abs. 3 (Streupflichtsatzung) gestrichen<br />

wird.<br />

Beschluss<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Neufassung <strong>der</strong> Streupflichtsatzung mit den<br />

beschlossenen Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Gestaltungsplan Friedhof Hartheim<br />

Nachdem die Friedhofsordnung und die zugehörige Gebührensatzung neu gefasst<br />

sind, steht die Umsetzung zur Aufstellung von Urnenstelen auf dem Friedhof<br />

Hartheim an. Die Verwaltung hat einen Gestaltungsplan erarbeitet, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sitzung<br />

<strong>aus</strong>führlich vorgestellt wird.<br />

Die Kosten für die Umsetzung aller geplanten Baumaßnahmen betragen nach<br />

überschlägiger Kostenberechnung ca. 100.000 €. Zunächst sollen jedoch nicht alle<br />

geplanten Baumaßnahmen umgesetzt werden. Für den ersten Bauabschnitt mit<br />

Sanierung des Vorplatzes vor <strong>der</strong> Leichenhalle und <strong>der</strong> Errichtung einer Urnenstele<br />

mit 14 Urnenkammern, werden vor<strong>aus</strong>sichtlich Kosten in Höhe von ca. 60.000 €<br />

entstehen.<br />

Herr Siebler informiert darüber, dass mit <strong>der</strong> Neugestaltung des Friedhofes noch<br />

dieses Jahr begonnen werden soll. Der Vorschlag, dass das Pflaster neu verlegt<br />

werden sollte, wird berücksichtigt.<br />

Beschluss<br />

Im ersten Bauabschnitt wird auf Grundlage des vorgestellten Gestaltungsplanes <strong>der</strong><br />

Vorplatz vor <strong>der</strong> Leichenhalle saniert und die Tiefbauarbeiten (Fundamente) für 3<br />

Urnenstelen für je 14 Urnenkammern inklusive <strong>der</strong> Einfassungen hergestellt. Eine<br />

Urnenstele mit 14 Urnenkammern wird aufgestellt. Das Wegesystem für die<br />

Urnengräber sowie 3 Reihen Reihengräber wird hergestellt.<br />

Rückgabe einer Teilfläche des militärischen Übungsgeländes Hartheim<br />

Ausgangssituation<br />

Mit Vertrag <strong>vom</strong> 18./25. Januar 1968 hat die Gemeinde dem Bund im Gemeindewald<br />

eine Fläche von 71,3280 ha für Verteidigungszwecke vermietet. Genutzt wird das<br />

Gelände von den Französischen Streitkräften. Seit <strong>der</strong> letzten Erhöhung zum 01.<br />

Oktober <strong>20</strong>10 beträgt das jährliche Entgelt 4.916,45 €.<br />

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat <strong>der</strong> Gemeinde mit Schreiben <strong>vom</strong> 30.<br />

August <strong>20</strong>11 mitgeteilt, dass ein Teil des Übungsgeländes (ca. 45 %) von den<br />

Französischen Streitkräften nicht mehr benötigt wird. Vertragsgemäß (§ 3 Abs. 5) ist<br />

<strong>der</strong> Bund berechtigt und verpflichtet sein Benutzungsrecht entsprechend<br />

einzuschränken. Die betreffende Teilfläche kann somit an die Gemeinde<br />

zurückgegeben werden.


Rechtliche Beurteilung<br />

Eine Vertragskündigung ist nur mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines<br />

Forstwirtschaftsjahres möglich. Dabei kann sich eine Kündigung auch auf<br />

Grundstücksteile beziehen. So die Regelungen in § 5 Abs. 2 und 3 des Vertrages.<br />

Das Forstwirtschaftsjahr <strong>20</strong>11 endet am 30. September <strong>20</strong>11. Damit wäre eine<br />

fristgerechte Kündigung erst zum Ende des kommenden Forstwirtschaftsjahres, also<br />

zum 30. September <strong>20</strong>12 möglich.<br />

Vorzeitige Rückgabe <strong>der</strong> betreffenden Teilfläche<br />

Vom Bund liegt nun folgende Anfrage vor:<br />

Besteht seitens <strong>der</strong> Gemeinde Interesse, die nicht mehr für militärische Zwecke<br />

benötigte Teilfläche des Geländes noch in diesem Jahr zurück zu erhalten?<br />

In diesem Fall würde <strong>der</strong> Vertrag für diese Teilfläche in gegenseitigem Einvernehmen<br />

<strong>der</strong> beiden Vertragspartner ohne Einhaltung <strong>der</strong> Kündigungsfrist beendet.<br />

Gemein<strong>der</strong>at Bernhard Pfrengle erkundigt sich, ob <strong>der</strong> Revierleiter Norbert Lust über<br />

das Schreiben informiert wurde und wie das Gelände zurückgegeben wird. Herr<br />

Siebler teilt hierzu mit, dass kein forstwirtschaftlicher Entschädigungsanspruch<br />

besteht. Das Gelände müsse lediglich frei von Fremdkörpern übergeben werden. Die<br />

Verwaltung schlägt deshalb vor, eine vorzeitige Kündigung nicht zu akzeptieren. Der<br />

Vertrag soll regulär gekündigt werden. Bis zur möglichen Teilkündigung am<br />

30.09.<strong>20</strong>12 kann die Gemeinde das Gelände auf mögliche Schadstoffbelastungen<br />

untersuchen lassen. Es soll eine gemeinsame Begehung mit Pächter, Verpächter<br />

und dem Forstamt stattfinden.<br />

Beschluss<br />

Eine vorzeitige Rückgabe <strong>der</strong> betroffenen Teilfläche wird nicht angenommen.<br />

<strong>Bericht</strong>e <strong>der</strong> Verwaltung<br />

Bürgermeisterin Kathrin Schönberger teilt dem Gemein<strong>der</strong>at mit, dass nach <strong>der</strong><br />

Namensän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde in Hartheim am Rhein zum 01.01.<strong>20</strong>12 neue<br />

Ortsschil<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich sind. Sie schlägt vor, künftig auf allen Ortsschil<strong>der</strong>n den<br />

Namen Hartheim am Rhein, Ortsteil Feldkirch / Bremgarten zu etablieren. Hierfür<br />

wird im nächsten Mitteilungsblatt eine Umfrage gestartet. Nach Rückfrage von<br />

Gemein<strong>der</strong>at Pfrengle, ob die Umfrage bindend sei, teilt Frau Schönberger mit, dass<br />

die Entscheidung für einen Antrag beim Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde<br />

dem Gemein<strong>der</strong>at obliegt.<br />

Herr Siebler informiert darüber, dass die Gemeinde Hartheim im Gerplan-Verfahren<br />

aufgenommen wurde. Es bestehen sehr gute Aussichten für eine entsprechende<br />

För<strong>der</strong>ung. Eine endgültige Entscheidung fällt im Dezember. In <strong>der</strong> nächsten Woche<br />

findet eine Sitzung des Lenkungs<strong>aus</strong>schusses statt. Ebenso wurde vorgeschlagen,<br />

dass in den Projektgruppen <strong>aus</strong> jedem Gremium 2 Personen mitarbeiten sollten.<br />

Diese sollen in <strong>der</strong> Oktobersitzung bestimmt werden.


Bürgermeisterin Schönberger teilt mit, dass eine Einladung <strong>der</strong> EDF zum<br />

Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch eingegangen ist und bittet die Gemein<strong>der</strong>äte daran<br />

teilzunehmen.<br />

Bürgermeisterin Schönberger verliest ein Schreiben <strong>der</strong> Bürgerinitiative zum Schutz<br />

des Hochschwarzwald e.V.. Hierin weist die Bürgerinitiative auf mögliche<br />

Gefährdungen hin, die durch Windrä<strong>der</strong> entstehen können

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