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Wilde Müll<strong>ab</strong>lagerung am<br />
Parkplatz L<strong>in</strong>gkl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Weiher<br />
Am Donnerstag, 12.07.2012, wurden Mitarbeiter des Bauhofes<br />
auf e<strong>in</strong>e wilde Müll<strong>ab</strong>lagerung im Bereich des Naturparkplatzes<br />
L<strong>in</strong>gkl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Weiher aufmerksam. Die gef<strong>und</strong>ene komplette<br />
Couchgarnitur sowie e<strong>in</strong>e Vielzahl von Elektrogeräten weist<br />
auf e<strong>in</strong>e Haushaltsauflösung h<strong>in</strong>. Bei Durchsicht der gef<strong>und</strong>en<br />
Gegenstände wurden erste H<strong>in</strong>weise auf den möglichen Verursacher<br />
gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Polizei gemeldet. Diese geht den<br />
H<strong>in</strong>weisen nach, so dass davon ausgegangen werden kann,<br />
dass der Täter ermittelt werden kann. Dieser hat dann mit e<strong>in</strong>er<br />
empf<strong>in</strong>dlichen Geldbuße wegen illegaler Abf<strong>allen</strong>tsorgung nach<br />
dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bis zu e<strong>in</strong>e Höhe von 5.000 EUR<br />
zu rechnen. Diesem Betrag stehen Entsorgungskosten <strong>in</strong> Höhe<br />
von ca. 8 EUR für die Anmeldung des <strong>ab</strong>gelagerten Fernsehers<br />
sowie 12 EUR für die Abholung des Sperrmülls gegenüber. Die<br />
<strong>ab</strong>gelegten Elektrokle<strong>in</strong>geräte hätten kostenlos beim Bauhof der<br />
Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach bzw. anderen Wertstoffhöfen des Kreises<br />
Bergstraße <strong>ab</strong>gegeben werden können.<br />
Schankerlaubnis<br />
Am 01. Mai 2012 ist <strong>in</strong> Hessen e<strong>in</strong> neues Gaststättengesetz <strong>in</strong><br />
Kraft getreten.<br />
Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen für Vere<strong>in</strong>e <strong>und</strong> alle<br />
Anderen, die e<strong>in</strong>en Gaststättenbetrieb vorübergehend ausüben<br />
wollen, z.B. bei e<strong>in</strong>em Fest oder aus Anlass e<strong>in</strong>er sportlichen<br />
oder kulturellen Veranstaltung. Hier wurde bisher e<strong>in</strong>e Gestattung<br />
(Schankerlaubnis) durch die Gaststättenbehörde benötigt.<br />
Diese Gestattung wurde jetzt <strong>ab</strong>geschafft <strong>und</strong> durch e<strong>in</strong>e Anzeigepflicht<br />
ersetzt. Zukünftig hat nur noch e<strong>in</strong>e schriftliche Anzeige<br />
zu erfolgen. E<strong>in</strong>e schriftliche Genehmigung der Geme<strong>in</strong>de<br />
Mörlenbach entfällt damit. Demnach f<strong>allen</strong> auch ke<strong>in</strong>e Gebühren<br />
mehr für die Veranstalter an.<br />
Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung<br />
beim Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach<br />
zu erstatten. Anders als bisher gilt die Anzeigepflicht auch<br />
für Veranstaltungen, bei denen ke<strong>in</strong> Alkohol ver<strong>ab</strong>reicht wird.<br />
In der Anzeige ist anzugeben:<br />
- Name <strong>und</strong> Adresse des Veranstalters,<br />
- Ort <strong>und</strong> Zeitraum der Veranstaltung,<br />
- Speisen <strong>und</strong> Getränke, die ver<strong>ab</strong>reicht werden sollen,<br />
- voraussichtliche Zahl der Besucher.<br />
Den Vordruck für die schriftliche Anzeige f<strong>in</strong>den Sie auch auf der<br />
Homepage der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach bei „Ordnung, Verkehr“<br />
unter der Rubrik „Gaststättengewerbe“.<br />
Der Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr gibt diese Anzeige an<br />
die Untere Bauaufsichtsbehörde <strong>und</strong> das Amt für Lebensmittelüberwachung<br />
beim Kreis Bergstraße weiter. Diese Ämter können<br />
Ihre Geme<strong>in</strong>deverwaltung Mörlenbach<br />
<strong>in</strong>formiert:<br />
Internet: www.moerlenbach.de Bürgertelefon: 808-88<br />
<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen eigenständig Auflagen erteilen. Auch das F<strong>in</strong>anzamt<br />
<strong>und</strong> die zuständige Polizeibehörde erhalten Kopien des Formulars.<br />
Wird die Anzeige von dem jeweiligen Veranstalter zu spät erstattet,<br />
kann dies mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet werden.<br />
Änderung der Öffnungszeiten des E<strong>in</strong>wohnerservice<br />
während der hessischen Sommerferien<br />
Der Geschäftsbereich E<strong>in</strong>wohnerservice ist <strong>in</strong> der Zeit vom<br />
02.07.2012 bis <strong>10</strong>.08.2012 zu folgenden Zeiten geöffnet:<br />
Mo., Di., Do., Fr.: 7:30 – 12:30 Uhr<br />
Di. <strong>und</strong> Do.: 13:30 – 17:00 Uhr<br />
Mittwochs ist geschlossen. Weitere Term<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d gerne nach<br />
Vere<strong>in</strong>barung möglich.<br />
Aufruf zu Meldungen zum Ehrenamtspreis 2012<br />
Alle Mörlenbacher Bürger, Vere<strong>in</strong>e, Parteien werden gebeten,<br />
Vorschläge zur Verleihung des Ehrenamtspreises e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Der Ehrenamtspreis soll am Neujahrempfang der Geme<strong>in</strong>de<br />
überreicht werden. Meldungen bitte an den Geschäftsbereich<br />
Verwaltungssteuerung, E-Mail: verwaltungssteuerung@ moerlenbach.de<br />
oder Telefon 808-11.<br />
Kunst-Hobby-Ausstellung<br />
Die Kunst-Hobby-Ausstellung f<strong>in</strong>det dieses Jahr am Sonntag,<br />
28.<strong>10</strong>.2012, statt.<br />
Alle kreativen Mörlenbacher Bürger werden herzlich e<strong>in</strong>geladen,<br />
sich zu beteiligen.<br />
Die Ausstellung ist wie üblich geöffnet von 11:00 bis 17.30 Uhr.<br />
Interessenten möchten sich bitte melden bei Frau Wittich Tel.<br />
3277 oder bei der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach, Geschäftsbereich Soziales,<br />
Kultur, Sport, Frau Schneider, Tel. 808-52.<br />
Die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hofft auf die<br />
Blauäugigkeit von Geschäftsleuten – auch <strong>in</strong><br />
Mörlenbach<br />
Der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach ist aufgef<strong>allen</strong>, dass landwirtschaftliche<br />
Betriebe der Geme<strong>in</strong>de regelmäßig Post von der „Gewerbeauskunft-Zentrale“<br />
aus Düsseldorf erhalten. Der Brief erweckt<br />
den E<strong>in</strong>druck, als handele es sich um e<strong>in</strong>e offizielle behördliche<br />
Anfrage. Der Landwirt werde aufgefordert, betriebliche Daten,<br />
soweit sie nicht schon aufgeführt seien, zu ergänzen, das<br />
Schreiben zu unterzeichnen <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Frist zurückzusenden.<br />
Durch die Unterschrift <strong>und</strong> Rücksendung werde mit der<br />
Gewerbeauskunft-Zentrale e<strong>in</strong> Vertrag über die E<strong>in</strong>tragung des<br />
landwirtschaftlichen Betriebes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em privaten gewerblichen<br />
Register zunächst für zwei Jahre <strong>ab</strong>geschlossen. Die jährlichen<br />
Kosten für diese E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verzeichnis beliefen sich<br />
auf 569,06 EUR, mith<strong>in</strong> für die zwei Jahre auf 1.138,12 EUR.<br />
Die Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach möchte darauf h<strong>in</strong>weisen, dass die<br />
Landwirte nicht verpflichtet s<strong>in</strong>d, diese Schreiben zu unterschreiben<br />
<strong>und</strong> zurückzuschicken.<br />
Da hier sehr hohe Gebühren anf<strong>allen</strong>, rät die Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach<br />
Landwirten, die dieses Schreiben erhalten h<strong>ab</strong>en, sich<br />
mit dem Hessischen Bauernverband (Herr Schöbel, 06172-7<strong>10</strong>-<br />
6193) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen.<br />
Wer das Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale aus Versehen<br />
ausgefüllt hat, bekommt schnell e<strong>in</strong>e Rechnung <strong>und</strong> dann<br />
Mahnungen. Den Mahnungen s<strong>in</strong>d Urteile beigefügt, <strong>in</strong> denen<br />
die Gewerbeauskunft-Zentrale obsiegt hat. Lassen Sie sich nicht<br />
zu schnell e<strong>in</strong>schüchtern. Fragen Sie e<strong>in</strong>en Anwalt, wie Sie sich<br />
verhalten sollen. Es gibt auch zahlreiche Urteile, <strong>in</strong> denen die<br />
Gewerbeauskunft-Zentrale verloren hat. E<strong>in</strong>ige Gericht sagen,<br />
der Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale kann wegen arglistiger<br />
Täuschung angefochten werden. Diese Urteile s<strong>in</strong>d auf<br />
kostenlose-urteile.de veröffentlicht. Dort gibt es auch e<strong>in</strong>e Spezialseite<br />
mit fast <strong>10</strong> Urteilen zu der Problematik: http://www.kostenlose-urteile.de/Gewerbeauskunftzentrale.special.htm.