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Euro Sonnenschirme in allen Größen und Farben ab 10,-Euro ...

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Wilde Müll<strong>ab</strong>lagerung am<br />

Parkplatz L<strong>in</strong>gkl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Weiher<br />

Am Donnerstag, 12.07.2012, wurden Mitarbeiter des Bauhofes<br />

auf e<strong>in</strong>e wilde Müll<strong>ab</strong>lagerung im Bereich des Naturparkplatzes<br />

L<strong>in</strong>gkl<strong>in</strong>gen <strong>in</strong> Weiher aufmerksam. Die gef<strong>und</strong>ene komplette<br />

Couchgarnitur sowie e<strong>in</strong>e Vielzahl von Elektrogeräten weist<br />

auf e<strong>in</strong>e Haushaltsauflösung h<strong>in</strong>. Bei Durchsicht der gef<strong>und</strong>en<br />

Gegenstände wurden erste H<strong>in</strong>weise auf den möglichen Verursacher<br />

gef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der Polizei gemeldet. Diese geht den<br />

H<strong>in</strong>weisen nach, so dass davon ausgegangen werden kann,<br />

dass der Täter ermittelt werden kann. Dieser hat dann mit e<strong>in</strong>er<br />

empf<strong>in</strong>dlichen Geldbuße wegen illegaler Abf<strong>allen</strong>tsorgung nach<br />

dem Kreislaufwirtschaftsgesetz bis zu e<strong>in</strong>e Höhe von 5.000 EUR<br />

zu rechnen. Diesem Betrag stehen Entsorgungskosten <strong>in</strong> Höhe<br />

von ca. 8 EUR für die Anmeldung des <strong>ab</strong>gelagerten Fernsehers<br />

sowie 12 EUR für die Abholung des Sperrmülls gegenüber. Die<br />

<strong>ab</strong>gelegten Elektrokle<strong>in</strong>geräte hätten kostenlos beim Bauhof der<br />

Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach bzw. anderen Wertstoffhöfen des Kreises<br />

Bergstraße <strong>ab</strong>gegeben werden können.<br />

Schankerlaubnis<br />

Am 01. Mai 2012 ist <strong>in</strong> Hessen e<strong>in</strong> neues Gaststättengesetz <strong>in</strong><br />

Kraft getreten.<br />

Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen für Vere<strong>in</strong>e <strong>und</strong> alle<br />

Anderen, die e<strong>in</strong>en Gaststättenbetrieb vorübergehend ausüben<br />

wollen, z.B. bei e<strong>in</strong>em Fest oder aus Anlass e<strong>in</strong>er sportlichen<br />

oder kulturellen Veranstaltung. Hier wurde bisher e<strong>in</strong>e Gestattung<br />

(Schankerlaubnis) durch die Gaststättenbehörde benötigt.<br />

Diese Gestattung wurde jetzt <strong>ab</strong>geschafft <strong>und</strong> durch e<strong>in</strong>e Anzeigepflicht<br />

ersetzt. Zukünftig hat nur noch e<strong>in</strong>e schriftliche Anzeige<br />

zu erfolgen. E<strong>in</strong>e schriftliche Genehmigung der Geme<strong>in</strong>de<br />

Mörlenbach entfällt damit. Demnach f<strong>allen</strong> auch ke<strong>in</strong>e Gebühren<br />

mehr für die Veranstalter an.<br />

Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung<br />

beim Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach<br />

zu erstatten. Anders als bisher gilt die Anzeigepflicht auch<br />

für Veranstaltungen, bei denen ke<strong>in</strong> Alkohol ver<strong>ab</strong>reicht wird.<br />

In der Anzeige ist anzugeben:<br />

- Name <strong>und</strong> Adresse des Veranstalters,<br />

- Ort <strong>und</strong> Zeitraum der Veranstaltung,<br />

- Speisen <strong>und</strong> Getränke, die ver<strong>ab</strong>reicht werden sollen,<br />

- voraussichtliche Zahl der Besucher.<br />

Den Vordruck für die schriftliche Anzeige f<strong>in</strong>den Sie auch auf der<br />

Homepage der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach bei „Ordnung, Verkehr“<br />

unter der Rubrik „Gaststättengewerbe“.<br />

Der Geschäftsbereich Ordnung, Verkehr gibt diese Anzeige an<br />

die Untere Bauaufsichtsbehörde <strong>und</strong> das Amt für Lebensmittelüberwachung<br />

beim Kreis Bergstraße weiter. Diese Ämter können<br />

Ihre Geme<strong>in</strong>deverwaltung Mörlenbach<br />

<strong>in</strong>formiert:<br />

Internet: www.moerlenbach.de Bürgertelefon: 808-88<br />

<strong>in</strong> E<strong>in</strong>zelfällen eigenständig Auflagen erteilen. Auch das F<strong>in</strong>anzamt<br />

<strong>und</strong> die zuständige Polizeibehörde erhalten Kopien des Formulars.<br />

Wird die Anzeige von dem jeweiligen Veranstalter zu spät erstattet,<br />

kann dies mit e<strong>in</strong>em Bußgeld geahndet werden.<br />

Änderung der Öffnungszeiten des E<strong>in</strong>wohnerservice<br />

während der hessischen Sommerferien<br />

Der Geschäftsbereich E<strong>in</strong>wohnerservice ist <strong>in</strong> der Zeit vom<br />

02.07.2012 bis <strong>10</strong>.08.2012 zu folgenden Zeiten geöffnet:<br />

Mo., Di., Do., Fr.: 7:30 – 12:30 Uhr<br />

Di. <strong>und</strong> Do.: 13:30 – 17:00 Uhr<br />

Mittwochs ist geschlossen. Weitere Term<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>d gerne nach<br />

Vere<strong>in</strong>barung möglich.<br />

Aufruf zu Meldungen zum Ehrenamtspreis 2012<br />

Alle Mörlenbacher Bürger, Vere<strong>in</strong>e, Parteien werden gebeten,<br />

Vorschläge zur Verleihung des Ehrenamtspreises e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Der Ehrenamtspreis soll am Neujahrempfang der Geme<strong>in</strong>de<br />

überreicht werden. Meldungen bitte an den Geschäftsbereich<br />

Verwaltungssteuerung, E-Mail: verwaltungssteuerung@ moerlenbach.de<br />

oder Telefon 808-11.<br />

Kunst-Hobby-Ausstellung<br />

Die Kunst-Hobby-Ausstellung f<strong>in</strong>det dieses Jahr am Sonntag,<br />

28.<strong>10</strong>.2012, statt.<br />

Alle kreativen Mörlenbacher Bürger werden herzlich e<strong>in</strong>geladen,<br />

sich zu beteiligen.<br />

Die Ausstellung ist wie üblich geöffnet von 11:00 bis 17.30 Uhr.<br />

Interessenten möchten sich bitte melden bei Frau Wittich Tel.<br />

3277 oder bei der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach, Geschäftsbereich Soziales,<br />

Kultur, Sport, Frau Schneider, Tel. 808-52.<br />

Die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ hofft auf die<br />

Blauäugigkeit von Geschäftsleuten – auch <strong>in</strong><br />

Mörlenbach<br />

Der Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach ist aufgef<strong>allen</strong>, dass landwirtschaftliche<br />

Betriebe der Geme<strong>in</strong>de regelmäßig Post von der „Gewerbeauskunft-Zentrale“<br />

aus Düsseldorf erhalten. Der Brief erweckt<br />

den E<strong>in</strong>druck, als handele es sich um e<strong>in</strong>e offizielle behördliche<br />

Anfrage. Der Landwirt werde aufgefordert, betriebliche Daten,<br />

soweit sie nicht schon aufgeführt seien, zu ergänzen, das<br />

Schreiben zu unterzeichnen <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Frist zurückzusenden.<br />

Durch die Unterschrift <strong>und</strong> Rücksendung werde mit der<br />

Gewerbeauskunft-Zentrale e<strong>in</strong> Vertrag über die E<strong>in</strong>tragung des<br />

landwirtschaftlichen Betriebes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em privaten gewerblichen<br />

Register zunächst für zwei Jahre <strong>ab</strong>geschlossen. Die jährlichen<br />

Kosten für diese E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verzeichnis beliefen sich<br />

auf 569,06 EUR, mith<strong>in</strong> für die zwei Jahre auf 1.138,12 EUR.<br />

Die Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach möchte darauf h<strong>in</strong>weisen, dass die<br />

Landwirte nicht verpflichtet s<strong>in</strong>d, diese Schreiben zu unterschreiben<br />

<strong>und</strong> zurückzuschicken.<br />

Da hier sehr hohe Gebühren anf<strong>allen</strong>, rät die Geme<strong>in</strong>de Mörlenbach<br />

Landwirten, die dieses Schreiben erhalten h<strong>ab</strong>en, sich<br />

mit dem Hessischen Bauernverband (Herr Schöbel, 06172-7<strong>10</strong>-<br />

6193) <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen.<br />

Wer das Schreiben der Gewerbeauskunft Zentrale aus Versehen<br />

ausgefüllt hat, bekommt schnell e<strong>in</strong>e Rechnung <strong>und</strong> dann<br />

Mahnungen. Den Mahnungen s<strong>in</strong>d Urteile beigefügt, <strong>in</strong> denen<br />

die Gewerbeauskunft-Zentrale obsiegt hat. Lassen Sie sich nicht<br />

zu schnell e<strong>in</strong>schüchtern. Fragen Sie e<strong>in</strong>en Anwalt, wie Sie sich<br />

verhalten sollen. Es gibt auch zahlreiche Urteile, <strong>in</strong> denen die<br />

Gewerbeauskunft-Zentrale verloren hat. E<strong>in</strong>ige Gericht sagen,<br />

der Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale kann wegen arglistiger<br />

Täuschung angefochten werden. Diese Urteile s<strong>in</strong>d auf<br />

kostenlose-urteile.de veröffentlicht. Dort gibt es auch e<strong>in</strong>e Spezialseite<br />

mit fast <strong>10</strong> Urteilen zu der Problematik: http://www.kostenlose-urteile.de/Gewerbeauskunftzentrale.special.htm.

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