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Word Tipps & Tricks von A bis Z - Initiative eV

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Infobrief 2/2012Septemberwww.initiative-europa.eu_____________________________________________________________________Zusammengestellt <strong>von</strong> unserem MitgliedKlaus Kistner unter Mitwirkung <strong>von</strong> Dr. WolfgangHeyde (Rechtsanwalt) und ThomasMetzner (Steuerberater):Kostenvoranschlag/eine Auftragsbestätigung/ … für eine noch zu erbringende Leistung.Dieser Kostenvoranschlag / diese Auftragsbestätigung/ dieses Angebot … berechtigtnicht zum Vorsteuerabzug!‣ Bundesfinanzhof (BFH – Az. V R 39/09):„Weist ein Unternehmer in einem AbrechnungspapierUmsatzsteuer für noch nichterbrachte Leistungen aus, so schuldet er dieUmsatzsteuer. Dies gilt selbst dann, wenndas Papier nicht alle notwendigen Rechnungsangaben(Lieferzeitpunkt, Rechnungsnummeretc.) enthält und der Rechnungsempfängerdeshalb gar nicht zum Vorsteuerabzugberechtigt ist“. Dieses Urteil betrifftAngebote, Auftragsbestätigungen,Kostenvoranschläge etc. und enthält dasmögliche Risiko einer mehrfachen Umsatzsteuerschuld!Es ist bereits ausreichend,wenn ein Dokument die wesentlichenMerkmale einer Rechnung aufweist oder denSchein einer solchen erweckt und dazugeeignet ist bzw. sein könnte, den Empfängeroder einen Dritten zum Vorsteuerabzug zuverleiten. Daher bitte vorsorglich deutlichkennzeichnen: „Dieses Dokument ist ein20‣ Ratingsysteme der Kreditinstitute - Trend:ausschließlich die Kontoführung entscheidetüber die Ratingnote bei „normal laufenden“Kreditengagements <strong>bis</strong> zu Größenordnungen<strong>von</strong> 250.000 Euro. Vermeiden Sie nicht nurÜberziehungen und Lastschriftrückgaben,sondern auch geringe Volatilitäten im letztenViertel des Kreditlimits. Je volatiler (auch mitGuthaben) die Kontoführung und Limitnutzung,desto besser das Rating. GroßeBanken „raten“ ihr Konto ein- <strong>bis</strong> zweimal imMonat automatisch. Empfehlung: BetrachtenSie die komplette Finanzierungsstruktur neu.‣ Wer seine Waren in einem Prospekt bewirbt,muss stets seine vollständige Geschäftsanschriftsowie Firmierung inkl. Rechtsform mitangeben. Gleiches gilt für den im Werbeprospektgenannten Finanzierungspartner.Wer dagegen verstößt, handelt wettbewerbswidrig.(OlG HammAz.: I-4 W 84/11).‣ Gründungswillige Arbeitslose haben grundsätzlichauch bei der Aufnahme einer selbstständigenTätigkeit im europäischen AuslandAnspruch auf finanzielle Förderung in Formdes Gründungszuschusses.LSG Hessen (Az.: L 7 AL 104/109).Internet: Vorsicht bei der Verwendung fremderTexte, längerer Textpassagen, Fotos etc. DieUrheberrechtsverletzungen können sehr teuerwerden. Auch bei Quellenangaben empfiehlt essich, vorweg die Zustimmung zurVeröffentlichung schriftlich einzuholen.Wer <strong>Tipps</strong> oder Anregungen für diese Rubrik hat, sollte sie Herrn Klaus Kistner, e-mail:kistnerub@t-online.de, weitergeben. Eine Auswahl werden wir dann im Infobrief veröffentlichen.

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