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Januar 2011 - Gaukönigshofen

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Nummer 1<br />

Samstag, 15. <strong>Januar</strong> <strong>2011</strong> iteinander<br />

Geburten 2010<br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Korbmann Mona Astrid Rittershausen<br />

Englert Lina Acholshausen<br />

Lückhof Emma Rose <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Kinzinger Luca Marie Eichelsee<br />

Neumann Benedikt Johannes Wolkshausen<br />

Kreißl John Acholshausen<br />

Hüttl Elias Luca <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Müller Keisha Acholshausen<br />

Kinzinger Lukas Bruno Ludwig Acholshausen<br />

Mark Theresa Petra Rittershausen<br />

Menzel Morris Merkur Acholshausen<br />

Scholz Lorenz Til <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Scheckenbach Marie Sabine Wolkshausen<br />

Mark Philipp Matthias Rittershausen<br />

Korbmann Oskar Dieter Rittershausen<br />

Lerch Patrick Lennox <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Heller Sarah Maria Rittershausen<br />

Karl Johanna Lea Wolkshausen<br />

Deppisch Lukas Matthias Wolkshausen<br />

Rausch Philipp Alexander <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Düchs Lina Eichelsee<br />

Hemm Lisa Christina Rittershausen<br />

Eheschließungen 2010<br />

Seis Nicandro <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Bernd Arlyn <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Keller Markus Seinsheim<br />

Düchs Anita Eichelsee<br />

Reißmann-Balling Holger Rittershausen<br />

Endres Julia Rittershausen<br />

Köhler Christian Wolkshausen<br />

Reinhardt Sabine Wolkshausen<br />

Krahn Sebastian Veitshöchheim<br />

Höfner Nina <strong>Gaukönigshofen</strong><br />

Sterbefälle 2010<br />

Grüb Alois <strong>Gaukönigshofen</strong> 74 Jahre<br />

Schäffer Rudolf <strong>Gaukönigshofen</strong> 61 Jahre<br />

Pfeufer Konrad Rittershausen 78 Jahre<br />

Grüb Barbara <strong>Gaukönigshofen</strong> 47 Jahre<br />

Michel Maria Luise <strong>Gaukönigshofen</strong> 52 Jahre<br />

Steinhöfer Rita Acholshausen 88 Jahre<br />

Heigl Bernhard Rittershausen 62 Jahre<br />

Walch Georg <strong>Gaukönigshofen</strong> 88 Jahre<br />

Menth Theresia Rittershausen 80 Jahre<br />

Deucker Karl <strong>Gaukönigshofen</strong> 82 Jahre<br />

Lesch Georg <strong>Gaukönigshofen</strong> 74 Jahre<br />

Durchführung des Winterdienstes<br />

Aufgrund der aktuellen Streusalzverknappung, aber auch<br />

aus ökologischen Gründen wird gegenüber der bisher<br />

durchgeführten Praxis des Winterdienstes nunmehr folgende<br />

Änderung bekannt gegeben.<br />

Zum einen wurden bisher in den einzelnen Ortsteilen im öffentlichen<br />

Straßenbereich Säcke mit Streusalz bereit gestellt,<br />

um ggfs. auftretende Beeinträchtigungen auf den<br />

Straßen angehen zu können. Wie jedoch die Erfahrungen<br />

und vielfältige Beobachtungen zeigen, werden diese zur<br />

Verfügung gestellten Streusalzsäcke in weiten Teilen von<br />

verschiedenen Bürgern für ausschließlich private Zwecke<br />

geholt und genutzt. Es wird daher kein allgemein zugängliches<br />

öffentliches Streusalz mehr bereit gestellt. Selbst-<br />

verständlich wird an entsprechenden Gefahrenpunkten<br />

bzw. Steigungen Splitt bereit stehen, um im Bedarfsfall darauf<br />

zurückgreifen zu können.<br />

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im Bereich flacher<br />

Straßen ohne weiteres Gefahrenpotential, d. h. ohne<br />

Kreuzungsbereiche, Steigungen oder ähnliches, künftig<br />

nicht mehr bei jedem Schneefall Salz gestreut wird. Selbstverständlich<br />

werden auch weiterhin diese Straßen geräumt<br />

und sämtliche Gefahrenpunkte, insbesondere in<br />

Kreuzungsbereichen, Kurven, Steigungen und natürlich<br />

auch Hauptstraßen nach wie vor zuverlässig und sicher<br />

geräumt und gestreut.<br />

Nachdem bei der Gemeindeverwaltung gerade in den letzten<br />

Wochen immer wieder verschiedene Beschwerden<br />

hinsichtlich des gemeindlichen Räum- und Streudienstes<br />

eingegangen sind, möchten wir nachstehend eine Nachricht<br />

des team orange in vollem Wortlaut veröffentlichen.<br />

An: gemeinde@gaukoenigshofen.de<br />

Betreff: Winterdienst in Ihrer Gemeinde !!!<br />

Hallo und Grüß Gott,<br />

mein Name ist Peter Mrosek, Ihr zuständiger Müllfahrer<br />

vom Team Orange.<br />

Ein großes Lob an Ihre Gemeindearbeiter für einen ganz<br />

hervorragenden Winterdienst. In meinen 15 Jahren bei der<br />

Müllabfuhr habe ich sowas noch nicht gesehen.<br />

Ihre komplette Gemeinde mit Ortsteilen war am Freitag bei<br />

der Restmüllabfuhr so gut geräumt, dass wir die ganze<br />

Tour ohne Probleme (Schneeketten) fahren konnten. Dies<br />

ist nicht selbstverständlich, viele Gemeinden interessiert<br />

es nicht wie wir zurechtkommen, was mit großem Zeitaufwand<br />

verbunden ist.<br />

Nochmals VIELEN DANK für die hervorragende Arbeit Ihrer<br />

Jungs !!!<br />

MfG Peter Mrosek vom Team Orange<br />

Dies zeigt, dass insbesondere im Vergleich zu anderen<br />

Landkreisgemeinden der Räum- und Streudienst in unserer<br />

Gemeinde hervorragend funktioniert und vielleicht kann<br />

diese Mitteilung auch als Anregung dienen einmal den<br />

Blick mehr auf das Positive zu werfen und nicht ausschließlich<br />

Anlass zum Nörgeln und Schimpfen zu suchen.<br />

Selbstverständlich kann beim Freiräumen der Straße der<br />

Schnee nicht komplett beseitigt werden, sondern wird automatisch<br />

am Straßenrand bzw. im Bereich des Gehweges<br />

landen. Dies ist nicht zu vermeiden und wir denken, dass<br />

auch seitens der Anlieger, die sich hierüber immer wieder<br />

bei der Gemeindeverwaltung beschweren, Wege gefunden<br />

werden können, dass dennoch ein gefahrloser Fußgängerverkehr<br />

sichergestellt werden kann.<br />

In diesem Zusammenhang wollen wir nochmals auf die<br />

wichtigsten Regelungen der Räum- und Streusatzung verweisen.<br />

So ist in §9 festgelegt, dass die Grundstückseigentümer<br />

verpflichtet sind zur Verhütung von Gefahren für<br />

Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer den an ihr<br />

Grundstück angrenzenden Gehweg auf eigene Kosten in<br />

sicherem Zustand zu halten. Falls an das Grundstück kein<br />

Gehweg angrenzt, gilt dies ebenso für einen ein Meter<br />

breiten begehbaren Sicherungsstreifen am Rande der<br />

Fahrbahn. Diese Regelung gilt an Werktagen im Zeitraum<br />

zwischen 7.oo Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen<br />

Feiertagen zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr. In<br />

diesen Zeiten besteht die Verpflichtung Schnee zu räumen<br />

und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen<br />

geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen<br />

zu streuen bzw. das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen<br />

sind je nach Witterung so oft zu wiederholen,<br />

wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit<br />

erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die<br />

Eisreste sind neben bzw. am Rande des Gehweges so zu<br />

lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert<br />

wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und<br />

Fußgängerüberwege sind bei der Räumung stets frei zu<br />

halten. Im Interesse eines gefahrlosen Fußgängerverkehrs

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