Januar 2011 - Gaukönigshofen
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Nummer 1<br />
Samstag, 15. <strong>Januar</strong> <strong>2011</strong> iteinander<br />
Geburten 2010<br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Korbmann Mona Astrid Rittershausen<br />
Englert Lina Acholshausen<br />
Lückhof Emma Rose <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Kinzinger Luca Marie Eichelsee<br />
Neumann Benedikt Johannes Wolkshausen<br />
Kreißl John Acholshausen<br />
Hüttl Elias Luca <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Müller Keisha Acholshausen<br />
Kinzinger Lukas Bruno Ludwig Acholshausen<br />
Mark Theresa Petra Rittershausen<br />
Menzel Morris Merkur Acholshausen<br />
Scholz Lorenz Til <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Scheckenbach Marie Sabine Wolkshausen<br />
Mark Philipp Matthias Rittershausen<br />
Korbmann Oskar Dieter Rittershausen<br />
Lerch Patrick Lennox <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Heller Sarah Maria Rittershausen<br />
Karl Johanna Lea Wolkshausen<br />
Deppisch Lukas Matthias Wolkshausen<br />
Rausch Philipp Alexander <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Düchs Lina Eichelsee<br />
Hemm Lisa Christina Rittershausen<br />
Eheschließungen 2010<br />
Seis Nicandro <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Bernd Arlyn <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Keller Markus Seinsheim<br />
Düchs Anita Eichelsee<br />
Reißmann-Balling Holger Rittershausen<br />
Endres Julia Rittershausen<br />
Köhler Christian Wolkshausen<br />
Reinhardt Sabine Wolkshausen<br />
Krahn Sebastian Veitshöchheim<br />
Höfner Nina <strong>Gaukönigshofen</strong><br />
Sterbefälle 2010<br />
Grüb Alois <strong>Gaukönigshofen</strong> 74 Jahre<br />
Schäffer Rudolf <strong>Gaukönigshofen</strong> 61 Jahre<br />
Pfeufer Konrad Rittershausen 78 Jahre<br />
Grüb Barbara <strong>Gaukönigshofen</strong> 47 Jahre<br />
Michel Maria Luise <strong>Gaukönigshofen</strong> 52 Jahre<br />
Steinhöfer Rita Acholshausen 88 Jahre<br />
Heigl Bernhard Rittershausen 62 Jahre<br />
Walch Georg <strong>Gaukönigshofen</strong> 88 Jahre<br />
Menth Theresia Rittershausen 80 Jahre<br />
Deucker Karl <strong>Gaukönigshofen</strong> 82 Jahre<br />
Lesch Georg <strong>Gaukönigshofen</strong> 74 Jahre<br />
Durchführung des Winterdienstes<br />
Aufgrund der aktuellen Streusalzverknappung, aber auch<br />
aus ökologischen Gründen wird gegenüber der bisher<br />
durchgeführten Praxis des Winterdienstes nunmehr folgende<br />
Änderung bekannt gegeben.<br />
Zum einen wurden bisher in den einzelnen Ortsteilen im öffentlichen<br />
Straßenbereich Säcke mit Streusalz bereit gestellt,<br />
um ggfs. auftretende Beeinträchtigungen auf den<br />
Straßen angehen zu können. Wie jedoch die Erfahrungen<br />
und vielfältige Beobachtungen zeigen, werden diese zur<br />
Verfügung gestellten Streusalzsäcke in weiten Teilen von<br />
verschiedenen Bürgern für ausschließlich private Zwecke<br />
geholt und genutzt. Es wird daher kein allgemein zugängliches<br />
öffentliches Streusalz mehr bereit gestellt. Selbst-<br />
verständlich wird an entsprechenden Gefahrenpunkten<br />
bzw. Steigungen Splitt bereit stehen, um im Bedarfsfall darauf<br />
zurückgreifen zu können.<br />
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass im Bereich flacher<br />
Straßen ohne weiteres Gefahrenpotential, d. h. ohne<br />
Kreuzungsbereiche, Steigungen oder ähnliches, künftig<br />
nicht mehr bei jedem Schneefall Salz gestreut wird. Selbstverständlich<br />
werden auch weiterhin diese Straßen geräumt<br />
und sämtliche Gefahrenpunkte, insbesondere in<br />
Kreuzungsbereichen, Kurven, Steigungen und natürlich<br />
auch Hauptstraßen nach wie vor zuverlässig und sicher<br />
geräumt und gestreut.<br />
Nachdem bei der Gemeindeverwaltung gerade in den letzten<br />
Wochen immer wieder verschiedene Beschwerden<br />
hinsichtlich des gemeindlichen Räum- und Streudienstes<br />
eingegangen sind, möchten wir nachstehend eine Nachricht<br />
des team orange in vollem Wortlaut veröffentlichen.<br />
An: gemeinde@gaukoenigshofen.de<br />
Betreff: Winterdienst in Ihrer Gemeinde !!!<br />
Hallo und Grüß Gott,<br />
mein Name ist Peter Mrosek, Ihr zuständiger Müllfahrer<br />
vom Team Orange.<br />
Ein großes Lob an Ihre Gemeindearbeiter für einen ganz<br />
hervorragenden Winterdienst. In meinen 15 Jahren bei der<br />
Müllabfuhr habe ich sowas noch nicht gesehen.<br />
Ihre komplette Gemeinde mit Ortsteilen war am Freitag bei<br />
der Restmüllabfuhr so gut geräumt, dass wir die ganze<br />
Tour ohne Probleme (Schneeketten) fahren konnten. Dies<br />
ist nicht selbstverständlich, viele Gemeinden interessiert<br />
es nicht wie wir zurechtkommen, was mit großem Zeitaufwand<br />
verbunden ist.<br />
Nochmals VIELEN DANK für die hervorragende Arbeit Ihrer<br />
Jungs !!!<br />
MfG Peter Mrosek vom Team Orange<br />
Dies zeigt, dass insbesondere im Vergleich zu anderen<br />
Landkreisgemeinden der Räum- und Streudienst in unserer<br />
Gemeinde hervorragend funktioniert und vielleicht kann<br />
diese Mitteilung auch als Anregung dienen einmal den<br />
Blick mehr auf das Positive zu werfen und nicht ausschließlich<br />
Anlass zum Nörgeln und Schimpfen zu suchen.<br />
Selbstverständlich kann beim Freiräumen der Straße der<br />
Schnee nicht komplett beseitigt werden, sondern wird automatisch<br />
am Straßenrand bzw. im Bereich des Gehweges<br />
landen. Dies ist nicht zu vermeiden und wir denken, dass<br />
auch seitens der Anlieger, die sich hierüber immer wieder<br />
bei der Gemeindeverwaltung beschweren, Wege gefunden<br />
werden können, dass dennoch ein gefahrloser Fußgängerverkehr<br />
sichergestellt werden kann.<br />
In diesem Zusammenhang wollen wir nochmals auf die<br />
wichtigsten Regelungen der Räum- und Streusatzung verweisen.<br />
So ist in §9 festgelegt, dass die Grundstückseigentümer<br />
verpflichtet sind zur Verhütung von Gefahren für<br />
Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer den an ihr<br />
Grundstück angrenzenden Gehweg auf eigene Kosten in<br />
sicherem Zustand zu halten. Falls an das Grundstück kein<br />
Gehweg angrenzt, gilt dies ebenso für einen ein Meter<br />
breiten begehbaren Sicherungsstreifen am Rande der<br />
Fahrbahn. Diese Regelung gilt an Werktagen im Zeitraum<br />
zwischen 7.oo Uhr und 20.00 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen<br />
Feiertagen zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr. In<br />
diesen Zeiten besteht die Verpflichtung Schnee zu räumen<br />
und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen<br />
geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen<br />
zu streuen bzw. das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen<br />
sind je nach Witterung so oft zu wiederholen,<br />
wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit<br />
erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die<br />
Eisreste sind neben bzw. am Rande des Gehweges so zu<br />
lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert<br />
wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und<br />
Fußgängerüberwege sind bei der Räumung stets frei zu<br />
halten. Im Interesse eines gefahrlosen Fußgängerverkehrs