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Januar 2011 - Gaukönigshofen

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4<br />

Nummer 1<br />

Samstag, 15. <strong>Januar</strong> <strong>2011</strong><br />

schaftssatzung, der jeweiligen Gebührensatzung des<br />

Landkreises Schweinfurt, sowie die Betriebsordnung und<br />

Annahmebedingungen in Ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

Diese sind auch online zu finden unter http://www.ihr-umweltpartner.de.<br />

team orange<br />

Was darf in die Biotonne?<br />

Trennhinweise unbedingt beachten<br />

Immer wieder einmal erwischen die Männer in Orange einzelne<br />

Biotonnen, die mit Restmüll oder anderen Abfällen<br />

wie Bauschutt fehlbefüllt wurden. Dies ist kein „Kavaliersdelikt“<br />

sondern doppelt ärgerlich.<br />

Denn zum einen führen solche Fehlbefüllungen zu Qualitätsminderungen<br />

und Kostensteigerungen bei den aus<br />

Bioabfall und Grüngut hergestellten hochwertigen Komposten.<br />

Und zum anderen sind die Mitarbeiter des team<br />

orange berechtigt, solche Biotonnen stehen zu lassen.<br />

Fehlbefüllte Abfallgefäße stellen darüber hinaus einen Verstoß<br />

gegen die Satzungsvorgaben und die Bekanntmachung<br />

des team orange dar.<br />

„Wir appellieren an das Umweltverständnis unserer Kunden.<br />

Denn Restmüll, Kunststoffe oder auch die mittlerweile<br />

überall im Handel erhältlichen „biologisch abbaubaren“<br />

Kunststofftüten gehören nicht in die Biotonne“, stellt Betriebsleiter<br />

Stefan Strohmenger klar.<br />

Dieses Bild bietet sich den Männern in Orange häufig.<br />

Doppelt ärgerlich, wenn die Biotonne deshalb ungeleert<br />

bleibt<br />

Aufgrund der angewandten Kompostierungsverfahren auf<br />

den Kompostieranlagen in Oberpleichfeld und Reichenberg<br />

sind die Rottezeiten extrem kurz. Aus diesem Grund<br />

bauen sich gerade die in den sogenannten „biologisch abbaubaren“<br />

Abfalltüten verwendeten Kunststoffe nicht ab<br />

und belasten so die entstehenden Fertig-Komposte.<br />

Keine Bioabfälle nach den Satzungsvorgaben und der Bekanntmachung<br />

sind insbesondere:<br />

• Fäkalien, Tierkot (z.B. von Hunden und Katzen)<br />

• Kleintierstreu mit mineralischen Anteilen (Blähton, Perlite,<br />

Granulat), insbesondere Katzenstreu jeglicher Art<br />

• Asche (auch Holzasche)<br />

• Fisch- und Fleischreste<br />

• gekochter Küchenabfall<br />

• Knochen und Fischgräten<br />

• Salatreste (mit Dressing)<br />

• Tierkadaver und deren Teile<br />

• Schlachtreste wie Innereien, Häute, Haare und Federn<br />

• Kehricht und Staub<br />

• Staubsaugerbeutel<br />

• Öle und Fette (z.B. Frittierfett)<br />

• Plastik (auch keine umweltfreundlichen Plastiktüten)<br />

iteinander<br />

• Windeln- und Hygieneartikel (Taschentücher etc.)<br />

• Zigarettenkippen und -asche<br />

• Kataloge und Hochglanzpapier<br />

• Haare<br />

• Blumengebinde mit nichtorganischen Teilen (z.B. Styropor,<br />

Schaumstoff)<br />

• Tierfutterreste mit Fleisch- und Fischbestandteilen<br />

• Wurzelstöcke ab 15 cm Durchmesser<br />

• Erde<br />

Allgemeine Mitteilungen<br />

Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt<br />

Unterfranken<br />

Betreuer für Ferienfreizeiten, Sprachreisen und Tagesfahrten<br />

gesucht!<br />

Das Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken<br />

e.V. sucht für das Jahr <strong>2011</strong> engagierte, junge Menschen,<br />

die Lust haben, Kinder und Jugendliche im Alter<br />

zwischen 6 und 20 Jahren auf Ferienfreizeiten und Tagesfahrten<br />

im In- und Ausland zu betreuen.<br />

Am 19.01.<strong>2011</strong> und 20.01.<strong>2011</strong> finden für alle Interessierten<br />

jeweils um 19.00 Uhr Infoabende zur Freizeitbetreuung<br />

in der Geschäftsstelle des Bezirksjugendwerks, Kantstraße<br />

42a, 97074 Würzburg statt. Weitere Informationen gibt<br />

es darüber hinaus per Email unter info@awo-jw.de sowie<br />

unter Tel. 0931-29938264.<br />

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Forsten<br />

Informationen für Kamin- und Kachelofenbetreiber<br />

Durch die Neuerungen der BundesImmissionsSchutzVerordnung<br />

(1. BImSchV vom 22.03.2010) ergeben sich für alle<br />

Betreiber von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen<br />

in Haushalten, dazu zählen Kamin- und Kachelöfen, besondere<br />

Sorgfaltspflichten. So sind bei diesen Feuerstätten<br />

bestimmte Grenzwerte bei den Abgasen einzuhalten.<br />

Ihr Kaminkehrer wird sie dazu in Zukunft beraten. Er muss<br />

Ihren Brennstoff und die Feuerstätte prüfen und falls<br />

Grenzwerte nicht eingehalten werden, darf er die Feuerstätte<br />

nicht zulassen.<br />

Was können Sie für eine saubere Verbrennung, d.h.<br />

gute Abgaswerte, tun?<br />

– beim Verbrennen<br />

• verbrennen Sie nur naturbelassenes Holz (ein Ofen ist<br />

keine Müllverbrennungsanlage )<br />

• verbrennen Sie nur trockenes Holz<br />

• heizen Sie richtig an, in dem Sie möglichst schnell eine<br />

hohe Temperatur im Ofen erreichen<br />

• verwenden Sie dazu dünn gespaltenes Anzündholz (am<br />

besten Nadelholz!) in Verbindung mit Anzündhilfen<br />

• legen Sie dickere Holzscheite unter das dünne Anzündholz<br />

• dosieren Sie die Verbrennungsluftzufuhr wie vom Hersteller<br />

vorgegeben und geben vor allem in der Anbrennphase<br />

ausreichend Luft (ist die Luftzufuhr gedrosselt,<br />

verbrennt Holz nicht optimal und es besteht die Gefahr<br />

eines Schwelbrandes mit starker Bildung von<br />

schädlichem Kohlenmonoxid CO)<br />

• wärmen Sie den Tagesbedarf an Holz vor und lagern dazu<br />

die Scheite im Zimmer<br />

• legen Sie große Scheite erst ein, wenn ausreichend Glut<br />

vorhanden ist<br />

• legen Sie kleine(!)Mengen Brennstoff nach (1-2 Kilo<br />

sind optimal – wissen Sie was Ihre Scheite wiegen?)

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