Januar 2011 - Gaukönigshofen
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4<br />
Nummer 1<br />
Samstag, 15. <strong>Januar</strong> <strong>2011</strong><br />
schaftssatzung, der jeweiligen Gebührensatzung des<br />
Landkreises Schweinfurt, sowie die Betriebsordnung und<br />
Annahmebedingungen in Ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />
Diese sind auch online zu finden unter http://www.ihr-umweltpartner.de.<br />
team orange<br />
Was darf in die Biotonne?<br />
Trennhinweise unbedingt beachten<br />
Immer wieder einmal erwischen die Männer in Orange einzelne<br />
Biotonnen, die mit Restmüll oder anderen Abfällen<br />
wie Bauschutt fehlbefüllt wurden. Dies ist kein „Kavaliersdelikt“<br />
sondern doppelt ärgerlich.<br />
Denn zum einen führen solche Fehlbefüllungen zu Qualitätsminderungen<br />
und Kostensteigerungen bei den aus<br />
Bioabfall und Grüngut hergestellten hochwertigen Komposten.<br />
Und zum anderen sind die Mitarbeiter des team<br />
orange berechtigt, solche Biotonnen stehen zu lassen.<br />
Fehlbefüllte Abfallgefäße stellen darüber hinaus einen Verstoß<br />
gegen die Satzungsvorgaben und die Bekanntmachung<br />
des team orange dar.<br />
„Wir appellieren an das Umweltverständnis unserer Kunden.<br />
Denn Restmüll, Kunststoffe oder auch die mittlerweile<br />
überall im Handel erhältlichen „biologisch abbaubaren“<br />
Kunststofftüten gehören nicht in die Biotonne“, stellt Betriebsleiter<br />
Stefan Strohmenger klar.<br />
Dieses Bild bietet sich den Männern in Orange häufig.<br />
Doppelt ärgerlich, wenn die Biotonne deshalb ungeleert<br />
bleibt<br />
Aufgrund der angewandten Kompostierungsverfahren auf<br />
den Kompostieranlagen in Oberpleichfeld und Reichenberg<br />
sind die Rottezeiten extrem kurz. Aus diesem Grund<br />
bauen sich gerade die in den sogenannten „biologisch abbaubaren“<br />
Abfalltüten verwendeten Kunststoffe nicht ab<br />
und belasten so die entstehenden Fertig-Komposte.<br />
Keine Bioabfälle nach den Satzungsvorgaben und der Bekanntmachung<br />
sind insbesondere:<br />
• Fäkalien, Tierkot (z.B. von Hunden und Katzen)<br />
• Kleintierstreu mit mineralischen Anteilen (Blähton, Perlite,<br />
Granulat), insbesondere Katzenstreu jeglicher Art<br />
• Asche (auch Holzasche)<br />
• Fisch- und Fleischreste<br />
• gekochter Küchenabfall<br />
• Knochen und Fischgräten<br />
• Salatreste (mit Dressing)<br />
• Tierkadaver und deren Teile<br />
• Schlachtreste wie Innereien, Häute, Haare und Federn<br />
• Kehricht und Staub<br />
• Staubsaugerbeutel<br />
• Öle und Fette (z.B. Frittierfett)<br />
• Plastik (auch keine umweltfreundlichen Plastiktüten)<br />
iteinander<br />
• Windeln- und Hygieneartikel (Taschentücher etc.)<br />
• Zigarettenkippen und -asche<br />
• Kataloge und Hochglanzpapier<br />
• Haare<br />
• Blumengebinde mit nichtorganischen Teilen (z.B. Styropor,<br />
Schaumstoff)<br />
• Tierfutterreste mit Fleisch- und Fischbestandteilen<br />
• Wurzelstöcke ab 15 cm Durchmesser<br />
• Erde<br />
Allgemeine Mitteilungen<br />
Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt<br />
Unterfranken<br />
Betreuer für Ferienfreizeiten, Sprachreisen und Tagesfahrten<br />
gesucht!<br />
Das Bezirksjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt Unterfranken<br />
e.V. sucht für das Jahr <strong>2011</strong> engagierte, junge Menschen,<br />
die Lust haben, Kinder und Jugendliche im Alter<br />
zwischen 6 und 20 Jahren auf Ferienfreizeiten und Tagesfahrten<br />
im In- und Ausland zu betreuen.<br />
Am 19.01.<strong>2011</strong> und 20.01.<strong>2011</strong> finden für alle Interessierten<br />
jeweils um 19.00 Uhr Infoabende zur Freizeitbetreuung<br />
in der Geschäftsstelle des Bezirksjugendwerks, Kantstraße<br />
42a, 97074 Würzburg statt. Weitere Informationen gibt<br />
es darüber hinaus per Email unter info@awo-jw.de sowie<br />
unter Tel. 0931-29938264.<br />
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Forsten<br />
Informationen für Kamin- und Kachelofenbetreiber<br />
Durch die Neuerungen der BundesImmissionsSchutzVerordnung<br />
(1. BImSchV vom 22.03.2010) ergeben sich für alle<br />
Betreiber von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen<br />
in Haushalten, dazu zählen Kamin- und Kachelöfen, besondere<br />
Sorgfaltspflichten. So sind bei diesen Feuerstätten<br />
bestimmte Grenzwerte bei den Abgasen einzuhalten.<br />
Ihr Kaminkehrer wird sie dazu in Zukunft beraten. Er muss<br />
Ihren Brennstoff und die Feuerstätte prüfen und falls<br />
Grenzwerte nicht eingehalten werden, darf er die Feuerstätte<br />
nicht zulassen.<br />
Was können Sie für eine saubere Verbrennung, d.h.<br />
gute Abgaswerte, tun?<br />
– beim Verbrennen<br />
• verbrennen Sie nur naturbelassenes Holz (ein Ofen ist<br />
keine Müllverbrennungsanlage )<br />
• verbrennen Sie nur trockenes Holz<br />
• heizen Sie richtig an, in dem Sie möglichst schnell eine<br />
hohe Temperatur im Ofen erreichen<br />
• verwenden Sie dazu dünn gespaltenes Anzündholz (am<br />
besten Nadelholz!) in Verbindung mit Anzündhilfen<br />
• legen Sie dickere Holzscheite unter das dünne Anzündholz<br />
• dosieren Sie die Verbrennungsluftzufuhr wie vom Hersteller<br />
vorgegeben und geben vor allem in der Anbrennphase<br />
ausreichend Luft (ist die Luftzufuhr gedrosselt,<br />
verbrennt Holz nicht optimal und es besteht die Gefahr<br />
eines Schwelbrandes mit starker Bildung von<br />
schädlichem Kohlenmonoxid CO)<br />
• wärmen Sie den Tagesbedarf an Holz vor und lagern dazu<br />
die Scheite im Zimmer<br />
• legen Sie große Scheite erst ein, wenn ausreichend Glut<br />
vorhanden ist<br />
• legen Sie kleine(!)Mengen Brennstoff nach (1-2 Kilo<br />
sind optimal – wissen Sie was Ihre Scheite wiegen?)