Beinamputation Wie geht es weiter? - beinamputiert-was-geht eV
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5 / Mobil mit Proth<strong>es</strong>e – Tipps für das Leben nach<br />
der Amputation<br />
Für die Anpassung wird ein fachärztlicher B<strong>es</strong>cheid<br />
benötigt, der genauen Aufschluss über die Behinderung<br />
gibt. Auf Grundlage di<strong>es</strong><strong>es</strong> B<strong>es</strong>cheids<br />
erstellt ein Sachverständiger d<strong>es</strong> TÜV oder der<br />
DEKRA ein so genannt<strong>es</strong> technisch<strong>es</strong> Gutachten,<br />
aus dem hervor<strong>geht</strong>, welche Hilfsmittel gebraucht<br />
werden, um das Auto fahren zu können. Der Sachverständige<br />
wird hierzu die Reaktionszeit sowie<br />
das Brems- und Lenkvermögen d<strong>es</strong> Amputierten<br />
überprüfen. Das Straßenverkehrsamt wird dann<br />
anhand d<strong>es</strong> technischen Gutachtens die entsprechenden<br />
Eintragungen im Führerschein vornehmen.<br />
Für Amputierte, die erst nach der OP ihren Führerschein erwerben, empfiehlt <strong>es</strong><br />
sich, eine Fahrschule aufzusuchen, die sich auf Menschen mit Handicap spezialisiert<br />
hat. Für den Führerschein zahlen die Kostenträger Zuschüsse, deren Höhe<br />
vom monatlichen Einkommen abhängig ist. Di<strong>es</strong> ist geregelt in der so genannten<br />
Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung (KfzHV).<br />
In di<strong>es</strong>er Verordnung ist auch f<strong>es</strong>tgelegt, für wen die Kosten für den Fahrzegumbau<br />
übernommen und welche Zuschüsse beim Kauf ein<strong>es</strong> PKW gezahlt werden.<br />
Denn: Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe hat jeder, d<strong>es</strong>sen Behinderung nicht<br />
nur vorübergehend ist und der auf ein Auto angewi<strong>es</strong>en ist, um seinen Arbeitsplatz<br />
zu erreichen oder in angem<strong>es</strong>sener Weise am Leben in der G<strong>es</strong>ellschaft<br />
teilnehmen zu können.<br />
Die Kosten für den Umbau werden vom Kostenträger vollständig übernommen,<br />
die Umbauten müssen in den Zulassungsschein d<strong>es</strong> PKW eingetragen werden.<br />
Bei einem Autokauf wird abhängig vom monatlichen Einkommen ein Zuschuss<br />
in Höhe von maximal 9.500,- Euro gewährt.<br />
Kostenträger sind entweder die Bund<strong>es</strong>agentur für Arbeit, die für Auszubildende,<br />
Arbeitnehmer mit weniger als 15 Jahren Berufsleben und Arbeitslose mit<br />
Aussicht auf einen Arbeitsplatz zuständig ist, die Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund für Arbeitnehmer mit mehr als 15 Jahren Berufsleben, die Berufgenossenschaften<br />
für Opfer ein<strong>es</strong> Arbeitsunfalls oder die Hauptfürsorg<strong>es</strong>tellen für Schüler,<br />
Studenten, Lehrer und Rentner. Auch die Sozialämter und übergeordnete<br />
Sozialhilfeträger können Kraftfahrzeughilfen für nicht Erwerbstätige gewähren.<br />
Di<strong>es</strong>e kann zum Beispiel auch verlangt werden, wenn ein PKW aufgrund einer<br />
ehrenamtlichen Tätigkeit erforderlich ist.<br />
Vereine wie Mobil durch´s Leben e. V. (www.mobil-durchs-leben.de) haben sich<br />
auf Fragen rund um Führerscheinanpassung und Fahrzeugumrüstung spezialisiert<br />
und helfen bei allen Fragen <strong>weiter</strong>.