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Beinamputation Wie geht es weiter? - beinamputiert-was-geht eV

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5 / Mobil mit Proth<strong>es</strong>e – Tipps für das Leben nach<br />

der Amputation<br />

Für die Anpassung wird ein fachärztlicher B<strong>es</strong>cheid<br />

benötigt, der genauen Aufschluss über die Behinderung<br />

gibt. Auf Grundlage di<strong>es</strong><strong>es</strong> B<strong>es</strong>cheids<br />

erstellt ein Sachverständiger d<strong>es</strong> TÜV oder der<br />

DEKRA ein so genannt<strong>es</strong> technisch<strong>es</strong> Gutachten,<br />

aus dem hervor<strong>geht</strong>, welche Hilfsmittel gebraucht<br />

werden, um das Auto fahren zu können. Der Sachverständige<br />

wird hierzu die Reaktionszeit sowie<br />

das Brems- und Lenkvermögen d<strong>es</strong> Amputierten<br />

überprüfen. Das Straßenverkehrsamt wird dann<br />

anhand d<strong>es</strong> technischen Gutachtens die entsprechenden<br />

Eintragungen im Führerschein vornehmen.<br />

Für Amputierte, die erst nach der OP ihren Führerschein erwerben, empfiehlt <strong>es</strong><br />

sich, eine Fahrschule aufzusuchen, die sich auf Menschen mit Handicap spezialisiert<br />

hat. Für den Führerschein zahlen die Kostenträger Zuschüsse, deren Höhe<br />

vom monatlichen Einkommen abhängig ist. Di<strong>es</strong> ist geregelt in der so genannten<br />

Kraftfahrzeugshilfe-Verordnung (KfzHV).<br />

In di<strong>es</strong>er Verordnung ist auch f<strong>es</strong>tgelegt, für wen die Kosten für den Fahrzegumbau<br />

übernommen und welche Zuschüsse beim Kauf ein<strong>es</strong> PKW gezahlt werden.<br />

Denn: Anrecht auf Kraftfahrzeughilfe hat jeder, d<strong>es</strong>sen Behinderung nicht<br />

nur vorübergehend ist und der auf ein Auto angewi<strong>es</strong>en ist, um seinen Arbeitsplatz<br />

zu erreichen oder in angem<strong>es</strong>sener Weise am Leben in der G<strong>es</strong>ellschaft<br />

teilnehmen zu können.<br />

Die Kosten für den Umbau werden vom Kostenträger vollständig übernommen,<br />

die Umbauten müssen in den Zulassungsschein d<strong>es</strong> PKW eingetragen werden.<br />

Bei einem Autokauf wird abhängig vom monatlichen Einkommen ein Zuschuss<br />

in Höhe von maximal 9.500,- Euro gewährt.<br />

Kostenträger sind entweder die Bund<strong>es</strong>agentur für Arbeit, die für Auszubildende,<br />

Arbeitnehmer mit weniger als 15 Jahren Berufsleben und Arbeitslose mit<br />

Aussicht auf einen Arbeitsplatz zuständig ist, die Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund für Arbeitnehmer mit mehr als 15 Jahren Berufsleben, die Berufgenossenschaften<br />

für Opfer ein<strong>es</strong> Arbeitsunfalls oder die Hauptfürsorg<strong>es</strong>tellen für Schüler,<br />

Studenten, Lehrer und Rentner. Auch die Sozialämter und übergeordnete<br />

Sozialhilfeträger können Kraftfahrzeughilfen für nicht Erwerbstätige gewähren.<br />

Di<strong>es</strong>e kann zum Beispiel auch verlangt werden, wenn ein PKW aufgrund einer<br />

ehrenamtlichen Tätigkeit erforderlich ist.<br />

Vereine wie Mobil durch´s Leben e. V. (www.mobil-durchs-leben.de) haben sich<br />

auf Fragen rund um Führerscheinanpassung und Fahrzeugumrüstung spezialisiert<br />

und helfen bei allen Fragen <strong>weiter</strong>.

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