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Claudia Kapp YOUYOU

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Neues zum Abmahngeschäft<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Unsere Mandantschaft ist Inhaberin der Nutzungsund<br />

Verwertungsrechte an dem Musiktitel xyz. Aufgrund<br />

einer Datenabfrage hat die von unserer Mandantschaft<br />

beauftragte Ermittlungsfirma folgende<br />

Daten festgestellt und beweiserheblich gesichert:...“<br />

I. So oder so ähnlich lauten in der Regel die ersten<br />

Zeilen der Schreiben von sog. „Abmahnanwälten“.<br />

Hierin werden insbesondere angebliche Verstöße gegen<br />

Film- und Musiktitel behauptet. Solche Schreiben sind<br />

zumeist sehr ärgerlich, da derjenige, der nicht darauf<br />

reagiert, Gefahr läuft, mit einer einstweiligen Verfügung<br />

belegt zu werden. Und solche kommen in aller<br />

Regel teuer.<br />

Unter bestimmten Umständen kann durch eine Unterlassungserklärung<br />

diese Gefahr abgewendet werden.<br />

Aber Vorsicht! Nicht jede Unterlassungserklärung ist<br />

hierfür ausreichend. Die Rechtsprechung entwickelt<br />

fortlaufend die hieran zu stellenden Anforderungen.<br />

Derzeit herrscht die Auffassung vor, dass nur eine strafbewehrte<br />

Unterlassungserklärung dem Interesse des<br />

Abmahnenden genügt. Bei der Formulierung einer<br />

solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist<br />

allerdings wiederum Vorsicht geboten. Aus ihr kann<br />

nämlich bis zu 30 Jahre vollstreckt werden.<br />

Aber auch aus anderen Gründen empfiehlt es sich sofort<br />

zu reagieren. Oft lassen sich die scheinbar zwin-<br />

www.rentenblicker.de<br />

Jugendkampagne der Deutschen Rentenversicherung<br />

zur Altersvorsorge<br />

Wenn man zur Schule geht<br />

oder gerade erst mit der<br />

Ausbildung beginnt, ist die<br />

Rente ja noch ganz schön<br />

weit weg. Trotzdem kann<br />

das Thema gesetzliche Rentenversicherung<br />

auch für<br />

Jüngere wichtig sein – zum<br />

Beispiel bei einem schweren<br />

Unfall oder dem Tod eines<br />

Elternteils. Dann kann<br />

man sich auf ihren Schutz<br />

verlassen – auch<br />

schon in jungen<br />

Jahren.<br />

Der „Rentenblicker“ informiert<br />

unabhängig und neutral über die<br />

gesetzliche Ren-tenversicherung und<br />

Fragen der zusätzlichen Altersvorsorge.<br />

Er zeigt vor allem, was die gesetzliche<br />

Rentenversicherung<br />

Jugendlichen heute schon<br />

bieten kann- wie etwa<br />

Erwerbsminderungsrenten,<br />

Waisenrenten<br />

und Rehabilitation.<br />

Auch Fragen der zusätz-<br />

genden Darstellungen entkräften. In der Regel wird<br />

von den Abmahnanwälten ein gerichtliches Hauptsacheverfahren<br />

dann nicht angestrengt.<br />

II. Seit einigen Jahren haben Abmahnungen von sog.<br />

„Abmahnanwälten“ stetig zugenommen. Ob dies auch<br />

mit einem Anstieg von Urheberrechtsversetzungen korrespondiert,<br />

ist durchaus anzuzweifeln. Oftmals zeigt<br />

sich, dass es gerade nicht mehr um die legitime Beseitigung<br />

einer Urheberrechtsverletzung geht.<br />

Vielmehr kann man sich nicht des Eindruckes erwehren,<br />

dass es um die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten<br />

geht.<br />

Welche sind dies? Zum einen die Kosten der beauftragten<br />

Rechtsanwälte. Zum anderen die Lizenzgebühren<br />

der Urheber. Beide sind zum Teil derart überhöht,<br />

dass das Bundesjustizministerium Anfang November<br />

2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf<br />

angekündigt hat, der u.a. die Kosten der Abmahnanwälte<br />

im Visier hat.<br />

Ob der Gesetzesentwurf auch die zum Teil am Markt<br />

gar nicht realisierbaren Lizenzgebühren begrenzt, darf<br />

mit Spannung abgewartet werden. Im Übrigen wird<br />

gefordert, dass zu Unrecht Abgemahnte künftig einen<br />

eigens normierten Schadensersatzanspruch zur Seite<br />

gestellt bekommen. Für die alltägliche Praxis relevant<br />

dürfte auch die Beschränkung der Auskunftsansprüche<br />

gegenüber den Internetprovidern sein.<br />

Bis dahin gilt: Auf Abmahnungsschreiben sollte nach<br />

fachkundiger Beratung umgehend reagiert werden.<br />

Rechtsanwalt Hammer, Oldenburg<br />

lichen Altersvorsorge<br />

werden behandelt, um<br />

junge Menschen bei<br />

einer eigenverantwortlichen<br />

Lebensplanung<br />

zu unterstützen. Kern<br />

der Initiative ist das Internetportal<br />

mit Informationen, die<br />

sich an Lebenssituationen der Jugendlichen<br />

wie Schule, Ausbildung<br />

oder Wehrdienst orientieren. Der<br />

„Rentenblicker“ kommt auch in<br />

die Schulen. Lehrerinnen und<br />

Lehrer können Unterrichtsmaterial<br />

kostenlos über das Internet<br />

bestellen. Außerdem<br />

stehen für den Unterricht Fachleute der<br />

Deutschen Rentenversicherung zur<br />

Verfügung.<br />

Informationen und Unterrichtsmaterial<br />

gibt es unter<br />

www.rentenblicker.de.<br />

Fachleute für den Unterricht vermittelt<br />

die Pressestelle der DRV Oldenburg-Bremen<br />

unter<br />

Tel. 0441-9272643 bzw.<br />

presse@drv-oldenburg-bremen.de.<br />

Sabine Keidel<br />

Rechtsanwältin<br />

Familienrecht · Mediation<br />

Fon 0441 21870-0<br />

Max Hammer<br />

Rechtsanwalt<br />

Strafrecht · Hochschulrecht<br />

Beamtenrecht · Zivilrecht<br />

Fon 0441 21870-10<br />

Bahnhofsplatz 1<br />

26122 Oldenburg<br />

Fax 0441 21870 -21<br />

www.berthe-keidel.de<br />

Deutsche<br />

Rentenversicherung<br />

Oldenburg-Bremen<br />

Guter Rat ist kostenlos!<br />

Wir informieren. Wir beraten.<br />

Wir helfen – in allen Fragen der Altersvorsorge!<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Oldenburg-Bremen<br />

www.drv-oldenburg-bremen<br />

E-Mail: presse@drv-oldenburg-bremen.de<br />

Unser kostenloses Servicetelefon<br />

Tel. Nr. 0800 100048028<br />

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