Claudia Kapp YOUYOU
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Neues zum Abmahngeschäft<br />
„Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Unsere Mandantschaft ist Inhaberin der Nutzungsund<br />
Verwertungsrechte an dem Musiktitel xyz. Aufgrund<br />
einer Datenabfrage hat die von unserer Mandantschaft<br />
beauftragte Ermittlungsfirma folgende<br />
Daten festgestellt und beweiserheblich gesichert:...“<br />
I. So oder so ähnlich lauten in der Regel die ersten<br />
Zeilen der Schreiben von sog. „Abmahnanwälten“.<br />
Hierin werden insbesondere angebliche Verstöße gegen<br />
Film- und Musiktitel behauptet. Solche Schreiben sind<br />
zumeist sehr ärgerlich, da derjenige, der nicht darauf<br />
reagiert, Gefahr läuft, mit einer einstweiligen Verfügung<br />
belegt zu werden. Und solche kommen in aller<br />
Regel teuer.<br />
Unter bestimmten Umständen kann durch eine Unterlassungserklärung<br />
diese Gefahr abgewendet werden.<br />
Aber Vorsicht! Nicht jede Unterlassungserklärung ist<br />
hierfür ausreichend. Die Rechtsprechung entwickelt<br />
fortlaufend die hieran zu stellenden Anforderungen.<br />
Derzeit herrscht die Auffassung vor, dass nur eine strafbewehrte<br />
Unterlassungserklärung dem Interesse des<br />
Abmahnenden genügt. Bei der Formulierung einer<br />
solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist<br />
allerdings wiederum Vorsicht geboten. Aus ihr kann<br />
nämlich bis zu 30 Jahre vollstreckt werden.<br />
Aber auch aus anderen Gründen empfiehlt es sich sofort<br />
zu reagieren. Oft lassen sich die scheinbar zwin-<br />
www.rentenblicker.de<br />
Jugendkampagne der Deutschen Rentenversicherung<br />
zur Altersvorsorge<br />
Wenn man zur Schule geht<br />
oder gerade erst mit der<br />
Ausbildung beginnt, ist die<br />
Rente ja noch ganz schön<br />
weit weg. Trotzdem kann<br />
das Thema gesetzliche Rentenversicherung<br />
auch für<br />
Jüngere wichtig sein – zum<br />
Beispiel bei einem schweren<br />
Unfall oder dem Tod eines<br />
Elternteils. Dann kann<br />
man sich auf ihren Schutz<br />
verlassen – auch<br />
schon in jungen<br />
Jahren.<br />
Der „Rentenblicker“ informiert<br />
unabhängig und neutral über die<br />
gesetzliche Ren-tenversicherung und<br />
Fragen der zusätzlichen Altersvorsorge.<br />
Er zeigt vor allem, was die gesetzliche<br />
Rentenversicherung<br />
Jugendlichen heute schon<br />
bieten kann- wie etwa<br />
Erwerbsminderungsrenten,<br />
Waisenrenten<br />
und Rehabilitation.<br />
Auch Fragen der zusätz-<br />
genden Darstellungen entkräften. In der Regel wird<br />
von den Abmahnanwälten ein gerichtliches Hauptsacheverfahren<br />
dann nicht angestrengt.<br />
II. Seit einigen Jahren haben Abmahnungen von sog.<br />
„Abmahnanwälten“ stetig zugenommen. Ob dies auch<br />
mit einem Anstieg von Urheberrechtsversetzungen korrespondiert,<br />
ist durchaus anzuzweifeln. Oftmals zeigt<br />
sich, dass es gerade nicht mehr um die legitime Beseitigung<br />
einer Urheberrechtsverletzung geht.<br />
Vielmehr kann man sich nicht des Eindruckes erwehren,<br />
dass es um die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten<br />
geht.<br />
Welche sind dies? Zum einen die Kosten der beauftragten<br />
Rechtsanwälte. Zum anderen die Lizenzgebühren<br />
der Urheber. Beide sind zum Teil derart überhöht,<br />
dass das Bundesjustizministerium Anfang November<br />
2011 einen entsprechenden Gesetzesentwurf<br />
angekündigt hat, der u.a. die Kosten der Abmahnanwälte<br />
im Visier hat.<br />
Ob der Gesetzesentwurf auch die zum Teil am Markt<br />
gar nicht realisierbaren Lizenzgebühren begrenzt, darf<br />
mit Spannung abgewartet werden. Im Übrigen wird<br />
gefordert, dass zu Unrecht Abgemahnte künftig einen<br />
eigens normierten Schadensersatzanspruch zur Seite<br />
gestellt bekommen. Für die alltägliche Praxis relevant<br />
dürfte auch die Beschränkung der Auskunftsansprüche<br />
gegenüber den Internetprovidern sein.<br />
Bis dahin gilt: Auf Abmahnungsschreiben sollte nach<br />
fachkundiger Beratung umgehend reagiert werden.<br />
Rechtsanwalt Hammer, Oldenburg<br />
lichen Altersvorsorge<br />
werden behandelt, um<br />
junge Menschen bei<br />
einer eigenverantwortlichen<br />
Lebensplanung<br />
zu unterstützen. Kern<br />
der Initiative ist das Internetportal<br />
mit Informationen, die<br />
sich an Lebenssituationen der Jugendlichen<br />
wie Schule, Ausbildung<br />
oder Wehrdienst orientieren. Der<br />
„Rentenblicker“ kommt auch in<br />
die Schulen. Lehrerinnen und<br />
Lehrer können Unterrichtsmaterial<br />
kostenlos über das Internet<br />
bestellen. Außerdem<br />
stehen für den Unterricht Fachleute der<br />
Deutschen Rentenversicherung zur<br />
Verfügung.<br />
Informationen und Unterrichtsmaterial<br />
gibt es unter<br />
www.rentenblicker.de.<br />
Fachleute für den Unterricht vermittelt<br />
die Pressestelle der DRV Oldenburg-Bremen<br />
unter<br />
Tel. 0441-9272643 bzw.<br />
presse@drv-oldenburg-bremen.de.<br />
Sabine Keidel<br />
Rechtsanwältin<br />
Familienrecht · Mediation<br />
Fon 0441 21870-0<br />
Max Hammer<br />
Rechtsanwalt<br />
Strafrecht · Hochschulrecht<br />
Beamtenrecht · Zivilrecht<br />
Fon 0441 21870-10<br />
Bahnhofsplatz 1<br />
26122 Oldenburg<br />
Fax 0441 21870 -21<br />
www.berthe-keidel.de<br />
Deutsche<br />
Rentenversicherung<br />
Oldenburg-Bremen<br />
Guter Rat ist kostenlos!<br />
Wir informieren. Wir beraten.<br />
Wir helfen – in allen Fragen der Altersvorsorge!<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Oldenburg-Bremen<br />
www.drv-oldenburg-bremen<br />
E-Mail: presse@drv-oldenburg-bremen.de<br />
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Tel. Nr. 0800 100048028<br />
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