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Das A-Z wissenswerter Dinge für Journalisten, Autoren, Blogger

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Angebot… wird auf Anfrage eines potenziellen Kunden erstellt. Esenthält die Bedingungen, für die der Anbieter die nachgefragteDienstleistung erbringt.Üblich für die Abgabe eines Angebots ist die Schriftform,nicht selten wird ein Angebot auch direkt in einer E-Mailabgefasst.<strong>Das</strong> Angebot ist für den Anbieter rechtlich bindend. Umdiese Bindung aufzuheben, bedarf es einer Freizeichnungsklausel,wie zum Beispiel „ohne Gewähr“ oder „unverbindlich“.Allerdings können Freizeichnungsklauseln,nach Urteilen verschiedener Landgerichte, einen Wettbewerbsverstoßdarstellen.Ein Angebot enthält detaillierte Einzelheiten. Dazu gehören(je nach Branche):die WarenbezeichnungKosten für Fracht und VerpackungMenge und Preis der Ware und ihre QualitätZahlungsbedingungenErfüllungsortGerichtsstandEigentumsvorbehaltLieferzeitRegelungen für Liefer-, Annahme- und Zahlungsstörungenund mangelhafte LieferungBedarf es für die Erstellung eines Angebots eines hohenZeitaufwands beziehungsweise komplexer Individualität,wie beispielsweise für eine PR- oder Medienkonzeption,kann eine Erstellungsgebühr erhoben werden. Diese wirdüblicherweise bei Erteilung des Auftrags verrechnet.ArbeitsagenturenRegionale Agenturen der Bundesagentur für Arbeit, unteranderem zuständig für die Bewilligung von ArbeitslosengeldI und II („Hartz-IV“). Siehe auch Zuschüsse, Einstiegsgeld.Arbeitslosengeld… ist ein irreführender Begriff, denn beispielsweise wirdArbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz-IV“) auch dann an freie<strong>Journalisten</strong> gezahlt, wenn sie nicht arbeitslos sind. EineHilfebedürftigkeit, eine soziale Notlage, beispielsweisedurch fehlende oder geringe Einnahmen, muss nachgewiesenwerden. Siehe auch Aufstockung und „Hartz-IV“.Ein freier Journalist kann auch einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung(ALG I) stellen.Arbeitslosenversicherung… kann unter bestimmten Voraussetzungen in den erstendrei Monaten der Selbstständigkeit – sofern der Existenzgründervorher zum Beispiel versicherungspflichtig beschäftigtwar – beantragt werden und ist freiwillig. Darüber,über die Antragsfrist sowie entstehendeArbeitslosengeld-Ansprüche informiert die Bundesagenturfür Arbeit und gibt „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnisauf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.Umfassende Informationen liefert zudem dasDokument „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ derArbeitsagentur.Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständigerichtet sich das Arbeitslosengeld nach der Qualifikation.Sonderregelungen gibt es für Mitarbeiter, die„unständig“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigtsind.Den Antrag für die freiwillige Weiterversicherung gibt eshier: Antrag für Selbstständige.<strong>Das</strong> Für und Wider der freiwilligen Arbeitslosenversicherungbeleuchtet das freienblog des Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verbands.ArbeitszimmerEin Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist für vieleFreiberufler und Selbstständige unabdingbar. Vorteile:keine Fahrwege, keine weiteren externen Kosten. Nachteile:wenig oder keine Trennung von beruflichen und privaten<strong>Dinge</strong>n, es kann soziale Vereinsamung drohen.Was mietrechtlich bei der Arbeit in der Wohnung überhaupterlaubt ist, zeigt dieser Artikel.Häusliche Arbeitszimmer sind steuerlich allerdings nurabsetzbar, wennkein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder beruflicheBetätigung zur Verfügung steht. In diesem Fallkönnen die Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetztwerden.das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichenund beruflichen Betätigung darstellt. Hier istder Abzug der Kosten nicht beschränkt, sondern siekönnen in voller Höhe geltend gemacht werden.Diese Kosten können Sie zum Beispiel in der Steuererklärungansetzen: Die anteilige Miete, Strom und andere Nebenkosten,und die Ausstattung des Arbeitszimmers(Gardinen, Teppich usw.).ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ7

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