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Kultur- und Sportgemeinde Leimen e.V. ... - KuSG Leimen

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<strong>Kultur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sportgemeinde</strong> <strong>Leimen</strong> e.V. - BeitrittserklärungVornameFamilienname⃝ ⃝ ⃝ ⃝Geburtsdatum weiblich männlich Schüler/Student RentnerStraße <strong>und</strong> HausnummerPLZ <strong>und</strong> WohnortTelefonEmail-AdresseBeantragte Abteilungszugehörigkeit Gibt es in Ihrer Familie bereits <strong>KuSG</strong>-Mitglieder ?⃝ Basketball⃝ Ballschule⃝ Freizeit⃝ Breakdance⃝ Hip-Hop⃝ VideoClip Dancing⃝ cha-cha-club Flatrate⃝ Gymnastik / Yoga⃝ KimbA⃝ Zumba (monatlich)⃝ Zumba mit 10-er Karte (40 €)⃝ Handball⃝ Turnen⃝ Viet Vo Dao⃝ Drachengruppe⃝ 1x wöchentlich⃝ 2x wöchentlich⃝ VolleyballAbteilungs- <strong>und</strong> Sonderbeiträge siehe Rückseite⃝ Nein⃝ Ja, ich bin bereits Mitglied⃝ Ja, <strong>und</strong> zwarName des MitgliedsName des MitgliedsName des MitgliedsName des Mitglieds⃝ Ich bin bereits Mitglied im cha-cha-clubEINZUGSERMÄCHTIGUNGHiermit erteile ich der <strong>KuSG</strong> <strong>Leimen</strong> e.V. die jederzeit widerrufliche Ermächtigung, den fällligen Mitgliedsbeitrag⃝ jährlich im Februar⃝ halbjährlich im Februar <strong>und</strong> Augustsowie ggf. den Abteilungs- oder Sonderbeitrag bei Fällligkeit zu Lasten meines nachfolgenden Kontoseinzuziehen.KontonummerBankleitzahl (BLZ)KontoinhaberName der Bank / des GeldinstitutsDatumUnterschrift des KontoinhabersRaum für interne Vermerke – nicht vom Antragsteller auszufülllenMitglieds-Nr / ggf. Familiennummererfasst am


<strong>Kultur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sportgemeinde</strong> <strong>Leimen</strong> e.V. - BeitrittserklärungBEITRAGSORDNUNG der<strong>Kultur</strong>- <strong>und</strong> <strong>Sportgemeinde</strong> (<strong>KuSG</strong>) <strong>Leimen</strong> e.V.§ 1 - Zweck der OrdnungDiese Ordnung regelt die sich gemäß der Satzung aus einerMitgliedschaft ergebenden Gebühren <strong>und</strong> Beiträge, die von denMitgliedern zu entrichten sind. Sie regelt außerdem dieverwaltungstechnischen Rahmenbedingungen, die sich aus derBeitragsordnung ergeben. Sofern die Beitragsordnung keineausdrücklich andere Regelung vorsieht, werden alle Beiträge<strong>und</strong> Gebühren von der Mitgliederversammlung beschlossen.§ 2 – Beitragsgruppen1. Die Beitragsgruppe „Erwachsene“ umfasst alleMitglieder, die keiner der nachfolgendenBeitragsgruppen zuzuordnen sind.2. Die Beitragsgruppe „Ermäßigte“ umfassta. Kinder <strong>und</strong> Jugendliche bis zum vollendeten18. Lebensjahrb. Schüler <strong>und</strong> Studenten sowie Wehrdienst<strong>und</strong>B<strong>und</strong>esfreiwilligendienstleistende bis zurVollendung des 27. Lebensjahres aufjährlichen Antrag gegen Vorlage einesgeeigneten Nachweises bis zum 15.11. einesKalenderjahresc. Rentner ab dem Folgejahr nach Vollendungdes 65. Lebensjahres oder nach einmaligerVorlage eines Rentennachweises3. Die Beitragsgruppe „Familie“ umfasst denBeitragszahler für maximal zwei in ehelicherGemeinschaft lebende Erwachsene <strong>und</strong> deren leiblicheoder adoptierte Kinder, sofern diese dieVoraussetzungen einer ermäßigten Mitgliedschafterfüllen.4. Die Beitragsgruppe „Familienangehörige“ umfasst diein 3. definierte Gruppe ohne dessen Beitragszahler.Sie wird beitragsfrei gestellt.5. Die Beitragsgruppe „Ehrenmitglieder <strong>und</strong>Ehrenvorsitzende“ wird beitragsfrei gestellt.§ 3 – AbteilungsbeitragDie Höhe des Abteilungsbeitrages wird von der jeweiligenAbteilungsversammlung beschlossen. Dieser Beschluss wirddem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt.§ 4 – Beitragszahlung1. Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich imBankeinzugsverfahren. Ausnahmen bedürfen derZustimmung des Ressortleiters Verwaltung.2. Der Gr<strong>und</strong>beitrag kann entweder jährlich (im Februar)oder halbjährlich (im Februar <strong>und</strong> August) gezahltwerden. Die Zahlungsweise ist auf derBeitrittserklärung anzugeben. Bei fehlender Angabeerfolgt eine jährliche Zahlungsweise.3. Die Abteilungsbeiträge werden jährlich im Aprilerhoben.4. Bei unterjährigem Eintritt werden der Gr<strong>und</strong>beitrag<strong>und</strong> der Abteilungsbeitrag anteilig erhoben.§ 5 - SonderbeiträgeSonderbeiträge sind Beiträge für sportliche <strong>und</strong> kulturelleProgramme, die nicht den Abteilungsbeiträgen zuzuordnensind. Der Vorstand beschließt über die Höhe der Beiträge sowiedie Zahlungsfristen.§ 6 – GebührenEs werden Gebühren für Verwaltung erhoben.§ 7 – AnträgeAnträge – z.B. auf Beitragsermäßigung oder Kündigung - sindausschließlich schriftlich zu stellen. Mündliche Vereinbarungengelten als nicht getroffen.§ 8 – Kündigung der Mitgliedschaft1. Der Austritt kann frühestens nach einem JahrMitgliedschafta. durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsstelledes Vereins <strong>und</strong>b. unter Einhaltung einer sechswöchigenKündigungsfrist <strong>und</strong>c. ausschließlich zum 31.12. eines Jahres erfolgen.Die Kündigungsfrist für das laufende Jahr endetsomit am 15. November, maßgeblich hierfür istder Tag des Kündigungseinganges in der <strong>KuSG</strong>-Geschäftsstelle.2. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bleibt das ausscheidendeMitglied verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Anspruchauf Rückzahlung vorausbezahlter Beiträge besteht nicht3. Für die Abteilung <strong>KuSG</strong>-Drachen gilt wegen derenMitgliederstruktur ein gesondertes Kündigungsrecht.a. Der Austritt kann frühestens nach sechs MonatenMitgliedschaft - in der in Abs. 1. a+b beschriebenenForm - auch unterjährig erfolgen.b. Die Mitgliedschaft verlängert sich um weitere sechsMonate, wenn nicht frist- <strong>und</strong> formgerecht gekündigtwurde.c. Wird eine Mitgliedschaft unterbrochen bzw. ruht eineMitgliedschaft wegen einer externen Maßnahme(Therapie o.ä.), so verlängert sich diese Mitgliedschaftum die Dauer der Unterbrechung („Summenlaufzeit“)d. Des weiteren gelten die Bestimmungen des Abs 2.§ 9 – SchlussbestimmungenDie Änderung dieser Beitragsordnung bedarf eines Beschlusses derMitgliederversammlung.Beiträge <strong>und</strong> GebührenGr<strong>und</strong>beitragBeitragsgruppenBeitrag Beitrag jährlichhalbjährlichErmäßigte 39,-€ 78,-€Erwachsene 54,-€ 108,-€Familie 108,-€ 216,-€EhrenmitgliederbeitragsfreiAbteilungsbeitrag (jährlich, Fälligkeit im April)Abteilung Erwachsene Ermäßigte FamilieBasketball 42,-€ 30,-€ 84,-€Freizeitwird derzeit nicht erhobenHandball 32,-€ 24,-€ 48,-€TurnenViet Vo DaoVolleyballwird derzeit nicht erhobenBei der Zugehörigkeit zu mehreren Abteilungen wird nur der jeweils höchsteAbteilungsbeitrag berechnet.Sonderbeiträge/Kursgebühren (Zahlung monatlich; keine Ermäßigungmöglich)Betrag Bemerkungen KündigungsfristBreakdance 20,00 € ccc-KursHip-Hop 20,00 € ccc-KursVideoClipDancing20,00 € ccc-Kursccc Jugend-Flat<strong>KuSG</strong>-DrachenViet Vo Dao26,00 €48,50 €17,00 €34,00 €berechtigt zum Besuchaller ccc-KurseKimba 10,00 € „Flatrate“Zumba 10,00 € „Flatrate“Verwaltungsgebührenjederzeit zumMonatsendefürentwicklungsverzögerte siehe § 8 Abs. 3Kindereine Übungseinheit proWoche siehe § 8zwei Übungseinheiten Abs. 1 <strong>und</strong> 2pro Wochejederzeit zumMonatsendejederzeit zumMonatsende1. Bei Vereinseintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von10,00 € in Rechnung gestellt.2. Für einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durchRücklastschriften – z.B. durch mangelnde Kontodeckung,Widerspruch oder falsche Kontoangaben – erheben wir eineBearbeitungsgebühr von 10,00 € zzgl. der entstandenenBankgebühren

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