Klinik Augustinum München Qualitätsbericht 2010
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<strong>Klinik</strong> <strong>Augustinum</strong> MünchenC-7 Umsetzung der Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus nach § 137 SGB VAnzahl1. Fachärztinnen und Fachärzte, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie 2 PersonenKinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die der Fortbildungspflicht*unterliegen2. Anzahl derjenigen Fachärztinnen und Fachärzte aus Nr. 1, die einen Fünfjahreszeitraum der 2 PersonenFortbildung abgeschlossen haben und damit der Nachweispflicht unterliegen [Teilmenge vonNr. 1, Nenner von Nr. 3]3. Anzahl derjenigen Personen aus Nr. 2, die den Fortbildungsnachweis gemäß § 3 der 2 PersonenG-BA-Regelungen erbracht haben** [Zähler von Nr. 2]* nach den „Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte, derPsychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnenund -psychotherapeuten im Krankenhaus“ in der Fassung vom 19.03.2009 (siehe www.g-ba.de)** Hat eine fortbildungsverpflichtete Person zum Ende des für sie maßgeblichen Fünfjahreszeitraums ein Fortbildungszertifikatnicht vorgelegt, kann sie die gebotene Fortbildung binnen eines folgenden Zeitraumes von höchstens zwei Jahren nachholen.7071