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Organisation des Direktionsbereichs Netze Direktion Netze Armand ...

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1. Editorial<br />

Strommarktliberalisierung Schweiz und Liechtenstein<br />

In der EU hat sich der Strom-Binnenmarkt im Bereich der regulatorischen Bestimmungen in den<br />

letzten beiden Jahren weiter konkretisiert. Ab dem 1. Juli 2007 sollen alle Endverbraucher ihren<br />

Stromlieferanten frei wählen und somit am freien Strommarkt teilnehmen können. Liechtenstein<br />

hat diesen Schritt per 1. Oktober 2005 de jure bereits vollzogen, ist aber de facto in einem gewissen<br />

Masse in der Strominsel Schweiz gefangen.<br />

Da Liechtenstein in der Regelzone der Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) liegt, spielen<br />

die Marktmechanismen in Liechtenstein trotz der vollständigen Liberalisierung nicht vollumfänglich.<br />

Mit dem Bau der 110-kV-Verbindungsleitung nach Vorarlberg haben wir in erster Linie die Pforten<br />

für grenzüberschreitende Energielieferungen aus dem EU-Raum nach Liechtenstein geöffnet.<br />

Grenzüberschreitende Energiemengen werden aber europaweit in Stunden-Mengen und<br />

einer Min<strong>des</strong>tgrösse von einer Megawattstunde (1'000 Kilowattstunden) gehandelt. Dies stellt<br />

für den kleinen Energiemarkt Liechtenstein und im besonderen Masse für den noch kleineren<br />

Endverbraucher eine erhebliche Einschränkung dar.<br />

Bei einer Energielieferung via Schweiz wird andererseits wegen der fehlenden schweizerischen<br />

Marktöffnung eine Durchleitungsvereinbarung mit den NOK benötigt, um Energiefahrpläne innerhalb<br />

der Regelzone NOK abzuwickeln. Aus diesen Gründen hat sich bisher noch kein Energieunternehmen<br />

um eine Händlerzulassung in der Regelzone NOK (Schweiz) oder in Liechtenstein<br />

bemüht.<br />

Nichts<strong>des</strong>totrotz hat uns die Liberalisierung bzw. das liechtensteinische Elektrizitätsmarktgesetz<br />

(EMG) die Möglichkeit geschaffen, über die 110-kV-Verbundübergabeleitung Feldkirch – Eschen<br />

per 1. Oktober 2004 direkt am EU-Strom-Binnenmarkt teilzunehmen und somit eine Zwei-Lieferantenstrategie<br />

bei der Energiebeschaffung umzusetzen.<br />

Um ihre starke Position als Stromdrehscheibe im europäischen Netzverbund nicht zu verlieren,<br />

sah sich die Schweiz im Laufe dieses Jahres gezwungen, mit der kurzfristig vorgezogenen Revision<br />

<strong>des</strong> Elektrizitätsgesetzes eine befristete Regelung für den grenzüberschreitenden Stromhandel<br />

mit der EU zu schaffen, d.h. das EU-Recht zumin<strong>des</strong>t auf der Ebene der Übertragungsnetze<br />

(220/380 kV) umzusetzen. Die Schweiz besitzt immerhin knapp 20% der grenzüberschreitenden<br />

Netzkapazitäten im europäischen Verbundnetz und ist <strong>des</strong>halb bestrebt, diesen<br />

Ressourcenvorteil im lukrativen Transit-Stromgeschäft zu nutzen.<br />

Mit der Inkraftsetzung <strong>des</strong> Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in der Schweiz soll in der<br />

Folge im Jahre 2007 mit einer Teilmarktöffnung (ohne Haushaltskunden) eine weitere Erfahrung<br />

gesammelt werden. Die Haushaltskunden werden jedoch in der Schweiz im Rahmen eines<br />

Wahlmodells für eine abgesicherte Stromversorgung frühestens im Jahre 2012 ihren Lieferanten<br />

frei wählen können.<br />

Interessanterweise haben sich in der Schweiz derzeit erst ca. 6 % der Energieversorger mit der<br />

Frage der Netzbenutzungspreise eingehend beschäftigt bzw. die Erlössituation <strong>des</strong> Geschäftsfel<strong>des</strong><br />

Netz im Hinblick auf die Anforderungen <strong>des</strong> Unbundlings simuliert. Erstaunlich ist auch,<br />

dass ein Drittel der schweizerischen Energieversorger eine Ermittlung der Netzkosten (Unbundling)<br />

als nicht relevant beurteilt und somit sehr zurückhaltend und abwartend agiert.<br />

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