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Programm Frühjahr / Sommer 2014 - Volkshochschule Gerstetten

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Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VHS <strong>Gerstetten</strong>(Stand Juli 2011)1. Allgemeines(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochsule (VHS), auch solche, die imWege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner aufweisen,sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweitsich aus diesen ABG oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäftennichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnischgleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform,wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.2. Vertragsschluss / Anmeldung(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.(2) Zu allen Kursen und Veranstaltungen der VHS ist eine Anmeldung bis spätestens 7 Tage vorKursbeginn erforderlich. Anmeldungen können schriftlich, telefonisch (telefonische Anmeldungensetzten die schriftliche Zustimmung zum Bankeinzug voraus), per Fax, E-Mail oderdurch persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle erfolgen.(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarfeine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs.(2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung.(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen derAbsätze (2) und (4) nicht berührt.(5) Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängigmachen.3. Entgelt / Bezahlung(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigungder VHS (<strong>Programm</strong>, Aushang, Preisliste etc.).(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung (*)ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.(*)Erteilen sie bei der Anmeldung eine Bankeinzugsermächtigung werden die Gebührennach Kursbeginn durch die Gemeindekasse abgebucht. Mit der Anmeldung ist daher diegleichzeitige Erteilung einer einmaligen Bankeinzugsermächtigung erforderlich. Diese kannsowohl schriftlich, als auch fernmündlich erfolgen.4. Organisatorische Änderungen(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentinoder einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltungmit dem Namen einer Dozentin, eines Dozenten angekündigt wurde.(2) Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren UmfangOrt und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.(3) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nichtstatt.5. Rücktritt durch die VHS(1) Die Mindestzahl der Vertragspartnerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben.Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahlnicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Kosten über die Kursgebühr hinauswerden nicht erstattet.(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltungaus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer Dozentin wegenKrankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nachdem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet.Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für dieVertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für dieVertragspartnerin ohne Wert ist.(3) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht fristgerecht entrichtet, kann die vhs unterAndrohung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertragzurücktreten. Die Vertragspartner schulden in diesem Fall über die Kursgebühr hinaus undvorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütungvon 5,00 €.4. Rücktritt durch die Teilnehmenden(1) Bei allen Kursen ist der Rücktritt bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn (Posteingang) zu erklären.Im Falle eines fristgerechten Rücktritts entstehen keine Kosten. Bei Abmeldungen ab6 Kalendertage vor Kursbeginn berechnen wir 5,00 € Verwaltungsgebühr, bei Tagesfahrten,Exkursionen und Kochkursen die volle Gebühr. Nach Kursbeginn werden die vollen Gebührenfällig.(2) Der Rücktritt hat schriftlich, per E-Mail oder Fax zu erfolgen.5. Kündigung durch die VHS(1) Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grundliegt insbesondere in folgenden Fällen vor:• Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnungund Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations-bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durchquerulatorisches Verhalten,• Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oderBeschäftigten der VHS,• Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht,Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oderfür Agitationen aller Art,• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheitausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einenAusschluss nicht berührt.6. Kündigung durch die Vertragspartner(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltungnachhaltig zu beeinträchtigen, haben die Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisenund ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zugeben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nachAblauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.(2) Die Vertragspartner können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme ander Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 4) unzumutbar ist. In diesemFall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamtenVeranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachtenTeilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachteTeilleistung für die Teilnehmenden wertlos ist.(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.7. Schadenersatzansprüche / Haftung(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die VHS sind ausgeschlossen, außerbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.(2) Die Teilnahme an Veranstaltungen der <strong>Volkshochschule</strong> geschieht auf eigene Gefahr.Für Unfälle auf dem Weg zum Veranstaltungsort oder während der Veranstaltung übernimmtdie VHS keinerlei Haftung. Ebenso nicht bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigungvon Eigentum der Kursteilnehmer/innen.WiderrufsbelehrungWiderrufsrechtSie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung inTextform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichtengemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt dierechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:VHS <strong>Gerstetten</strong>, Karlstr. 34, 89547 <strong>Gerstetten</strong>, Fax 07323-919251, vhs@gerstetten.deWiderrufsfolgenIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewährenund ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangeneLeistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichenZahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungenzur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. DieFrist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.Besondere HinweiseIhr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichenWunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.Ende der WiderrufsbelehrungOrganisatorische HinweiseAnmeldung / AnmeldebestätigungSie erhalten keine Anmeldebestätigung. Notieren Sie unbedingt Ihren Kurstermin.Wenn wir uns nicht melden findet der Kurs wie geplant statt! Sollte ein Kurs nicht zustandekommen, sagen wir rechtzeitig ab!Bei Kursleitern ist keine An- und Abmeldung möglich!Eine Teilnahme an Kursen / Exkursionen ohne Anmeldung ist nicht möglich!Teilnehmerzahl bei KursenDie Teilnehmerzahl bei allen Kursen ist, sowohl nach oben wie nach unten begrenzt. UnterbelegteKurse können ganz gestrichen oder nach Absprache stattfinden. Gebührenaufschlag/Aufpreis, Kürzung des Kurses oder Kombination aus Kürzung und Gebührenaufschlag. Maßgebendfür diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmenden am 2. Kurstermin.BezahlungMit der Anmeldung zu Veranstaltungen werden Gebühren fällig. Die Bezahlung kann per Abbuchung,Überweisung oder bar erfolgen. Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmenden.Zahlungsverzug berechtigt die VHS zum Rücktritt. Nicht in Anspruch genommene Kurstermineberechtigen nicht zur Minderung der Kursgebühr.Einzelveranstaltungen sind an der Abendkasse zu bezahlen.Kosten für UnterrichtsmaterialienKosten für Lehr- und Arbeitsmittel sind in den Kursgebühren, soweit nicht anders angegebennicht enthalten. Zusätzlich benötigte Materialien (z. B. Kopien, Lebensmittel bei Kochkursen,Bastelmaterial, etc.) werden im Kurs verrechnet.TeilnahmebescheinigungenAuf Wunsch kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden, falls der Kurs mind. 8Unterrichtsstunden umfasst und mind. 80 % der Kurstermine besucht wurden.Die Teilnahmebescheinigung wird kostenlos bis zum Ende des laufenden Kurses erstellt, wennsie spätestens am vorletzten Kurstermin bei den Dozenten beantragt wird.Gebührenermäßigunga) Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende (ausgenommen Kurse Junge VHS, Kinderkurse),Arbeitslose und Schwerbehinderte (ab 60 %), erhalten eine Ermäßigung von 20 % beiallen Kursen und Einzelveranstaltungen.b) Der Anspruch auf Gebührenermäßigung muss bei der Anmeldung nachgewiesen werden.Nachträgliche Anträge auf Gebührenermäßigung sind nicht möglich. Bei schriftlicher Anmeldungist eine Kopie des Ausweises beizulegen.GeschäftsbedingungenMit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen der VHS <strong>Gerstetten</strong> anerkannt.16

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