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Keyco-Strategy-Selection Prospekt - Crystal Fund Management AG

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2 OrganisationSitzstaat / Zuständige AufsichtsbehördeLiechtenstein / Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA); www.fma-li.liRechtsformDer <strong>Keyco</strong>-<strong>Strategy</strong>-<strong>Selection</strong> wurde gemäss liechtensteinischem Gesetz über lnvestmentunternehmenals ein rechtlich unselbständiger offener Anlagefonds in der Rechtsform derKollektivtreuhänderschaft aufgelegt.Gründungsdatum / unbeschränkte Dauer22.05.2012Verwaltungsgesellschaft<strong>Crystal</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Management</strong> <strong>AG</strong>, Landstrasse 14, 9496 BalzersÖffentlichkeitsregister-Nummer: H.1074/5FondsmanagerDie Vermögensverwaltung ist an die <strong>Keyco</strong> <strong>AG</strong>, Säntisstrasse 1, CH-9500 Wil delegiert.Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft undder <strong>Keyco</strong> <strong>AG</strong> abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.VertriebsberechtigteDer Vertrieb für den Fonds ist delegiert an die Bank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Landstrasse 14, 9496Balzers. Die Bank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Balzers, verfügt über Erfahrungen und Fachkenntnisse im„Private Banking“. Des Weiteren bietet sie institutionellen Kunden ihre Dienstleistungen alsDepotstelle für Investmentfonds an. Die Bank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Balzers, ist die Mutter der<strong>Crystal</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Management</strong> <strong>AG</strong>, Balzers.DepotbankBank Frick & Co. <strong>AG</strong>, Landstrasse 14, 9496 BalzersRevisionsstelleReviTrust Revision <strong>AG</strong>, Bahnhofstrasse 15, 9494 Schaan3 Wirtschaftliche InformationenVerwendung des ErfolgsDie erwirtschafteten Erträge des Fonds werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert.SteuernDas verwaltete Vermögen eines Anlagefonds ist steuerbefreit.Die Begründung (Ausgabe) von Anteilen an einem Fonds löst keine Emissionsabgabe aus.Die entgeltliche Übertragung von Eigentum an Anteilen unterliegt der Umsatzabgabe, soferneine Partei oder ein Vermittler inländischer Effektenhändler 5 ist.Der im Fürstentum Liechtenstein domizilierte Anleger hat seine Anteile als Vermögen zu deklarieren.Allfällige Ertragsausschüttungen des Fonds bilden Vermögensertrag und sind erwerbssteuerfrei.Die beim Verkauf der Anteile erzielten Kapitalgewinne sind als Erwerb zuversteuern. Auf Ausschüttungen ist keine Couponsteuer geschuldet.5 Gemäss Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein findet das schweizerische Stempelsteuerrechtauch in Liechtenstein Anwendung. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt das Fürstentum Liechtensteindaher als Inland.<strong>Prospekt</strong> 3und Vertragsbedingungen

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