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ST. PAUL

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Anbringung von<br />

Hausnummern<br />

Auf Grund einer Mitteilung der Polizeiinspek-<br />

tion St. Paul werden alle Hauseigentümer unserer<br />

Marktgemeinde ersucht, die verordneten Hausnummernschilder<br />

an einer von der öffentlichen<br />

Verkehrsfläche entsprechend sichtbaren Stelle an<br />

der Hauswand ordnungsgemäß anzubringen.<br />

Festgehalten wird, dass die Eigentümer von Gebäuden<br />

gemäß der Kärntner Bauordnung verpflichtet<br />

sind ihre Gebäude mit den festgesetzten<br />

Orientierungsnummern (Hausnummern) zu versehen.<br />

Teuerungsausgleich –<br />

Antragstellung bis 15. März 2012<br />

In Kärnten wird auch heuer wieder der Teuerungsausgleich<br />

ausbezahlt.<br />

Um anspruchsberechtigt zu sein, muss man österreichischer<br />

Staatsbürger oder EU-Bürger sein und<br />

seit mindestens zwei Jahren seinen Hauptwohnsitz<br />

in Kärnten haben. Den Teuerungsausgleich erhalten<br />

Pensionisten mit Ausgleichszulage, Bezieher<br />

der allgemeinen Wohnbeihilfe, BezieherInnen des<br />

Kärntner Müttergeldes und Bezieher des Kärntner<br />

Familienzuschusses. Bei der Antragstellung müssen<br />

ein gültiger Lichtbildausweis, ein Meldezettel<br />

sowie der Nachweis für den Bezug von Ausgleichszulage,<br />

Wohnbeihilfe, Müttergeld oder Familienzuschuss<br />

mitgebracht werden.<br />

Wenn zumindest eine der oben genannten Fördervoraussetzungen<br />

erfüllt ist, können Familien mit<br />

drei oder mehr minderjährigen Kindern eine erhöhte<br />

Förderung beantragen. Dazu ist ein Nachweis<br />

darüber erforderlich, dass die Kinder das 18.<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im gemeinsamen<br />

Haushalt leben (z.B. Meldezettel, Bezug<br />

der Familienbeihilfe).<br />

Die Barauszahlung erfolgt von 26. November 2011<br />

bis 29. Feber 2012 in den Bürgerbüros des Landeshauptmannes<br />

in Klagenfurt und Villach (Montag<br />

bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitag von<br />

9 bis 13 Uhr). Anträge zur Post-/Banküberweisung<br />

sind in den Bürgerbüros, in den Bezirkshauptmannschaften<br />

sowie im Rathaus unserer Marktgemeinde<br />

(Melde- und Sozialamt) erhältlich und<br />

können bis zum 15. März 2012 eingebracht werden.<br />

21<br />

Winterdienst auf Straßen und Gehsteigen<br />

“Pflichten der Anrainer”<br />

Mit Winterbeginn möchte die Marktgemeinde<br />

St. Paul auf die grundsätzliche Räumungspflicht<br />

(Schneeräumung und Streupflicht) der Liegenschaftsbesitzer<br />

laut Straßenverkehrsordnung (§ 93<br />

StVO) im Ortsgebiet hinweisen.<br />

Demnach haben die Eigentümer von Liegenschaften<br />

in Ortsgebieten dafür Sorge zu tragen, dass die dem<br />

öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege<br />

entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit<br />

von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen<br />

gesäubert, sowie bei Schnee und Eis<br />

bestreut werden. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist<br />

der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern<br />

und zu bestreuen. Überhängende Schneewechten<br />

oder Eisbildungen von den Dächern Ihrer an der<br />

Straße gelegenen Gebäude sind zu entfernen.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die<br />

fallweise Gehsteigräumung durch die Gemeinde die<br />

einzelnen Eigentümer nicht von Ihrer Räumungspflicht<br />

nach § 93 StVO befreit. Die Räumung bzw.<br />

Streuung der Gehsteige durch die Gemeinde erfolgt<br />

nur dann, wenn aus organisatorischen Gründen ein<br />

entsprechender Personal- und Maschineneinsatz<br />

möglich ist.<br />

Tierkörperentsorgung (TKE)<br />

Sammelstelle St. Paul<br />

öffnungszeiten:<br />

Mo – Fr: 15.00 -16.00 Uhr<br />

Sa: 11.00 - 12.00 Uhr<br />

in dringenden Fällen verständigen Sie:<br />

Raffer Konrad: 0664 350 52 07<br />

oder<br />

Stroißnig Franz: 0664 350 52 06<br />

Widerrechtliche Ablagerungen außerhalb der<br />

Öffnungszeiten sind verboten und werden zur<br />

Anzeige gebracht.<br />

TRANSPORTE<br />

ERDBEWEGUNG<br />

Sauerschnig<br />

wünscht ein frohes Fest und<br />

ein gutes neues Jahr!<br />

Aich 17, A-9470 St. Paul<br />

Telefon & Fax (04355) 2581<br />

Mobil (0664) 25 64 652

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