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Hunde- haltung - Gemeinde Flurlingen

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Checkliste:Was<strong>Hunde</strong>halterinnenund <strong>Hunde</strong>halterbeachtenmüssenGenerell:– Allgemeine Pflicht, den Hund sicherund ver antwortungsbewusst zu halten,zu führen und beauf sichtigen.– Orte mit Zutrittsverbot oder generellerLeinenpflicht beachten.– Kot korrekt beseitigen.– Lärmbelästigung vermeiden.– <strong>Hunde</strong>abgabe und Haftpflichtversicherungjährlich begleichen.– Namens- oder Adressänderungbei der ANIS und der <strong>Gemeinde</strong> innert10 Tagen melden.Haftpflichtversicherung mit mind. CHF 1 Mio. Deckung für alle<strong>Hunde</strong> unabhängig von ihrer Grösse und Rasse abschliessen.Kurs theoretischer Sachkundenachweis für die <strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong>absolvieren, wenn es sich um die erste Übernahme eines <strong>Hunde</strong>shandelt.Sicher stellen, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei derRegistrierungsstelle ANIS gemeldet ist.Sicher stellen, dass der Hund nicht der Rassetypen liste II angehört(Übernahme verboten ab 1.1.2010).Anmelden als neue Halterin oder neuer Halter innert 10 Tagenbei der ANIS unter Angabe der Mikrochip-Nummer des <strong>Hunde</strong>s.Anmelden des <strong>Hunde</strong>s innert 10 Tagen bei der <strong>Gemeinde</strong> und<strong>Hunde</strong>abgabe entrichten.Absolvieren des praktischen Sachkundenachweises innerhalbeines Jahres nach Übernahme des <strong>Hunde</strong>s.Zusätzlich für grosse oder massige <strong>Hunde</strong>, die nach dem31. Dezember 2010 geboren sind (deckt auch praktischenSach kunde nachweis ab) 1 :– Besuch des Kurses für die Welpenförderung zwischender 12. und 16. Lebenswoche des <strong>Hunde</strong>s.– Besuch des Junghundekurses bis zum Alter von18 Monaten.– Besuch des Erziehungskurses innerhalb eines Jahres,wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und8 Jahren übernommen worden ist.Für <strong>Hunde</strong> der Rassetypenliste II, die am 1. Januar 2010nachweislich schon im Kanton Zürich gehalten wurden:– Einreichen des Gesuchs für die Haltebewilligung beimVeterinäramt bis spätestens 31. März 2010.Zusätzliche Meldepflichten beachten.Bevorein HundangeschafftwirdWenn einHund übernommenworden ist1) Welche Rassetypenzu den grossen odermassigen <strong>Hunde</strong>n zählen(ca. 50% aller <strong>Hunde</strong>),hält die <strong>Hunde</strong>rassenlistefest (vgl. www.veta.zh.ch> <strong>Hunde</strong>).Abgabe oder Tod des <strong>Hunde</strong>s bei der ANIS und der <strong>Gemeinde</strong>innert 10 Tagen melden.Wenn einHund abgegebenwordenoder gestorbenistKtZH_GDva_Bro_<strong>Hunde</strong>_rz_01.indd 16-17 24.01.10 00:05

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