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vfdb-Richtlinie 0804 Stand Oktober 2001 - Florian Landshut Land

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- 14 -FunktionsprüfungNach erfolgter Montage der Vollmaske sind die beweglichen Teile auf freieBeweglichkeit zu überprüfen.Prüfung auf DichtheitNach jeder Reinigung und Desinfektion sowie nach jedem Austausch vonBauteilen sind nachstehende Dichtprüfungen mit geeigneten Prüfgerätendurchzuführen. Das Gesamt-Totraumvolumen der Prüfeinrichtung darfmaximal 500 ml betragen.- Dichtprüfung im UnterdruckDie Maske gilt als dicht, wenn bei einem in der Maske erzeugtemUnterdruck von 10 mbar die Druckänderung nicht mehr als 1 mbarinnerhalb einer Minute beträgt.Masken bei denen Druckänderungen > 1 mbar/min festgestellt wordensind, dürfen nicht eingesetzt werden.1.2.3 Auftragen von KlarsichtmittelEs sind nur die vom Maskenhersteller empfohlenen Klarsichtmittel zuverwenden. Das Klarsichtmittel ist entsprechend der Gebrauchsanleitungder Vollmaske aufzutragen. Vorhandene Scheibenwischer sind mitKlarsichtmittel zu tränken.Im Anschluss sind die Vollmasken luftdicht verpackt zu lagern.1.2.4 Wechseln der SprechmembraneSprechmembranen mit Dichtelementen sind spätestens nach 6 Jahren(ab Herstellungsdatum) auszutauschen.1.2.5 Kontrolle durch den GerätträgerVor jedem Einsatz ist die Vollmaske im angelegten Zustand einerKurzprüfung auf Dichtheit zu unterziehen.

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