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Rahmenreglement - BFH-TI - Berner Fachhochschule

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KompetenznachweiseArt. 71In jedem Modul haben die Studierenden einen oder mehrere Kompetenznachweisezu erbringen.2Das Nähere regeln die Studienreglemente.3. ECTS-SystemECTS-Berechnung Art. 81Die <strong>Berner</strong> <strong>Fachhochschule</strong> wendet das European Credit Transfer System(ECTS) an.2Ein ECTS-Credit erfordert ein Arbeitspensum (workload) der Studierenden vongrundsätzlich 30 Arbeitsstunden. 73Das Vollzeitstudium umfasst ein jährliches Arbeitspensum der Studierenden von60 ECTS-Credits.4Bei einem Teilzeitstudium verringert sich das jährliche Arbeitspensum entsprechend.5Das Arbeitspensum der Studierenden setzt sich zusammen ausabcdKontaktstudium,geführtem Selbststudium,freiem Selbststudium undKompetenznachweisen.4. BewertungBewertung der KompetenznachweiseArt. 91Kompetenznachweise werden mit Noten oder mit den Prädikaten „erfüllt“oder „nicht erfüllt“ bewertet.2Noten sind entweder numerische Noten oder ECTS-Noten. 83Die einzelnen Studienreglemente legen fest, welche Bewertungsformen zur Anwendungkommen. 9Numerische Noten1Art. 10 Numerische Noten sind- Note 6 ausgezeichnet- Note 5.5 sehr gut- Note 5 gut- Note 4.5 befriedigend- Note 4 ausreichend2Die Noten zwischen 1 und 3.5 gelten als ungenügend. 10 Die Note 3.5 kann mitdem Prädikat „Nachbesserung möglich“ ergänzt werden. 113Die Departemente regeln die Anwendung in ihren Studienreglementen. 127 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 23. Juni 2008, in Kraft seit 1. August 2008.8 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 4. Mai 2010, in Kraft seit 12. Mai 2010.9 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 4. Mai 2010, in Kraft seit 12. Mai 2010.10 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 23. Juni 2008, in Kraft seit 1. August 2008.11 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 4. Mai 2010, in Kraft seit 12. Mai 2010.Seite 3 von 7

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