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Rahmenreglement - BFH-TI - Berner Fachhochschule

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ECTS-Noten1Art. 11 ECTS-Noten sindA ausgezeichnetB sehr gutC gutD befriedigendE ausreichendFX nicht bestanden; Verbesserungen erforderlichF nicht bestanden; erhebliche Verbesserungen erforderlich. 132Die Departemente regeln die Anwendung in ihren Studienreglementen.Bestehensnorm für Module,Vergabe von ECTS-CreditsArt. 12 1 Ein Modul gilt als bestanden, wenn mindestens die Note 4 oder E oderdas Prädikat „erfüllt“ erreicht ist.2Für ein bestandenes Modul wird die volle Anzahl der dem Modul zugeordnetenECTS-Credits vergeben. Für ein nicht bestandenes Modul werden keine ECTS-Credits vergeben.Wiederholung von Modulenund KompetenznachweisenArt. 13 1 Nicht bestandene Module können höchstens zwei Mal wiederholt werden.2Die Wiederholung von Kompetenznachweisen wird in den Studienreglementengeregelt.Eröffnung der ErgebnisseArt. 14 1 Die Ergebnisse aller Kompetenznachweise eines Semesters werdeninnerhalb von 30 Werktagen nach Durchführung des letzten Kompetenznachweisesschriftlich eröffnet. 142Die Ergebnisse modulübergreifender Kompetenznachweise sind mit einem einzigenGesamtentscheid zu eröffnen.3Die Zuständigkeit für die Eröffnung richtet sich nach den Studienreglementen.Thesis5. StudienabschlussArt. 151Jeder Bachelor- und Master-Studiengang wird mit einer Thesis abgeschlossen,die Bestandteil des entsprechenden Studiengangs ist.2Die Thesis ist ein Modul. 153 164Das Nähere regeln die Studienreglemente.DiplomArt. 16 1 Das Bachelor-Diplom für einen bestimmten Studiengang erhält, wer inden durch den Studiengang vorgeschriebenen Modulen mindestens 180 ECTS-Credits erworben hat.12 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 4. Mai 2010, in Kraft seit 12. Mai 2010.13 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 4. Mai 2010, in Kraft seit 12. Mai 2010.14 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 23. Juni 2008, in Kraft seit 1. August 2008.15 Fassung gemäss Beschluss des Schulrats vom 23. Juni 2008, in Kraft seit 1. August 2008.16 Aufgehoben gemäss Beschluss des Schulrats vom 23. Juni 2008, in Kraft seit 1. August 2008.Seite 4 von 7

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