Vorlage SEPA - Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
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S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bad</strong> <strong>Hersfeld</strong>-<strong>Rotenburg</strong><br />
<strong>SEPA</strong> aktuell -<br />
Ihr neuer Newsletter<br />
zum <strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr<br />
Sehr geehrte Kundin,<br />
sehr geehrter Kunde,<br />
mit unserem neuen Newsletter möchten wir Sie<br />
fortan regelmäßig rund um das wichtige Thema<br />
Umstellung auf die neuen <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />
für Überweisungen und Lastschriften informieren.<br />
Diese Erstausgabe zeigt auf, weshalb sich<br />
gerade Unternehmen auf <strong>SEPA</strong>, den neuen Zahlungsverkehr<br />
in Deutschland und Europa, vorbereiten<br />
müssen. Wir würden uns freuen, wenn Sie<br />
dieses zusätzliche Informationsangebot bei der<br />
<strong>SEPA</strong>-Umstellung unterstützt.<br />
Selbstverständlich stehen Ihnen hierbei auch<br />
unsere Zahlungsverkehrs-Experten in der <strong>Sparkasse</strong><br />
gerne zur Verfügung.<br />
Zieltermin: 1. Februar 2014 -<br />
Für die Umstellung auf <strong>SEPA</strong> müssen<br />
Sie jetzt handeln!<br />
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung<br />
der deutschen Lastschrift- und Überwei-<br />
sungsverfahren sind Unternehmen nun gefordert,<br />
die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren rechtzeitig<br />
vor dem 1. Februar 2014 zu meistern. Bis<br />
dahin müssen Unternehmen auch ihre Zahlungsverkehrsanwendungen<br />
und Buchhaltungssysteme<br />
für die Abwicklung von <strong>SEPA</strong>-Zahlungen fit<br />
gemacht haben.<br />
Während der Wechsel<br />
zu den <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />
für die meisten Privatkunden fast unbemerkt<br />
stattfinden wird, kann die Umstellung auf <strong>SEPA</strong><br />
für Ihr Unternehmen hingegen arbeitsintensiver<br />
sein – je nach Nutzungsumfang von Überweisungen<br />
und Lastschriften.<br />
der Newsletter für Unternehmenskunden<br />
Nr. 1 – November 2012<br />
Was kommt auf Ihr Unternehmen<br />
zu?<br />
Im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen<br />
ist es erforderlich, die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-<br />
Überweisung und die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift durch entsprechende<br />
Maßnahmen in Ihrem Unternehmen<br />
strukturiert anzugehen. Deshalb empfehlen wir<br />
Ihnen eine frühzeitige Identifizierung der erforderlichen<br />
Anpassungsmaßnahmen und deren<br />
aktive Umsetzung. Zu einem solchen Fahrplan<br />
gehört eine Reihe von Meilensteinen.<br />
So sollten Sie insbesondere Ihr Finanzbuchhaltungssystem<br />
und Ihre Zahlungsverkehrsanwendungen<br />
auf die neuen <strong>SEPA</strong>-Produkte anpassen.<br />
Weiterhin sollten Sie die Angabe Ihrer Bankverbindung<br />
auf Ihren Geschäftspapieren um Ihre<br />
IBAN und den BIC Ihrer <strong>Sparkasse</strong> ergänzen und<br />
gleichzeitig in Ihrer Buchhaltung auch IBAN und<br />
BIC Ihrer Kunden- und Geschäftspartner erfassen.<br />
Sollten Sie Ihre Forderungen per Lastschrift einziehen,<br />
müssen Sie bei der Umstellung weitere<br />
Aspekte beachten, wie z. B. die Nutzung von<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandaten statt der bisherigen<br />
Einzugsermächtigung.<br />
Ihr individueller Zeit- und Maßnahmenplan sollte<br />
so ausgerichtet sein, dass Sie alle Überweisungen<br />
und Lastschriften auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />
rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 umgestellt<br />
haben.<br />
Sie sehen: Die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-<br />
Zahlverfahren ist mit einem gewissen Aufwand<br />
verbunden. Doch der lohnt sich: Ab der Umstellung<br />
können Sie die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren für inländische<br />
und grenzüberschreitende Euro-<br />
Zahlungen nutzen. Die begleitende Vereinheitlichung<br />
der rechtlichen Rahmenbedingungen und<br />
des Datenformats erleichtert auch Ihre europaweiten<br />
Geschäftsaktivitäten. Und die eintägige<br />
Ausführungsfrist bei <strong>SEPA</strong>-Überweisungen in<br />
ganz Europa erlaubt eine taggenaue Liquiditätsplanung.<br />
Bei allen anstehenden Fragen rund um die <strong>SEPA</strong>-<br />
Migration in Ihrem Unternehmen finden Sie Unterstützung<br />
bei Ihrem Berater unserer <strong>Sparkasse</strong>.
<strong>SEPA</strong> aktuell Nr. 1 – November 2012<br />
Hintergrund:<br />
Was bedeutet <strong>SEPA</strong> und wieso ist<br />
auch der inländische<br />
Zahlungsverkehr betroffen?<br />
Die Einführung des Euros im Jahr 1999 (Buchgeld)<br />
bzw. 2002 (Bargeld) stellte einen wichtigen<br />
Schritt für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes<br />
dar. In diesem Binnenmarkt können<br />
Unternehmen und Verbraucher heute Waren und<br />
Dienstleistungen in ganz Europa ohne besondere<br />
Hürden erwerben. Diese Entwicklung wurde durch<br />
die schrittweise Standardisierung der in Europa<br />
existierenden Bezahlverfahren begleitet. Hierfür<br />
entwickelte die europäische Kreditwirtschaft<br />
neue einheitliche europäische Zahlverfahren für<br />
Überweisungen und Lastschriften.<br />
Der zweite Schritt war die Schaffung eines einheitlichen<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraums, der Single<br />
Euro Payments Area – kurz <strong>SEPA</strong>. Dies ging<br />
einher mit der Umsetzung der EU-<br />
Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) im Jahr 2009 und<br />
begleitete die Einführung der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
im Jahr 2008 und der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift 2009.<br />
In einem abschließenden Schritt hat der europäische<br />
Gesetzgeber Anfang 2012 die sogenannte<br />
„<strong>SEPA</strong>-Migrationsversordnung“ (Verordnung (EU)<br />
Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und<br />
des Rates vom 14. März 2012) verabschiedet.<br />
Darin wird unter anderem die Abschaltung der<br />
nationalen Zahlverfahren in Euro für Überweisungen<br />
und Lastschriften zugunsten der neuen<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren vorgeschrieben. Stichtag<br />
hierfür ist der 1. Februar 2014.<br />
Seite 2<br />
Fit für die <strong>SEPA</strong>-Migration<br />
Ihre Fragen – Unsere Antworten<br />
Unser Unternehmen zieht Lastschriften ein.<br />
Können bereits erteilte Einzugsermächtigungen<br />
weiter genutzt werden?<br />
Bestehende rechtswirksame Einzugsermächtigungen<br />
müssen nicht durch neue <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftmandate ersetzt werden. Allerdings muss<br />
Ihr Unternehmen den zahlungspflichtigen Kunden<br />
rechtzeitig vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug<br />
über den Verfahrenswechsel informieren. Diese<br />
Informationen können Sie ganz einfach z. B. in<br />
Rechnungen oder bei Vertragsänderungen mitteilen.<br />
Als Unterschriftsdatum des „neuen“ <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftmandats ist das Datum der Umstellungsinformation<br />
an Ihren Kunden zu verwenden.<br />
Dabei müssen Sie je Mandat auch Ihre Gläubiger-<br />
Identifikationsnummer (online bei der Deutschen<br />
Bundesbank erhältlich) und eine von Ihnen zu vergebende<br />
Mandatsreferenz mitteilen. Nutzen Sie<br />
bereits Kombimandate, müssen Sie den Zahlungspflichtigen<br />
dagegen nur noch über den Zeitpunkt<br />
des Wechsels informieren.<br />
Muss ich für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />
etwas vertraglich mit meiner <strong>Sparkasse</strong> regeln?<br />
Für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen Sie<br />
eine neue Inkassovereinbarung mit Ihrer <strong>Sparkasse</strong><br />
abschließen. Vereinbaren Sie am besten frühzeitig<br />
einen Termin mit uns. Und bei dieser Gelegenheit<br />
können Sie auch gleich noch Ihre offenen Fragen<br />
rund um das Thema <strong>SEPA</strong> klären.<br />
Weitere Informationen finden Sie auch unter:<br />
WWW.SPARKASSE.DE/<strong>SEPA</strong><br />
Die Auswirkungen der <strong>SEPA</strong>-<br />
Migrationsverordnung betreffen<br />
alle<br />
Bürger und Unternehmen<br />
Wesentliche Inhalte der <strong>SEPA</strong>-Migrations–<br />
verordnung sind:<br />
Die Verordnung gilt<br />
für alle auf Euro lautenden<br />
Überweisungen und Lastschriften im Europäischen<br />
Wirtschaftsraum (EWR).<br />
Ab dem 1. Februar 2014 dürfen<br />
Überweisungen<br />
und Lastschriften in Euro grundsätzlich nur noch<br />
im Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren abgewickelt<br />
werden. Nationale Euro-Zahlverfahren für Überweisungen<br />
und Lastschriften dürfen nicht mehr<br />
weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).
<strong>SEPA</strong> aktuell Nr. 1 – November 2012<br />
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie für beleglose<br />
Dateieinreichungen für <strong>SEPA</strong>-Zahlungen<br />
das ISO-20022-XML-Format nutzen müssen.<br />
Ab dem 1. Februar 2014 können Sie inländische<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlungen nur mit Angabe der IBAN - also<br />
ohne BIC - beauftragen. Die Angabe des BIC ist für<br />
Sie dann optional.<br />
Die sogenannte Kontinuitätsregel untermauert<br />
rechtlich die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen<br />
im <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />
Lastschriftverfahren. In Deutschland schuf die<br />
Kreditwirtschaft bereits ab dem 9. Juli 2012<br />
durch die Anpassung der Kundenbedingungen<br />
die entsprechenden Voraussetzungen zur Weiternutzung.<br />
Bestehende Abbuchungsaufträge fallen allerdings<br />
nicht unter diese Regelung, d. h. vor einem<br />
Wechsel in das <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftverfahren<br />
sind neue <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftmandate einzuholen.<br />
Wichtig: Zahlungspflichtige Verbraucherkunden<br />
dürfen nicht per <strong>SEPA</strong>-Firmen-<br />
Lastschrift bezahlen.<br />
Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit,<br />
befristete Übergangs- und Ausnahmeregelungen<br />
zu treffen.<br />
Deutsches <strong>SEPA</strong>-Begleitgesetz<br />
geplant<br />
Noch 2012 will der deutsche Gesetzgeber ein<br />
<strong>SEPA</strong>-Begleitgesetz verabschieden, das bestimmte<br />
Sachverhalte im Hinblick auf die <strong>SEPA</strong>-<br />
Migrationsverordnung in Deutschland regeln soll.<br />
So wird beispielsweise diskutiert, dass Zahlungsdienstleister<br />
bis zum 1. Februar 2016 im Rahmen<br />
der Beauftragung einer Zahlung für Verbraucher<br />
Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN konvertieren<br />
dürfen. Nach aktuellem Stand wird auch<br />
damit gerechnet, dass karteninitiierte Lastschriften<br />
im Rahmen einer Ausnahmeregelung bis zum<br />
1. Februar 2016 weiterhin im nationalen Verfahren<br />
abgewickelt werden dürfen.<br />
Fazit<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung und die damit<br />
verbundene verpflichtende Abschaltung der nationalen<br />
Zahlverfahren für Überweisungen und<br />
Lastschriften in Euro hat weitreichende Auswirkungen<br />
auch auf die Beziehung zwischen Ihrem<br />
Unternehmen und Ihrer <strong>Sparkasse</strong>.<br />
Seite 3<br />
Die Umsetzung der Verordnung bedeutet für<br />
Unternehmenskunden auch, ihre Zahlungsverkehrsanwendungen<br />
und Buchhaltungssysteme<br />
vor dem 1. Februar 2014 für die Abwicklung von<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlungen fit zu machen.<br />
Ihr Berater unserer <strong>Sparkasse</strong> steht Ihnen hierbei<br />
gerne zur Seite.<br />
In der nächsten Ausgabe des<br />
Newsletters „<strong>SEPA</strong> aktuell“…<br />
…erfahren Sie mehr über die <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren:<br />
- Was ist bei der Mandatserstellung zu beachten?<br />
- Welche <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren gibt es? Wo<br />
liegen die Unterschiede?<br />
- Was müssen Unternehmen beim Aufbau einer<br />
Mandatsverwaltung berücksichtigen?<br />
- Was muss bei der Umstellung von Abbuchungsauftragslastschriften<br />
beachtet werden?<br />
Ihre <strong>SEPA</strong>-Expertin bei uns:<br />
Sonja Kolbe<br />
Dudenstraße 15<br />
36251 <strong>Bad</strong> <strong>Hersfeld</strong><br />
Tel: 06621 85-1437<br />
Mail: zahlungsverkehr@spk-hef.de