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Vorlage SEPA - Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg

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S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bad</strong> <strong>Hersfeld</strong>-<strong>Rotenburg</strong><br />

<strong>SEPA</strong> aktuell -<br />

Ihr neuer Newsletter<br />

zum <strong>SEPA</strong>-Zahlungsverkehr<br />

Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kunde,<br />

mit unserem neuen Newsletter möchten wir Sie<br />

fortan regelmäßig rund um das wichtige Thema<br />

Umstellung auf die neuen <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />

für Überweisungen und Lastschriften informieren.<br />

Diese Erstausgabe zeigt auf, weshalb sich<br />

gerade Unternehmen auf <strong>SEPA</strong>, den neuen Zahlungsverkehr<br />

in Deutschland und Europa, vorbereiten<br />

müssen. Wir würden uns freuen, wenn Sie<br />

dieses zusätzliche Informationsangebot bei der<br />

<strong>SEPA</strong>-Umstellung unterstützt.<br />

Selbstverständlich stehen Ihnen hierbei auch<br />

unsere Zahlungsverkehrs-Experten in der <strong>Sparkasse</strong><br />

gerne zur Verfügung.<br />

Zieltermin: 1. Februar 2014 -<br />

Für die Umstellung auf <strong>SEPA</strong> müssen<br />

Sie jetzt handeln!<br />

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung<br />

der deutschen Lastschrift- und Überwei-<br />

sungsverfahren sind Unternehmen nun gefordert,<br />

die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren rechtzeitig<br />

vor dem 1. Februar 2014 zu meistern. Bis<br />

dahin müssen Unternehmen auch ihre Zahlungsverkehrsanwendungen<br />

und Buchhaltungssysteme<br />

für die Abwicklung von <strong>SEPA</strong>-Zahlungen fit<br />

gemacht haben.<br />

Während der Wechsel<br />

zu den <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />

für die meisten Privatkunden fast unbemerkt<br />

stattfinden wird, kann die Umstellung auf <strong>SEPA</strong><br />

für Ihr Unternehmen hingegen arbeitsintensiver<br />

sein – je nach Nutzungsumfang von Überweisungen<br />

und Lastschriften.<br />

der Newsletter für Unternehmenskunden<br />

Nr. 1 – November 2012<br />

Was kommt auf Ihr Unternehmen<br />

zu?<br />

Im Hinblick auf die weitreichenden Auswirkungen<br />

ist es erforderlich, die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-<br />

Überweisung und die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift durch entsprechende<br />

Maßnahmen in Ihrem Unternehmen<br />

strukturiert anzugehen. Deshalb empfehlen wir<br />

Ihnen eine frühzeitige Identifizierung der erforderlichen<br />

Anpassungsmaßnahmen und deren<br />

aktive Umsetzung. Zu einem solchen Fahrplan<br />

gehört eine Reihe von Meilensteinen.<br />

So sollten Sie insbesondere Ihr Finanzbuchhaltungssystem<br />

und Ihre Zahlungsverkehrsanwendungen<br />

auf die neuen <strong>SEPA</strong>-Produkte anpassen.<br />

Weiterhin sollten Sie die Angabe Ihrer Bankverbindung<br />

auf Ihren Geschäftspapieren um Ihre<br />

IBAN und den BIC Ihrer <strong>Sparkasse</strong> ergänzen und<br />

gleichzeitig in Ihrer Buchhaltung auch IBAN und<br />

BIC Ihrer Kunden- und Geschäftspartner erfassen.<br />

Sollten Sie Ihre Forderungen per Lastschrift einziehen,<br />

müssen Sie bei der Umstellung weitere<br />

Aspekte beachten, wie z. B. die Nutzung von<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandaten statt der bisherigen<br />

Einzugsermächtigung.<br />

Ihr individueller Zeit- und Maßnahmenplan sollte<br />

so ausgerichtet sein, dass Sie alle Überweisungen<br />

und Lastschriften auf die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren<br />

rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 umgestellt<br />

haben.<br />

Sie sehen: Die Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-<br />

Zahlverfahren ist mit einem gewissen Aufwand<br />

verbunden. Doch der lohnt sich: Ab der Umstellung<br />

können Sie die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren für inländische<br />

und grenzüberschreitende Euro-<br />

Zahlungen nutzen. Die begleitende Vereinheitlichung<br />

der rechtlichen Rahmenbedingungen und<br />

des Datenformats erleichtert auch Ihre europaweiten<br />

Geschäftsaktivitäten. Und die eintägige<br />

Ausführungsfrist bei <strong>SEPA</strong>-Überweisungen in<br />

ganz Europa erlaubt eine taggenaue Liquiditätsplanung.<br />

Bei allen anstehenden Fragen rund um die <strong>SEPA</strong>-<br />

Migration in Ihrem Unternehmen finden Sie Unterstützung<br />

bei Ihrem Berater unserer <strong>Sparkasse</strong>.


<strong>SEPA</strong> aktuell Nr. 1 – November 2012<br />

Hintergrund:<br />

Was bedeutet <strong>SEPA</strong> und wieso ist<br />

auch der inländische<br />

Zahlungsverkehr betroffen?<br />

Die Einführung des Euros im Jahr 1999 (Buchgeld)<br />

bzw. 2002 (Bargeld) stellte einen wichtigen<br />

Schritt für die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes<br />

dar. In diesem Binnenmarkt können<br />

Unternehmen und Verbraucher heute Waren und<br />

Dienstleistungen in ganz Europa ohne besondere<br />

Hürden erwerben. Diese Entwicklung wurde durch<br />

die schrittweise Standardisierung der in Europa<br />

existierenden Bezahlverfahren begleitet. Hierfür<br />

entwickelte die europäische Kreditwirtschaft<br />

neue einheitliche europäische Zahlverfahren für<br />

Überweisungen und Lastschriften.<br />

Der zweite Schritt war die Schaffung eines einheitlichen<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraums, der Single<br />

Euro Payments Area – kurz <strong>SEPA</strong>. Dies ging<br />

einher mit der Umsetzung der EU-<br />

Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) im Jahr 2009 und<br />

begleitete die Einführung der <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

im Jahr 2008 und der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift 2009.<br />

In einem abschließenden Schritt hat der europäische<br />

Gesetzgeber Anfang 2012 die sogenannte<br />

„<strong>SEPA</strong>-Migrationsversordnung“ (Verordnung (EU)<br />

Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und<br />

des Rates vom 14. März 2012) verabschiedet.<br />

Darin wird unter anderem die Abschaltung der<br />

nationalen Zahlverfahren in Euro für Überweisungen<br />

und Lastschriften zugunsten der neuen<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren vorgeschrieben. Stichtag<br />

hierfür ist der 1. Februar 2014.<br />

Seite 2<br />

Fit für die <strong>SEPA</strong>-Migration<br />

Ihre Fragen – Unsere Antworten<br />

Unser Unternehmen zieht Lastschriften ein.<br />

Können bereits erteilte Einzugsermächtigungen<br />

weiter genutzt werden?<br />

Bestehende rechtswirksame Einzugsermächtigungen<br />

müssen nicht durch neue <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandate ersetzt werden. Allerdings muss<br />

Ihr Unternehmen den zahlungspflichtigen Kunden<br />

rechtzeitig vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug<br />

über den Verfahrenswechsel informieren. Diese<br />

Informationen können Sie ganz einfach z. B. in<br />

Rechnungen oder bei Vertragsänderungen mitteilen.<br />

Als Unterschriftsdatum des „neuen“ <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftmandats ist das Datum der Umstellungsinformation<br />

an Ihren Kunden zu verwenden.<br />

Dabei müssen Sie je Mandat auch Ihre Gläubiger-<br />

Identifikationsnummer (online bei der Deutschen<br />

Bundesbank erhältlich) und eine von Ihnen zu vergebende<br />

Mandatsreferenz mitteilen. Nutzen Sie<br />

bereits Kombimandate, müssen Sie den Zahlungspflichtigen<br />

dagegen nur noch über den Zeitpunkt<br />

des Wechsels informieren.<br />

Muss ich für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften<br />

etwas vertraglich mit meiner <strong>Sparkasse</strong> regeln?<br />

Für den Einzug von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften müssen Sie<br />

eine neue Inkassovereinbarung mit Ihrer <strong>Sparkasse</strong><br />

abschließen. Vereinbaren Sie am besten frühzeitig<br />

einen Termin mit uns. Und bei dieser Gelegenheit<br />

können Sie auch gleich noch Ihre offenen Fragen<br />

rund um das Thema <strong>SEPA</strong> klären.<br />

Weitere Informationen finden Sie auch unter:<br />

WWW.SPARKASSE.DE/<strong>SEPA</strong><br />

Die Auswirkungen der <strong>SEPA</strong>-<br />

Migrationsverordnung betreffen<br />

alle<br />

Bürger und Unternehmen<br />

Wesentliche Inhalte der <strong>SEPA</strong>-Migrations–<br />

verordnung sind:<br />

Die Verordnung gilt<br />

für alle auf Euro lautenden<br />

Überweisungen und Lastschriften im Europäischen<br />

Wirtschaftsraum (EWR).<br />

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen<br />

Überweisungen<br />

und Lastschriften in Euro grundsätzlich nur noch<br />

im Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren abgewickelt<br />

werden. Nationale Euro-Zahlverfahren für Überweisungen<br />

und Lastschriften dürfen nicht mehr<br />

weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).


<strong>SEPA</strong> aktuell Nr. 1 – November 2012<br />

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie für beleglose<br />

Dateieinreichungen für <strong>SEPA</strong>-Zahlungen<br />

das ISO-20022-XML-Format nutzen müssen.<br />

Ab dem 1. Februar 2014 können Sie inländische<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen nur mit Angabe der IBAN - also<br />

ohne BIC - beauftragen. Die Angabe des BIC ist für<br />

Sie dann optional.<br />

Die sogenannte Kontinuitätsregel untermauert<br />

rechtlich die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen<br />

im <strong>SEPA</strong>-Basis-<br />

Lastschriftverfahren. In Deutschland schuf die<br />

Kreditwirtschaft bereits ab dem 9. Juli 2012<br />

durch die Anpassung der Kundenbedingungen<br />

die entsprechenden Voraussetzungen zur Weiternutzung.<br />

Bestehende Abbuchungsaufträge fallen allerdings<br />

nicht unter diese Regelung, d. h. vor einem<br />

Wechsel in das <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftverfahren<br />

sind neue <strong>SEPA</strong>-Firmen-Lastschriftmandate einzuholen.<br />

Wichtig: Zahlungspflichtige Verbraucherkunden<br />

dürfen nicht per <strong>SEPA</strong>-Firmen-<br />

Lastschrift bezahlen.<br />

Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit,<br />

befristete Übergangs- und Ausnahmeregelungen<br />

zu treffen.<br />

Deutsches <strong>SEPA</strong>-Begleitgesetz<br />

geplant<br />

Noch 2012 will der deutsche Gesetzgeber ein<br />

<strong>SEPA</strong>-Begleitgesetz verabschieden, das bestimmte<br />

Sachverhalte im Hinblick auf die <strong>SEPA</strong>-<br />

Migrationsverordnung in Deutschland regeln soll.<br />

So wird beispielsweise diskutiert, dass Zahlungsdienstleister<br />

bis zum 1. Februar 2016 im Rahmen<br />

der Beauftragung einer Zahlung für Verbraucher<br />

Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN konvertieren<br />

dürfen. Nach aktuellem Stand wird auch<br />

damit gerechnet, dass karteninitiierte Lastschriften<br />

im Rahmen einer Ausnahmeregelung bis zum<br />

1. Februar 2016 weiterhin im nationalen Verfahren<br />

abgewickelt werden dürfen.<br />

Fazit<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung und die damit<br />

verbundene verpflichtende Abschaltung der nationalen<br />

Zahlverfahren für Überweisungen und<br />

Lastschriften in Euro hat weitreichende Auswirkungen<br />

auch auf die Beziehung zwischen Ihrem<br />

Unternehmen und Ihrer <strong>Sparkasse</strong>.<br />

Seite 3<br />

Die Umsetzung der Verordnung bedeutet für<br />

Unternehmenskunden auch, ihre Zahlungsverkehrsanwendungen<br />

und Buchhaltungssysteme<br />

vor dem 1. Februar 2014 für die Abwicklung von<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen fit zu machen.<br />

Ihr Berater unserer <strong>Sparkasse</strong> steht Ihnen hierbei<br />

gerne zur Seite.<br />

In der nächsten Ausgabe des<br />

Newsletters „<strong>SEPA</strong> aktuell“…<br />

…erfahren Sie mehr über die <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren:<br />

- Was ist bei der Mandatserstellung zu beachten?<br />

- Welche <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren gibt es? Wo<br />

liegen die Unterschiede?<br />

- Was müssen Unternehmen beim Aufbau einer<br />

Mandatsverwaltung berücksichtigen?<br />

- Was muss bei der Umstellung von Abbuchungsauftragslastschriften<br />

beachtet werden?<br />

Ihre <strong>SEPA</strong>-Expertin bei uns:<br />

Sonja Kolbe<br />

Dudenstraße 15<br />

36251 <strong>Bad</strong> <strong>Hersfeld</strong><br />

Tel: 06621 85-1437<br />

Mail: zahlungsverkehr@spk-hef.de

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