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Checkliste Krankenrückkehrgespräche - I.O. Business

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Gemeinsam Handeln - I.O. BUSINESS ®www.io-business.deKompetenzfeld Personalinstrumente<strong>Checkliste</strong>: KrankenrückkehrgesprächeChancen und Grenzen von KrankenrückkehrgesprächenKrankenrückkehrgespräche können ein Instrument sein um zu ergründen, obArbeitnehmer, die sich öfters oder länger arbeitsunfähig gemeldet haben, aufgrundbetrieblicher Umstände krank geworden sind, oder es ob möglicherweise andereUrsachen für das Fehlen des Arbeitnehmers gibt.Je nach Form und Durchführung der Gespräche können sie den Arbeitnehmer motivierenund seinen Wiedereinstieg nach der Krankheit erleichtern. Sie können aberauch das genaue Gegenteil bewirken: Bei einer automatischen Stufung bis hin zuarbeitsrechtlichen Konsequenzen kann so viel so viel Druck auf Arbeitnehmer ausgeübtwerden, dass diese aus Angst vor drohendem Arbeitsplatzverlust krank zurArbeit kommen. Dadurch können solche automatisch gestuften Krankenrückkehrgesprächeletztendlich eher zur Schädigung als zur Förderung der Gesundheit beitragen.Wie bei jedem Instrument kommt es also vorwiegend darauf an, auf welche Weisees genutzt wird und wie gut der Akteur darin geschult ist, mit dem Instrument umzugehen.Krankenrückkehrgespräche und Betriebliches EingliederungsmanagementUm die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, neuer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugenund den Arbeitsplatz zu erhalten sind alle Arbeitgeber seit dem 23.04.2004 zurDurchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gemäß § 84Abs. 2 SGB IX verpflichtet. Sie müssen daher mit allen Arbeitnehmern, die "innerhalbeines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähigwaren" unabhängig vom Krankheitsgrund Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagementsdurchführen. Nach Zustimmung des Betroffenen wirdnach geeigneten Maßnahmen der Eingliederung gesucht. Dabei sind die Personalvertretungund gegebenenfalls die Schwerbehindertenvertretung, sowie der Betriebsarzteinzubeziehen. Der Arbeitgeber kann auch externe Stellen wie Rentenversicherungsträger,Berufsgenossenschaft, Integrationsamt, Integrationsfachdienstund Agentur für Arbeit einschalten.Um den Mindestanforderungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zuentsprechen, empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter undHauptfürsorgestellen (BIH) ein System von 5 Phasen und eine Prüfliste. An diesersoll sich das im Rahmen des BEM zu bildende Integrationsteam orientieren. DiesePrüfliste beinhaltet Fragen, die üblicherweise auch Inhalt von Rückkehrgesprächensind. Die der Prüfliste der Integrationsämter entnommenen Fragen sind indieser <strong>Checkliste</strong> bei den Gesprächsinhalten mit einem Sternchen * gekennzeichnet.Die BIH empfiehlt außerdem, die getroffenen Regelungen in einer Integrationsvereinbarungschriftlich niederzulegen.© I.O. BUSINESS ® Seite 3

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